Förderung des Kaufs von Elektromobilen | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Informationen [Förderung bestehender Betriebe] Förderung des Kaufs von Elektromobilen

Nach der Zertifizierung und Veröffentlichung der Richtlinie zur Förderung der Anschaffung elektrisch betriebener Fahrzeuge ("Kaufprämie") können seit Ende Juni 2016 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) Anträge zur Förderung des Kaufs von Elektromobilen gestellt werden.

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Hinweis auf Kaufprämie bzw. Umweltprämie für Elektromobile aus Sicht des Handwerks, Zwischenbilanz des BAFA

Nach der Zertifizierung und Veröffentlichung der Richtlinie zur Förderung der Anschaffung elektrisch betriebener Fahrzeuge („Kaufprämie“) können seit Ende Juni 2016 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) Anträge zur Förderung des Kaufs von Elektromobilen gestellt werden.

Seite des Bafa mit Hinweisen zum Förderprogramm und Link zum elektronischen Antragsformular:  http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/elektromobilitaet/index.html

Das Wichtigste in Kürze:

  • Förderfähig sind reine Batterieelektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge und von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In Hybride).
  • Die Höhe der „Kaufprämie“ beträgt 4.000 Euro, wenn es sich um ein „reines“ Elektromobil oder Brennstoffzellenfahrzeug handelt und 3.000 Euro bei Plug-in-Hybriden.
  • Theoretisch sind auch weitere Antriebstechnologien förderfähig: Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emissionen verursachen, sind reinen Batterieelektrofahrzeugen gleichgestellt. Fahrzeuge, die höchstens 50 g CO2-Emissionen pro Kilometer vorweisen, sind von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen gleichgestellt.
  • Die Hälfte der Förderung wird vom Bund übernommen, die andere Hälfte von den Automobilherstellern. Die Förderung erfolgt nur, wenn sich die jeweiligen Automobilhersteller zur Teilnahme an diesem Programm bereit erklärt haben.
  • Die Liste der förderfähigen Fahrzeugeder beteiligten Automobilhersteller finden Sie als Download auf diesen Seiten.
  • Der Netto-Listenpreis des Basismodells darf 60.000 Euro netto nicht überschreiten (ohne Zusatzausstattung).
  • Voraussetzung für die Förderung ist, dass es sich um eine Erstzulassung handelt und das Fahrzeug mindestens 6 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleibt. (Die Förderung von Tageszulassungen und Gebrauchtwagen ist demnach nicht möglich.)

Zu den Details der Förderfähigkeit und des Antragsverfahrens finden Sie Hinweise im  Merkblatt der Bafa (Stand 18.7.2016), das wir Ihnen als Download auf diesen Seiten zur Verfügung stellen.

 

Ergänzende Hinweise mit Relevanz für das Handwerk:

  • Neben privaten Erwerbern können auch gewerbliche Käufer von E-Fahrzeugen eine „Kaufprämie“ erhalten. Antragsberechtigt sind darüber hinaus auch Stiftungen, Körperschaften und Vereine.
  • Eine Unterscheidung zwischen Fahrzeugen, die als Pkw oder als Nutzfahrzeug/Lkw zugelassen sind, findet nicht statt.
  • Allerdings sind nur Fahrzeuge der Bauarten M1, N1 und N2 (soweit im Inland mit Führerschein der Klasse B nutzbar) förderfähig. Daraus folgt, dass Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen zGG nicht förderfähig sind.  => Der ZDH hatte sich im Vorfeld der Veröffentlichung der Richtlinie für die Öffnung für schwere Nutzfahrzeuge eingesetzt, um hier ein Zeichen in einem Marktsegment zu setzen, das sich zurzeit ohnehin erst langsam entwickelt.
  • Nach Schaltung des Fördermittelportals beim Bafa gilt das „Windhund-Verfahren“. Die Anträge werden nach Eingang bearbeitet, solange Fördermittel zur Verfügung stehen, längstens bis Ende 2019. Nach Schätzung der Bundesregierung reicht das Fördervolumen für ca. 400.000 Fahrzeuge.
  • Bislang ist jedoch kein deutlich vorfristiges Ausschöpfen des Fördertopfes erkennbar, das schnelle Maßnahmen erfordern würde. Betriebe, die sich für E-Mobile interessieren, sollten die Möglichkeiten der Kaufprämie nutzen, aber zunächst sorgfältig die Angebote des Marktes und deren weiterer Entwicklung prüfen.

 

Die ersten Meldungen der Bafa weisen auf eine eher zurückhaltende Nutzung der Kaufprämie hin. (Der Betrachtungszeitraum ist allerdings auch noch sehr kurz.)

 

  • Bislang (Stand 21.7.2016) wurden 1234 Anträge gestellt. Davon kamen 393 von Unternehmen.
  • In der Liste der Fahrzeuge, für die Förderungen beantragt wurden, finden sich auch eine ganze Reihe von leichten Nutzfahrzeugen, allerdings in noch sehr geringer Stückzahl.

Die Zwischenbilanz des Bafa finden Sie im Download auf diesen Seiten.

Quelle: ZDH im Juli 2016[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Liste förderfähige Fahrzeuge[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Merkblatt Bafa[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Zwischenbilanz Bafa[/vc_message][/vc_column][/vc_row]