Entsendungen nach Frankreich | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Außenwirtschaft Entsendungen nach Frankreich

Unternehmen, die vorübergehend Mitarbeiter nach Frankreich entsenden, drohen womöglich schon bald Meldegebühren in Höhe von 40 Euro je Mitarbeiter und Auftrag. Auf der französischsprachigen Informationsseite findet sich dazu seit Kurzem folgender Hinweis: „Bitte beachten Sie: Der im Ausland ansässige Arbeitgeber muss einen Betrag von € 40 pro Mitarbeiter zahlen. Die Bezahlung erfolgt online.“ Die Gebühr …

Unternehmen, die vorübergehend Mitarbeiter nach Frankreich entsenden, drohen womöglich schon bald Meldegebühren in Höhe von 40 Euro je Mitarbeiter und Auftrag.

Auf der französischsprachigen Informationsseite findet sich dazu seit Kurzem folgender Hinweis: „Bitte beachten Sie: Der im Ausland ansässige Arbeitgeber muss einen Betrag von € 40 pro Mitarbeiter zahlen. Die Bezahlung erfolgt online.“ Die Gebühr wird erhoben, sobald ein entsprechender Ministerialerlass veröffentlicht wurde. Dies soll bis spätestens 1. Januar 2018 geschehen. Kein anderes vergleichbares Land in Europa erhebt eine ähnliche Gebühr.

Frankreich gilt als einer der beliebtesten Auslandsmärkte für deutsche Handwerksunternehmen. Jeder zweite exportierende Handwerker ist in Frankreich aktiv. Gem. Art. 106 des LOI n° 2016-1088 du 8 août 2016 relative au travail, à la modernisation du dialogue social et à la sécurisation des parcours professionnels sollen ausländische Arbeitgeber an den Kosten des elektronischen Meldeverfahrens für entsandte Mitarbeiter beteiligen.

Sammelbeschwerde gegen Frankreich

Seit dem 22. März 2017 müssen deutsche Handwerker aus der Baubranche, neben der Entsendemeldung, schon pro Auftrag und Mitarbeiter die Baustellenkarte „Carte d’identification professionelle BTP“ beantragen. Handwerk International Baden-Württemberg sieht darin eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber deutschen Unternehmen und wird deshalb eine Sammelbeschwerde über Frankreich bei der EU-Kommission einreichen. Alle Informationen zur Sammelbeschwerde gegen die Baustellenkarte „Carte d’identification professionelle BTP“ finden Sie HIER.

Quelle: Außenwirtschaft-News Handwerk International Baden-Württemberg (Stand: 12. Juli 2017)