Investitionszuschüsse für Vorhaben zur Abwärmevermeidung | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Informationen [Förderung bestehender Betriebe] Investitionszuschüsse für Vorhaben zur Abwärmevermeidung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die KfW erweitern das Förderangebot für Vorhaben zur Abwärmevermeidung bzw. -nutzung um eine Zuschussvariante. Ziel des BMWi ist es, hierdurch weitere Beiträge zur Reduzierung von CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Die Förderung erfolgt als Projektförderung und wird wahlweise als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss oder als Tilgungszuschuss gewährt.

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die KfW erweitern das Förderangebot für Vorhaben zur Abwärmevermeidung bzw. -nutzung um eine Zuschussvariante. Ziel des BMWi ist es, hierdurch weitere Beiträge zur Reduzierung von CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Die Förderung erfolgt als Projektförderung und wird wahlweise als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss oder als Tilgungszuschuss gewährt. Die Förderung in Form von Tilgungszuschüssen wird für Kredite, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) refinanziert, gewährt. Gefördert werden Investitionen in die Modernisierung, die Erweiterung oder den Neubau von Anlagen oder von Verbindungsleitungen zur Vermeidung oder Nutzung von Abwärme.

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