Kammermitglieder können Unterstützung für polnische Berufspendler beantragen – Ende der Soforthilfeleistungen am 03.05.2020 | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Allgemein Kammermitglieder können Unterstützung für polnische Berufspendler beantragen – Ende der Soforthilfeleistungen am 03.05.2020

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text] Aktualisiert am 03.05.2020 Ab dem 4. Mai 2020 wird nicht mehr die 14-Tagige Quarantäne für die Personen angeordnet, die wegen den beruflichen, dienstlichen oder erwerbstätigen Gründen in Polen oder in Deutschland die Grenze überqueren. Die neue Regelung betrifft auch Schüler und Studierende, die in Polen oder in Deutschland studieren. Die Befreiung betrifft nicht …

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Aktualisiert am 03.05.2020

Ab dem 4. Mai 2020 wird nicht mehr die 14-Tagige Quarantäne für die Personen angeordnet, die wegen den beruflichen, dienstlichen oder erwerbstätigen Gründen in Polen oder in Deutschland die Grenze überqueren. Die neue Regelung betrifft auch Schüler und Studierende, die in Polen oder in Deutschland studieren. Die Befreiung betrifft nicht medizinisches Personal sowie die Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen.

Die offizielle Mitteilung der polnischen Regierung ist hier einsehbar: https://www.gov.pl/web/deutschland/eindmmungsmanahmen-gegen-die-verbreitung-des-coronavirus

Mit Ausnahme der genannten Berufsgruppen endet damit auch die Soforthilfeleistung der Landesregierung für polnische Grenzpendler am 03.05.2020. [/vc_column_text][vc_separator border_width=“3″][vc_column_text]Ab sofort übernimmt die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg die Bearbeitung von Anträgen ihrer Mitgliedsbetriebe, die polnische Berufspendler sv-pflichtig beschäftigen. Dabei können nur Arbeitgebende die Erstattung der Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ihre polnischen Berufspendler beantragen. Gewährt wird die Aufwandsentschädigung rückwirkend ab 27. März 2020.

Für die ab dem 14. April 2020 mögliche Antragstellung benötigen Handwerksbetriebe ihre Gewerbeanmeldung oder den Handelsregisterauszug oder vergleichbare Nachweise (z.B. Betriebsnummer) sowie das Lohnjournal /  die Gehaltsliste für die betroffenen Arbeitnehmer aus Polen. Die Betriebe erhalten dann von ihrer Handwerkskammer eine Eingangsbestätigung und kurz darauf einen Zuwendungsbescheid mit allen erforderlichen Dokumenten für die Mittelanforderungen. Erst dann können Mittelanforderungen im Erstattungsprinzip vorgenommen werden.

Antragstellung

  • Der Antrag ist vom Arbeitgebenden online bei der regional zuständigen Handwerkskammer/Industrie- und Handelskammer zu stellen. Besteht keine Zugehörigkeit zu diesen Kammern (Freie Berufe/Landwirtschaft/Gesundheitswirtschaft), sind die Anträge an die regionale Industrie- und Handelskammer zu stellen, wo der Arbeitgebende seine Arbeits- bzw. Betriebsstätte hat.
  • Doppelmitglieder bei HWK und IHK können selbst entscheiden, bei welcher Kammer der Antrag gestellt wird. Folgeanträge sind dann bei der erstmals gewählten Kammer zu stellen.

Der vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Antrag ist gemeinsam mit den beizufügenden Dokumenten als PDF-Datei an die  Handwerkskammer zu richten: pendler@hwk-ff.de

  • Die Unterkünfte für die Pendler sind im Voraus zu bezahlen. Die Aufwandsentschädigung wird ausschließlich zurückerstattet.
  • Die Kostenübernahme durch das Land gilt ab dem 27. März 2020.
  • Die Kostenübernahme ist befristet auf drei Monate bis 30. Juni 2020.

Beizufügende Dokumente im Online-Antrag:

  • Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug bzw. vergleichbare Unterlagen
  • Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen

Informationen, die für die Beantragung notwendig sind und bereits vorbereitet werden können:

  • Namen, Vornamen und Hauptwohnsitz  der Pendler
  • Namen, Vornamen, Hauptwohnsitz, Verwandtschaftsverhältnis der Mitreisenden
  • Anzahl der Tage, an denen Tages- und Wochenpendler/Mitreisende (seit 27. März) in Deutschland tätig waren/sind

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Ansprechpartner:

Henrik Klohs
Beauftragter für Innovation und Technologie
Telefon: 0335 5619-122
E-Mail: pendler@hwk-ff.de

Hendrik Krell
Beauftragter für Innovation und Technologie
Telefon: 0335 5554-212
E-Mail: pendler@hwk-ff.de[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]

Downloads

Antrag auf Gewährung der Soforthilfeleistungen – Pendler

Dokumentierte Kalkulation[/vc_column_text][vc_separator border_width=“3″][vc_column_text]

Muster

Antrag MUSTERBEISPIEL

Dokumentierte Kalkulation – MUSTERBEISPIEL[/vc_column_text][vc_separator border_width=“3″][vc_column_text]

FAQ

FAQ für Unternehmen zum Pendlerprogramm[/vc_column_text][/vc_column][vc_column][/vc_column][/vc_row]