Dezember 2020 – aktuelle Hinweise zum Kurzarbeitergeld jetzt online | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Allgemein Dezember 2020 – aktuelle Hinweise zum Kurzarbeitergeld jetzt online

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Für Betriebe, die aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen und Schließungen im Dezember 2020 von Arbeitsausfall betroffen sind, hat die Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder) auf ihrer Website einige aktuelle Hinweise veröffentlicht. Diese erläutern die Abrechnungsmodalitäten von Kurzarbeitergeld und in welchen Fällen eine (erneute) Anzeige auf Kurzarbeit notwendig ist. Unterschieden werden die folgenden drei Fälle: – …

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Für Betriebe, die aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen und Schließungen im Dezember 2020 von Arbeitsausfall betroffen sind, hat die Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder) auf ihrer Website einige aktuelle Hinweise veröffentlicht. Diese erläutern die Abrechnungsmodalitäten von Kurzarbeitergeld und in welchen Fällen eine (erneute) Anzeige auf Kurzarbeit notwendig ist.

Unterschieden werden die folgenden drei Fälle:

– Betriebe, die durchgängig in Kurzarbeit sind und diese erhöhen müssen

– Betriebe, die die Kurzarbeit im September oder später beendet haben und im Dezember erneut in Anspruch nehmen müssen sowie

– Betriebe, die noch nicht bzw. letztmalig bis 31. August 2020 in Kurzarbeit waren und im Dezember Kurzarbeit in Anspruch nehmen müssen.

Für alle Fälle ist grundsätzlich zu beachten, dass arbeitsrechtliche Vereinbarungen zur Einführung der Kurzarbeit (z.B. einzelvertragliche Regelungen, Betriebsvereinbarungen) neu abgeschlossen bzw. verlängert werden müssen, wenn diese zeitlich befristet waren und den Dezember nicht umfassten.

Ausführliche Informationen unter der Webadresse

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/frankfurt-oder/kurzarbeit

Anzeigen und Anträge zum Kurzarbeitergeld können online über die Kurzarbeit-App oder über den Upload Service der Bundesagentur für Arbeit hochgeladen werden:

www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit

Bei Fragen ist der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder) montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar unter 0800 4 5555 20.

Sofern Arbeitgeber die erforderlichen Unterlagen nicht über die KuG-App oder den UPLOAD Service übermitteln können, wird um Übersendung an folgende Adresse gebeten: Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder), 15220 Frankfurt (Oder)[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]