Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen und klimaschonenden Antrieben | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Allgemein Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen und klimaschonenden Antrieben

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Mit dem Förderprogramm nach der „Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge)“ (Richtlinie KsNI) sollen die Treibhausgasemissionen durch den Einsatz von alternativen Antrieben und Kraftstoffen im straßengebundenen Güterverkehr gesenkt werden. Der Bund …

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Mit dem Förderprogramm nach der „Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge)“ (Richtlinie KsNI) sollen die Treibhausgasemissionen durch den Einsatz von alternativen Antrieben und Kraftstoffen im straßengebundenen Güterverkehr gesenkt werden. Der Bund gewährt hierzu Zuschüsse:

  • zur Förderung der Anschaffung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben (KsN),
  • zur Förderung für die Errichtung und Erweiterung der dazugehörigen Tank- und Ladeinfrastruktur (KsI),
  • zur Erstellung von Machbarkeitsstudien für die Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen sowie von Studien und Analysen für die Nutzung neuer und bestehender Logistikstandorte für Nutzfahrzeuge bzw. zur Errichtung und Erweiterung entsprechender Infrastruktur (MBS).

Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie KsNI und dem aktuellen Förderaufruf.

Die Anträge stehen Ihnen ab sofort im eService-Portal zum Download zur Verfügung. Die Einreichung der Anträge ist in ausschließlich elektronischer Form über das eService-Portal ab dem 16.08.2021 um 09:00 Uhr möglich.

[/vc_column_text][vc_single_image image=“125229″ img_size=“medium“][vc_column_text]Bitte beachten Sie, dass im 1. Förderaufruf aufgrund eines Notifizierungsvorbehalts der Europäischen Kommission gemäß Nummer 1.2 der Richtlinie KsNI keine Antragsstellung für die Förderung von Tankinfrastruktur für Wasserstoff-Brennstoffzellen-Lkw nach § 2 Nummer 4 des Elektromobilitätsgesetztes (EMoG) gemäß Nummer 2.7.2. der Richtlinie KsNI vorgesehen ist.

Weiterführende Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie unter FAQs.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Bundesamt für Güterverkehr entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltmittel.

Quelle: bag.bund.de[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]