Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW-Corona-Hilfe | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Informationen [Betriebsberatung] Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW-Corona-Hilfe

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Mit zinsgünstigen Krediten flüssig bleiben   Wer kann Anträge stellen? Die KfW-Corona-Hilfe steht kleinen und mittelständischen gewerblichen Unternehmen, Freiberuflern und großen Unternehmen zur Verfügung (jeweils junge und etablierte Unternehmen).   Was zeichnet die KfW-Corona-Hilfe aus? Die Kreditbedingungen wurden nochmals verbessert. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. …

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Mit zinsgünstigen Krediten flüssig bleiben

 

Wer kann Anträge stellen?

Die KfW-Corona-Hilfe steht kleinen und mittelständischen gewerblichen Unternehmen, Freiberuflern und großen Unternehmen zur Verfügung (jeweils junge und etablierte Unternehmen).

 

Was zeichnet die KfW-Corona-Hilfe aus?

Die Kreditbedingungen wurden nochmals verbessert. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft. Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.

Die Risikoübernahme der KfW wurde gesteigert: KfW übernimmt 90 Prozent des Kreditrisikos bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), 80 Prozent bei größeren Unternehmen und in der sogenannten Konsortialfinanzierung. Deckung erfolgt durch Garantie des Bundes. Die erhöhte Haftungsfreistellung bei KMU soll den Banken und Sparkassen die Kreditvergabe erleichtern.

Das Konstrukt der Haftungsfreistellung verteilt das Kreditrisiko damit zu 10 Prozent auf die Hausbank (antragstellende Bank) und zu 90 Prozent auf die KfW.

 

Wie ist der Zinssatz?

Der Zinssatz beträgt für kleine und mittelgroße Unternehmen je nach Kreditwürdigkeit zwischen 1,0 Prozent und 1,46 Prozent. Bei großen Unternehmen sind es zwischen 2,0 Prozent bis 2,12 Prozent. Die Laufzeit der Kredite liegt zwischen zwei und fünf Jahren.

 

Wie wird der Antrag gestellt?

Anträge werden über die Hausbank gestellt. Auszahlungen erfolgen schnellstmöglich. Eine einfache und unbürokratische Antragsbearbeitung wird sichergestellt. Erste Zusagen erteilte die KfW bereits am Tag des Programmstarts.

Deutliche Verschlankung der Antragsprozesse: Die KfW hat dazu ein deutlich vereinfachtes Verfahren zur Risikoprüfung eingeführt: Konkret entfällt für Kredite bis zu 3 Mio. EUR pro Unternehmen die Risikoprüfung durch die KfW komplett; die KfW übernimmt sie vollständig vom Finanzierungspartner. Bei Kreditbeträgen über 3 Mio. EUR und bis einschließlich 10 Mio. EUR erfolgt eine deutlich vereinfachte Risikoprüfung in einem angepassten Fast Track-Verfahren. Bei Erfüllung der Fast Track-Kriterien bei Krediten bis zu 10 Mio. EUR beschränkt die KfW die Risikoprüfung auf ein Rating ohne weitere Dokumentation. Bei Krediten über 10 Mio. EUR gilt eine erweitere Risikobewertung (erhöhte Unterlagentiefe).

 

Antragstellende Unternehmen dürfen sich per 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition befunden haben. Was bedeutet das?

Die Programme stehen Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können; d. h. der Hausbank liegen keine Kenntnisse über ungeregelte Zahlungsrückstände von mehr als 30 Tagen vor (siehe Merkblatt „Unternehmen in Schwierigkeiten  https://www.kfw.de/partner/Dokumente/Archiv/830-2017-  Q4/6000000065_M_Beihilfen_2018_01_schwarz.pdf; Seite 18 Punkt C).

Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss für das Unternehmen unter der Annahme einer sich wieder normalisierenden wirtschaftlichen Gesamtsituation („wie vor der Krise“) eine positive Fortführungsprognose (keine spezifischen Anforderungen durch die KfW) bestehen.

 

Was ist zu tun, wenn noch kein Jahresabschluss für das Jahr 2019 vorliegt?

Erleichterungen bei einzureichenden Unterlagen vereinbart: Liegt noch kein Jahresabschluss für das Jahr 2019 vor, ist der 2018er-Abschluss zuzüglich einer Betriebswirtschaftlichen Auswertung („BWA“) (per 31.12.2019) ausreichend. Die Anforderung der KfW ist damit konsistent zu den Anforderungen der meisten Hausbanken. Bei Kreditbeträgen bis zu 3 Mio. EUR verzichtet die KfW sogar vollständig auf die Einreichung von Unterlagen.

 

Wie kann ich das mögliche Förder-/Finanzierungsvolumen ermitteln?

Es gelten wahlweise folgende Kriterien (das Kriterium mit dem höchsten Wert ist der limitierende Faktor):

Max. 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
das Doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
die Höhe des aktuellen Finanzierungsbedarfes der kommenden maximal 18 Monate

 

Was sollte der Unternehmer mit zur Hausbank nehmen?

Die KfW macht keine Vorgaben dazu.

Die Hausbank wird – wie bei jeder Kreditvergabe – aktuelle Informationen zur Geschäftsentwicklung, aktuelle Zahlen sowie ggf. weitere Unterlagen einfordern.

Bitte sprechen Sie dazu direkt mit Ihrer Hausbank.

 

Wie schnell bekommt der Unternehmer/Freiberufler seine Förderung?

Die KfW verzichtet bei Krediten bis zu 3 Mio. EUR auf Einreichung zusätzlicher Unterlagen. Durch gute Zusammenarbeit aller Beteiligten wird der Abwicklungsprozess enorm beschleunigt und die Förderung so schnell wie möglich bereitgestellt. Die KfW hat die Hausbanken informiert und steht in kontinuierlichem Kontakt mit ihnen.

 

Was ist mit Konsortialfinanzierungen?

Konsortialfinanzierungen werden ab i.d.R. 25 Mio. EUR angeboten. Individuelle Finanzierungsstrukturen sind möglich. KfW begleitet Partnerbanken pari pass („Gleichrangerklärung“) Risikoprüfungen erfolgen banküblich, aber mit erhöhter Risikotoleranz.

Wo finde ich weitere Informationen?

www.kfw.de
https://corona.kfw.de/
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