Einstiegsgeld | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Informationen [Finanzierung & Fördermöglichkeiten] Einstiegsgeld

Sie können Einstiegsgeld beantragen, wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten und aus der Arbeitslosigkeit heraus eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, deren monatliches Arbeitsentgelt mehr als 450,- Euro beträgt oder eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufnehmen werden.

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Sie können Einstiegsgeld beantragen, wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten und aus der Arbeitslosigkeit heraus

  • eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, deren monatliches Arbeitsentgelt mehr als 450,- Euro beträgt oder
  • eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufnehmen werden.

Ob und in welcher Höhe Sie auf vorherigen Antrag (vor Aufnahme der Beschäftigung) bei Ihrem zuständigen Jobcenter Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihre persönliche Ansprechpartnerin bzw. Ihr persönlicher Ansprechpartner. Dabei wird geprüft, ob Sie

  • durch die neue Erwerbstätigkeit voraussichtlich dauerhaft nicht mehr auf Arbeitslosengeld II angewiesen sein werden und
  • ob die Förderung für die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist.

Bei Gründerinnen und Gründern werden vor einer positiven Förderentscheidung außerdem die prognostizierte wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens und die persönliche Eignung für die angestrebte Selbständigkeit geprüft. Diese Prüfung soll Sie dabei unterstützen, Ihre Entscheidung für eine Selbständigkeit abzusichern und festzustellen, ob Sie durch die angestrebte Tätigkeit voraussichtlich bald die Hilfebedürftigkeit überwinden können. Wenn die Prüfung positiv ausfällt, können Sie Einstiegsgeld bekommen. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie nicht.

Arbeitslosengeld II-Bezieher, die beabsichtigen, sich selbständig zu machen, sollten dies rechtzeitig mit ihrem Arbeitsvermittler besprechen.

Unterstützung in allen Aspekten der Selbständigkeit erhalten Sie durch die Betriebsberater der Handwerkskammer.

 

Quelle: www.arbeitsagentur.de

 

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