Die wesentlichsten Änderungen der neuen „F-Gase-Verordnung“ im Hinblick auf die Anforderungen an Betreiber von (ortsfesten) Kälte- und Klimaanlagen (Verordnung über fluorierte Treibhausgase (VO (EU) Nr. 517/2014) | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Umwelt Die wesentlichsten Änderungen der neuen „F-Gase-Verordnung“ im Hinblick auf die Anforderungen an Betreiber von (ortsfesten) Kälte- und Klimaanlagen (Verordnung über fluorierte Treibhausgase (VO (EU) Nr. 517/2014)

Mit Wirkung vom 01.01.2015 wurde die bis dahin geltende Verordnung (EG) Nr. 842/2006 durch die als „F-Gase-Verordnung“ bezeichnete Verordnung über fluorierte Treibhausgase (VO (EU) Nr. 517/2014) abgelöst. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung haben sich die Anforderungen an den Betrieb und die Verwendung bestimmter F-Gas-betriebener Anlagen, Einrichtungen und Erzeugnisse zum Teil wesentlich verschärft.

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Mit Wirkung vom 01.01.2015 wurde die bis dahin geltende Verordnung (EG) Nr. 842/2006 durch die als „F-Gase-Verordnung“ bezeichnete Verordnung über fluorierte Treibhausgase (VO (EU) Nr. 517/2014) abgelöst. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung haben sich die Anforderungen an den Betrieb und die Verwendung bestimmter F-Gas-betriebener Anlagen, Einrichtungen und Erzeugnisse zum Teil wesentlich verschärft.

Betroffen von den neuen Regelungen sind neben den Betreibern derartiger Anlagen auch die Hersteller, Händler und Einführer von F-Gasen, sowie Unternehmen und Personen die mit der Anlageninstallation oder der Anlagenwartung befasst sind.

Als zuständige Überwachungsbehörde hat das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) bezüglich der Einhaltung dieser neuen gesetzlichen Vorgaben stichprobenartige Kontrollen bei Betreibern von ortsfest betriebenen Kälte- und Klimaanlagen (diese stellen im Land Brandenburg die zahlenmäßig größte Gruppe der unter die F-Gase-Verordnung fallenden Anlagen dar) durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass die zum Teil deutlich geänderten Anforderungen in der Praxis noch nicht überall bzw. nicht in vollem Umfang umgesetzt werden. Zudem besteht vor Ort bei vielen Anlagenbetreibern noch Informationsbedarf über die geänderte Rechtsgrundlage.

Aus diesem Grund wurde speziell für die Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen ein Merkblatt erarbeitet, in dem die neu geregelten Anlagenanforderungen und die sich daraus ergebenden Betreiberpflichten zusammengefasst dargestellt sind. Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen sowie andere durch die Verordnung erfasste Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen befinden sich in verschiedenen Verkaufs- und Handelseinrichtungen (Großhandel, Handelsketten, Supermärkte und Discounter im Lebensmittelvertrieb) und darüber hinaus jedoch in einer Vielzahl von weiteren Anwendungsbereichen.

Für Rückfragen oder weitergehende Informationen können Sie sich gern mit Herrn Bernd Nimptsch vom LAVG in Verbindung setzen.

Kontakt:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Herr Bernd Nimptsch
Telefon:    0335 560-3293
Telefax:    0335 560-3399
E-Mail: bernd.nimptsch@lavg.brandenburg.de
Internet: http://lavg.brandenburg.de/verbraucherschutz[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“yvonne pilz“][cq_vc_employee name=“jördis kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]