Bürgschaften für Leasingfinanzierungen | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Beratung Bürgschaften für Leasingfinanzierungen

Kleine und mittlere Unternehmen können für ihre Leasingfinanzierungen Bürgschaften bekommen. Grund dafür ist das Programm „Leasing Bürgschaft“. Insgesamt 120 Millionen Euro aus dem Europäischen Investitionsfonds sollen bis zu 200 Millionen Euro an Leasing-Investitionen ermöglichen. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg unterzeichnete für alle Bürgschaftsbanken das Abkommen mit dem Europäischen Investitionsfonds.

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Kleine und mittlere Unternehmen können für ihre Leasingfinanzierungen Bürgschaften bekommen. Grund dafür ist das Programm „Leasing Bürgschaft“.  Insgesamt 120 Millionen Euro aus dem Europäischen Investitionsfonds sollen bis zu 200 Millionen Euro an Leasing-Investitionen ermöglichen. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg unterzeichnete für alle Bürgschaftsbanken das Abkommen mit dem Europäischen Investitionsfonds.

Die Programmdetails für „Leasing Bürgschaft“
Das neue Programm ist an die Arbeit der Leasingunternehmen angepasst: Über die Websitewww.leasing-buergschaft.de bietet es ein rechnergestütztes Verfahren, das schlanke Prozesse und schnelle Entscheidungen garantiert.

Wer kann einen Antrag stellen?

Anträge stellen die Leasinggesellschaften für ihre Leasingkunden über die Websitewww.leasing-buergschaft.de . Anhand des Investitionsorts wird der Antrag automatisch an die zuständige Bürgschaftsbank weitergeleitet.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von unter 43 Millionen Euro.

Was wird gefördert?

Leasingfinanzierungen für Leasinggüter mit einer Laufzeit zwischen 12 und 120 Monaten.

Wie wird gefördert?

Bürgschaften von 30 oder 60 Prozent für Leasing-Investitionen bis maximal 500.000 Euro. Die Leasinggesellschaften erhalten je nach Investitionsvolumen und nach Bereitstellung der notwendigen Informationen innerhalb von zwei oder höchstens fünf Bankarbeitstagen eine Entscheidung.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier oder beim Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.

 

Quelle: ZDH im Dezember 2013[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]