Die Mindestlohnkommission beschließt die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2019 | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Archiv Die Mindestlohnkommission beschließt die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2019

Die Mindestlohnkommission hat am 26. Juni 2018 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden.

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Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und ab dem 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro steigen.

Die Mindestlohnkommission hat am 26. Juni 2018 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Demzufolge wird der Mindestlohn mit Wirkung zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro brutto je Zeitstunde erhöht.

Bei der Anpassung des Mindestlohns hat sich die Kommission gemäß den gesetzlichen Vorgaben nachlaufend an der Tarifentwicklung orientiert. Als Grundlage für die Berechnung hat sich die Mindestlohnkommission auf den Tarifindex des Statistischen Bundesamtes ohne Sonderzahlungen auf Basis der Stundenverdienste gestützt. Die erste Stufe der Anpassung orientiert sich an der Entwicklung des Tarifindex in den Jahren 2016 und 2017. Die zweite Stufe berücksichtigt auch die Abschlüsse im ersten Halbjahr 2018.

Dem gesetzlichen Auftrag folgend evaluiert die Mindestlohnkommission die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Beschäftigten, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung, insbesondere mit Blick auf bestimmte Branchen und Regionen. Die Mindestlohnkommission legt der Bundesregierung diese Erkenntnisse in einem Bericht alle zwei Jahre zusammen mit dem Beschluss zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vor. Der aktuell von der Mindestlohnkommission vorgelegte Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohnes zeigt, dass trotz bestehender Umsetzungsdefizite die Löhne der betroffenen Arbeitnehmer spürbar gestiegen sind. Gleichzeitig sind Beschäftigungsverluste und Betriebsschließungen zumindest jetzt noch nicht in dem befürchteten Umfang beobachtet worden.

Nicht zuletzt im Rahmen der von der Mindestlohnkommission durchgeführten Anhörung ist aber auch deutlich geworden, dass in bestimmten strukturschwachen Regionen und personalintensiven Dienstleistungsbereichen weiterhin ein zum Teil erheblicher Anpassungsdruck auf betroffene Betriebe bestehen bleibt.

Normative Änderungen des Mindestlohngesetzes, die nicht zum Handlungsauftrag der Mindestlohnkommission gehören, bleiben für das Handwerk auf der politischen Tagesordnung. Der ZDH wird sich weiterhin für erforderliche Änderungen insbesondere mit Blick auf bestehende Rechtsunsicherheiten und Belastungen durch Dokumentationspflichten einsetzen.

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