Förderung unternehmerischen Know-hows | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Aktuelles [Teaser] Gefoe Förderung unternehmerischen Know-hows

Mit Beginn des Jahres 2016 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die bundesweite Beratungsförderung für KMU neu ausgerichtet. Die Durchführung der neuen Beratungsförderung übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). In das Zuwendungsverfahren sind zusätzlich Leitstellen und regionale Ansprechpartner, so auch die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) - Region Ostbrandenburg eingebunden.

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Mit Beginn des Jahres 2016 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die bundesweite Beratungsförderung für KMU neu ausgerichtet. Die Durchführung der neuen Beratungsförderung übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
In das Zuwendungsverfahren sind zusätzlich Leitstellen und regionale Ansprechpartner, so auch die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, eingebunden.

Der Bund fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Beratungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe in allen Entwicklungsphasen. Sie werden je nach Unternehmensalter oder -situation durch drei Module unterstützt:

  • junge, neu gegründete Unternehmen innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung (Jungunternehmen),
  • bereits länger am Markt bestehende Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung (Bestandsunternehmen) sowie
  • Unternehmen in Schwierigkeiten.

Jung- und Bestandsunternehmen werden im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert:

Allgemeine Beratungen

  • zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung

sowie spezielle Beratungen

  • zur Unternehmensführung für Unternehmerinnen,
  • zur Unternehmensführung für Migrantinnen oder Migranten,
  • für Unternehmer mit anerkannter Behinderung,
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund,
  • zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiter mit Behinderung,
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung,
  • zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit,
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.

Unternehmen in Schwierigkeiten werden im Rahmen einer Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie einer weiteren Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert.

Der Zuschuss bemisst sich nach den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) betragen bei Jungunternehmen 4000 Euro, bei allen anderen Unternehmen 3000 Euro. Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterin oder dem Berater, nicht jedoch die Umsatzsteuer. Der Zuschuss in den neuen Bundesländern für Jung- und Bestandsunternehmen beträgt 80 Prozent, für Unternehmen in Schwierigkeiten 90 Prozent.

Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeit ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen, Bestandsunternehmen ist dies freigestellt.

Sprechen Sie uns an oder vereinbaren einen Beratungstermin. Für telefonische Anfragen hierzu können Sie sich an die Berater der Handwerksammer in Frankfurt (Oder), Hennickendorf, Eberswalde bzw. Prenzlau wenden.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.[/vc_column_text][vc_separator border_width=“4″][vc_column_text][/vc_column_text][vc_single_image image=“43217″][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Kaczmarek“][cq_vc_employee name=“melchert“][cq_vc_employee name=“rüdiger schulz“][cq_vc_employee name=“stadie“][cq_vc_employee name=“dirsat“][cq_vc_employee name=“rehse“][/vc_column][/vc_row]