Information zur Beitragszahlung und zur Förderfähigkeit der Beiträge im Rahmen der Überbrückungshilfe III | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Aktuelle Hinweise Information zur Beitragszahlung und zur Förderfähigkeit der Beiträge im Rahmen der Überbrückungshilfe III

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Auf der Grundlage von Beschlüssen der Vollversammlung und des Vorstandes der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg erfolgt die Veranlagung des Kammerbeitrages für das Jahr 2021 am 26.03.2021. Vorbehaltlich der Erteilung der Genehmigung zu dem Vollversammlungsbeschluss der Umlage zur Finanzierung der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) 2021 durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des …

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Auf der Grundlage von Beschlüssen der Vollversammlung und des Vorstandes der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg erfolgt die Veranlagung des Kammerbeitrages für das Jahr 2021 am 26.03.2021. Vorbehaltlich der Erteilung der Genehmigung zu dem Vollversammlungsbeschluss der Umlage zur Finanzierung der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) 2021 durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg ist die Veranlagung des ÜLU-Umlagebeitrages ebenfalls für den 26.03.2021 vorgesehen.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Kammerbeitrag und weitere Mitgliedsbeiträge zu den anerkannten Fixkosten im Rahmen der Antragstellung des Hilfsprogramms der Überbrückungshilfe III gehören. Daher kann es für unsere Mitgliedsbetriebe zur Beantragung der Förderung unter Umständen von Vorteil sein, die Beiträge zeitnah zu begleichen. Sofern noch nicht geschehen, sollten die Unternehmen sich zur Klärung dieser Frage kurzfristig mit Ihrem Steuerberater in Verbindung setzen. Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie HIER . Selbstverständlich stehen den Mitgliedern auch die Betriebsberater der Abteilung Gewerbeförderung gern für Fragen zur Verfügung.

Auf eine generelle Stundung oder Ratenzahlungsregelung möchten wir in diesem Jahr rein vorsorglich im Interesse unserer Mitglieder verzichten, da dies grundsätzlich dazu führen könnte, dass Beitragszahlungen wegen der Verschiebung des Fälligkeitstermins nicht als Fixkosten bei der Überbrückungshilfe III geltend gemacht werden könnten. Wir bieten unseren Mitgliedsbetrieben aber natürlich gern die individuelle Möglichkeit, telefonisch bzw. schriftlich (Fax, E-Mail oder postalisch) eine Stundung oder Ratenzahlung zu vereinbaren. Kontaktdaten sowie weitere Informationen können den Beitragsbescheiden und den mit den Beitragsbescheiden weiteren versendeten Unterlagen entnommen werden.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_message]Bei Fragen zur Überbrückungshilfe III:[/vc_message][cq_vc_employee name=“melchert“][cq_vc_employee name=“stadie“][cq_vc_employee name=“plonski“][vc_message]Bei Fragen zum Beitrag:[/vc_message][cq_vc_employee name=“kliem“][cq_vc_employee name=“lieske“][/vc_column][/vc_row]