Hilfestellungen zur neuen Grundsteuer | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Der Katalog von Fragen und Antworten (FAQ) enthält Erläuterungen zur Berechnung der neuen Grundsteuer. Zu finden ist dieser unter Bundesfinanzministerium – Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten. Da das Land Brandenburg das Bundesmodell übernommen hat, können die erforderlichen Daten für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts nach diesem Modell eingesetzt werden. Die Abgabefrist …

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Der Katalog von Fragen und Antworten (FAQ) enthält Erläuterungen zur Berechnung der neuen Grundsteuer. Zu finden ist dieser unter Bundesfinanzministerium – Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten.

Da das Land Brandenburg das Bundesmodell übernommen hat, können die erforderlichen Daten für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts nach diesem Modell eingesetzt werden. Die Abgabefrist für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts endet am 31. Oktober 2022. Bis dahin müssen alle Grundstückseigentümer eine entsprechende Erklärung an ihr Finanzamt zu übermitteln. Seit 1. Juli 2022 können die Angaben, u. a. über das Steuerportal Elster-Online www.elster.de, übermittelt werden. Wer keine Möglichkeit hat, die Erklärung elektronisch abzugeben, kann sie in Papierform einreichen.

Ab 2025 soll in Deutschland eine neu berechnete Grundsteuer gelten.[/vc_column_text][vc_single_image image=“131791″ img_size=“large“][vc_column_text]Künftig gilt wertabhängiges Berechnungsmodell

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie finanzieren damit zum Beispiel Straßen, Schwimmbäder oder Kitas. Die Gesamtsumme der Grundsteuer soll durch die Reform zukünftig nicht steigen, sie setzt sich nur anders zusammen. Bislang spielten nur die Größe des Grundstücks und die Gebäudefläche eine Rolle, nicht aber die Lage des Grundstücks. Mit dem wertabhängigen Berechnungsmodell, auf dem die neue Grundsteuer basiert, soll sich das nun ändern. Auf manche Eigentümer könnten damit in Zukunft höhere Kosten zukommen.

Lage entscheidet über Höhe der Grundsteuer

Entscheidend für die individuelle Steuerlast wird künftig die Nachbarschaft der Immobilie sein. Hat sie seit 1964 beziehungsweise seit 1935 eher einen Aufschwung erlebt und ist damit attraktiver geworden, dürfte auch die Steuer steigen. Das gilt vor allem für boomende Gemeinden und Städte. In eher strukturschwachen Gebieten könnte es dagegen in Zukunft günstiger werden.

Auch für Mieter könnte die Grundsteuerreform höhere Kosten mit sich bringen. Denn die Steuer darf weiterhin von den Eigentümern auf die Betriebskosten umgelegt werden. Vor allem in Großstädten dürften Mieter künftig mehr bezahlen.

Ergebnisse erst Ende 2024

Erst wenn alle Grundsteuererklärungen abgegeben und damit alle Daten bei den Finanzämtern eingegangen sind, beginnt die Berechnung der neuen Grundsteuer. Bis Ende 2023 haben die Finanzämter Zeit, einen neuen Grundsteuermessbetrag aus Grundsteuerwert und Steuermesszahl zu bestimmen. Den geben sie an die Kommunen weiter, die die neue Grundsteuer bis Ende 2024 berechnen. Ab 2025 wird sie dann gelten. Eine Neubewertung der Grundsteuer im Bundesmodell soll alle sieben Jahre erfolgen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]