Kostenloser Online-Rechner zur Ökosteuer-Rückerstattung | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Beratung Kostenloser Online-Rechner zur Ökosteuer-Rückerstattung

Die Löwen Energie UG aus Braunschweig gibt mit ihrem Berechnungsprogramm auf www.energiesteuer.de Unternehmen des produzierenden Gewerbes den notwendigen Durchblick und vereinfacht die Antragstellung zur Ökosteuer-Rückerstattung enorm. Die hohe Dynamik der Gesetzgebung bei der Energie- und Stromsteuer – verbunden mit dem unübersichtlichen Erstattungsprozedere gegenüber dem Hauptzollamt – stellt für viele Unternehmen eine große Hürde dar. Oft …

Die Löwen Energie UG aus Braunschweig gibt mit ihrem Berechnungsprogramm auf www.energiesteuer.de Unternehmen des produzierenden Gewerbes den notwendigen Durchblick und vereinfacht die Antragstellung zur Ökosteuer-Rückerstattung enorm.

Die hohe Dynamik der Gesetzgebung bei der Energie- und Stromsteuer – verbunden mit dem unübersichtlichen Erstattungsprozedere gegenüber dem Hauptzollamt – stellt für viele Unternehmen eine große Hürde dar. Oft werden dadurch die vom Gesetzgeber vorgesehenen Steuerentlastungen gar nicht oder nur unvollständig realisiert.

Unter der Adresse www.energiesteuer.de steht nun ein kostenfreies Berechnungsprogramm bereit, mit dem auf unkomplizierte Weise alle energiesteuerlich relevanten Tatbestände erfasst werden können.

Auf Basis der Verbrauchsdaten des Unternehmens ermittelt der Online-Rechner eine detaillierte individuelle Übersicht aller möglichen Steuerentlastungen und erzeugt per Knopfdruck die notwendigen Antragsformulare. Darüber hinaus können mit Hilfe des automatischen Rechtstandvergleichs die Auswirkungen aktueller Gesetzesänderungen abgeschätzt werden.

Für Unternehmen, die sich eher selten mit der komplexen Materie auseinandersetzen, stellt dieses Programm eine wertvolle Hilfe dar. Aber auch Unternehmen, die mit dem Thema Strom- und Energiesteuer vertraut sind, dient der Rechner der Kontrolle der eigenen Erstattungsanträge oder hilft bei der Finanzplanung zukünftiger Erstattungen.