Kassen und Kassenführung | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Informationen [Betriebsberatung] Kassen und Kassenführung

Aufgrund der Erfahrungen aus den Betriebsprüfungen der Finanzverwaltung gibt es vielfältige Manipulationsmöglichkeiten elektronischer Kassensysteme. Deshalb sind Unternehmen mit hohem Bargeldverkehr sogenannte Schwerpunktbranchen bei elektronischen Betriebsprüfungen.

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Aufgrund der Erfahrungen aus den Betriebsprüfungen der Finanzverwaltung gibt es vielfältige Manipulationsmöglichkeiten elektronischer Kassensysteme. Deshalb sind Unternehmen mit hohem Bargeldverkehr sogenannte Schwerpunktbranchen bei elektronischen Betriebsprüfungen.

Welche Arten von Kassen gibt es?

  1. Offene Ladenkasse – auf Wochenmärkten häufig genutzt, manipulationsanfällig, genaue manuelle Dokumentation erforderlich (Empfehlung: Nutzung eines Zählprotokolls – ein Muster stellen wir Ihnen gern als Download zur Verfügung)
  2. Registrierkasse – weniger manipulationsanfällig, hoher Material- und Lageraufwand (Tippstreifen)
  3. Elektronische Registrierkasse – manipulationsanfällig (z.B. Trainingsmodus)
  4. Computerkasse – sehr manipulationsanfällig (z.B. Trainingsmodus, Betrugssoftware)

Um welche Arten der Manipulationen / Tricks handelt es sich?

  • Nutzung Trainingsspeicher
  • Stornierung von Umsätzen
  • Nichtverbuchung von Einnahmen
  • Falsche Programmierung der Kassensoftware
  • Manuelle Löschung von Journalbuchungen …

Wie führe ich meine Kassenbücher ordnungsgemäß, insbesondere wenn ich eine Registrierkasse nutze?

  • Grundsätzlich gilt Einzelaufzeichnungspflicht
  • Tägliche Aufzeichnung der Kasseneinnahmen und – ausgaben
  • Pflicht zur elektronischen Speicherung aller Einzelbewegungen sowie durch das Gerät erzeugter Rechnungen inklusive Stammdatenänderungs-, Auswertungs- und Programmierdaten
  • Unveränderbarkeit und Vollständigkeit muss gewährleistet werden
  • Verdichtungen sind unzulässig
  • Aufbewahrung der Bedienungsanleitung, Programmieranleitung

Sollten die Kassen den technischen Anforderungen nicht genügen, ist deren Nutzung nur noch bis zum 31.12.2016 erlaubt oder sie sind bis zu diesem Zeitpunkt so umzurüsten, dass sie den neuen Anforderungen entsprechen.

(Grundlage: BMF Schreiben vom 26.11.2010)[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]Download

Vorlage_Zaehlprotokoll

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