KMU-Fördermittel für „Nachhaltige Entwicklung“ | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Aktuelles [Teaser] Gefoe KMU-Fördermittel für „Nachhaltige Entwicklung“

Seit dem 01. Juli 2016 stellt das Förderprogramm "Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland" (NESUR-KMU) aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf Antrag eine finan-zielle Unterstützung in Form eines Zuschusses zur Verfügung.

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Seit dem 01. Juli 2016 stellt das Förderprogramm „Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland“ (NESUR-KMU) aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf Antrag eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses zur Verfügung.
In ausgewählten „zentralen Orten“ können damit investive Maßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Hinblick auf die Förderung der unternehmerischen Initiative und der lokalen Beschäftigung unterstützt werden. Gefördert werden Investitionen, die die unternehmerische Leistungsfähigkeit dieser KMU nachhaltig herstellen oder dauerhaft verbessern.

Die Förderung gilt für kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie, Handwerk, Fuhrunternehmen, Unternehmen der Kreativwirtschaft sowie sonstige Dienstleister.

Gefördert werden investive Vorhaben wie zum Beispiel die Errichtung, Erweiterung, Verlagerung von Betriebsstätten, Investitionen bei Existenzgründungen bzw. Unternehmensnachfolgen, Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit sowie Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Das Förderprogramm NESUR-KMU wird im Kammerbezirk von den Städten Bernau, Eberswalde, Eisenhüttenstadt, Frankfurt (Oder) und Schwedt angeboten.

Die Antragstellung erfolgt bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), wobei vor der Antragstellung eine Pflichtberatung bei der jeweils für Wirtschaftsförderung zuständigen Stelle der betreffenden Stadtverwaltung wahrgenommen werden muss. Diese Stelle gibt auch Hinweise bzgl. der Auslegung der Richtlinie in der jeweiligen Stadt und fertigt eine für den ILB-Antrag notwendige Bestätigung über die Förderfähigkeit der Investition.

Bei Baumaßnahmen, bei denen die Summe aller Zuwendungen mehr als 150.000 € beträgt, führt die bautechnische Dienststelle des zentralen Ortes eine baufachliche Prüfung durch.

Der Zuschuss beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben und muss mindestens 3.000 € betragen. Die Zuschüsse werden nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung gewährt.

Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich nicht vor der Bewilligung begonnen werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Städte bieten Informationen, Beratungen und Unterstützung bei der Antragsstellung an. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der jeweiligen Stadt bzw. bei der Wirtschaftsförderung der zuständigen Stadtverwaltung oder bei der ILB unter www.ilb.de.

Die Programmrichtlinie gilt bis zum 31.12.2020.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“melchert“][cq_vc_employee name=“rüdiger schulz“][cq_vc_employee name=“stadie“][cq_vc_employee name=“rehse“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]