KfW-Zuschuss „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz“ | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Aktuelles [Teaser] Gefoe KfW-Zuschuss „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz“

Investitionszuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden aus Mitteln des Bundes.

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Investitionszuschüsse für Maßnahmen zur  Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in  bestehenden  Wohngebäuden aus Mitteln des Bundes.

Gefördert werden Einzel-  oder kombinierte Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland in den Bereichen:

  • Einbruchschutz sowie
  • Barrierereduzierung

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Konto überwiesen wird.
Bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz beträgt der Zuschusssatz 20 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag.
Sofern die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro übersteigen, werden die ersten 1.000 Euro mit 20 % und die restlichen förderfähigen Investitionskosten mit 10 % gefördert.

Für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden förderfähige Investitionskosten bis maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst.
Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 500 Euro investieren. Sie können einen neuen Antrag für andere Maßnahmen am gleichen Gebäude frühestens 12 Monate nach dem letzten Zusagedatum stellen.

Bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung beträgt der Zuschusssatz 10 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag und für den Standard Altersgerechtes Haus 12,5 % pro Antrag.
Für Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Einzelmaßnahmen oder Standard Altersgerechtes Haus) werden förderfähige Investitionskosten bis maximal 50.000 Euro pro Wohneinheitbezuschusst.
Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 2.000 Euro investieren.

Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung können alternativ auch mit einem Kredit aus „Altersgerecht Umbauen“ (Produktnummer 159) gefördert werden. Insgesamt können in den Produkten Altersgerecht Umbauen Kredit- und Zuschuss für alle Maßnahmen Investitionskosten von maximal 50.000 Euro je Wohneinheit gefördert werden.

Hierbei werden alle Kredit- und Zuschusszusagen der KfW und Kreditzusagen von Landesförderinstituten seit 01.04.2009 berücksichtigt.

Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Seiten der KfW.

Quelle: ZDH im September 2017[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Altergerechtes Umbauen

Einbruchschutz[/vc_message][/vc_column][/vc_row]