Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft getreten | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Informationen [Familie und Beruf] Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft getreten

Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, mit dem insbesondere ein Anspruch der Beschäftigten auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit zur Übernahme familiärer Pflegeverpflichtungen eingeführt wird, ist am 01.01.2015 in Kraft getreten und ist im Bundesgesetzblatt vom 23.12.2014 veröffentlicht worden (siehe Download).

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Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, mit dem insbesondere ein Anspruch der Beschäftigten auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit zur Übernahme familiärer Pflegeverpflichtungen eingeführt wird, ist am 01.01.2015 in Kraft getreten und ist im Bundesgesetzblatt vom 23.12.2014 veröffentlicht worden (siehe Download).

Die Neuregelungen betreffen im Wesentlichen das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) und das Pflegezeitgesetz (PflegeZG), die getrennt bestehen bleiben, allerdings zahlreiche Verweise aufeinander enthalten.

Aus Sicht des Handwerks ist vor allem erfreulich, dass der neu eingeführte Anspruch auf Familienpflegezeit, d. h. die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden, nicht in Betrieben mit in der Regel 25 oder weniger Beschäftigten ausschließlich Auszubildender (vgl. § 2 Abs. 1 FPfZG) gilt. Für eine derartige “Kleinbetriebsklausel” hatte sich der ZDH mit Nachdruck eingesetzt.

Auch ist zu begrüßen, dass der Sonderkündigungsschutz für Arbeitnehmer, die einen Antrag auf Familienpflegezeit gestellt haben, nicht – wie ursprünglich vorgesehen – schon ab Ankündigung, sondern erst ab 12 Wochen vor dem tatsächlichen Beginn der Freistellung gilt (vgl. § 5 PflegeZG).

Eine Synopse der beiden Gesetze, aus der diese und alle weiteren Regelungen hervorgehen, stellen wir Ihnen gern als Download auf diesen Seiten zur Verfügung. Darüber hinaus ist eine Kurzübersicht über die wesentlichen inhaltlichen Neuregelungen beigefügt.

Quelle: ZDH

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BGBL_Vereinbarkeit_Familie

Synopse_Gesetzentwurf_Bundesregierung

Ueberblick_Familien-Pflegezeitgesetz

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