Handwerker-Rentenversicherung: Aussetzung der Beitragszahlung auf Antrag | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Allgemein Handwerker-Rentenversicherung: Aussetzung der Beitragszahlung auf Antrag

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Selbständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind (i.d.R. über die Handwerker-Rentenversicherung) und durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können auf Antrag ihre Beitragszahlung bis 31. Oktober 2020 aussetzen. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Betroffene können sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie formlos an ihren Rentenversicherungsträger wenden und eine Aussetzung der laufenden …

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Selbständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind (i.d.R. über die Handwerker-Rentenversicherung) und durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können auf Antrag ihre Beitragszahlung bis 31. Oktober 2020 aussetzen. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.

Betroffene können sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie formlos an ihren Rentenversicherungsträger wenden und eine Aussetzung der laufenden Beitragszahlung beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/Corona_Blog/200327_Selbststaendige.html[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][/vc_column][/vc_row]