Lärm am Arbeitsplatz: Nicht nur das Ohr leidet | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Allgemein Lärm am Arbeitsplatz: Nicht nur das Ohr leidet

Lärmschwerhörigkeit gehört zu den am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten. Besonders an Arbeitsplätzen in der Baubranche oder metall- sowie holzverarbeitenden Betrieben herrschen dauerhaft Schallpegel zwischen 80 und 110 Dezibel – ab 85 Dezibel wird das Hörvermögen ohne ausreichende Lärmpause geschädigt, oft irreversibel.

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Lärmschwerhörigkeit gehört zu den am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten. Besonders an Arbeitsplätzen in der Baubranche oder metall- sowie holzverarbeitenden Betrieben herrschen dauerhaft Schallpegel zwischen 80 und 110 Dezibel – ab 85 Dezibel wird das Hörvermögen ohne ausreichende Lärmpause geschädigt, oft irreversibel. Dabei lässt sich Lärmschwerhörigkeit besonders einfach vermeiden. Drei Fragen an Gunnar Ballschmieter, Umwelt- und Technischer Berater für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.[/vc_column_text][vc_single_image image=“124098″ img_size=“large“][vc_column_text]

Lärm macht nicht nur die Ohren kaputt, sondern schädigt dauerhaft auch andere Organe. Welchen Einfluss hat Lärm auf die eigene Gesundheit?

Gunnar Ballschmieter: Lärm wird von jedem Menschen unterschiedlich als solcher wahrgenommen.  Die Wahrnehmung hängt von der persönlichen Verfassung, den Vorlieben und der Stimmung eines jeden Einzelnen ab. Ja, Lärm macht nicht nur die Ohren kaputt, sondern führt zu sogenannten  physiologischen Beeinträchtigungen, worauf der Körper mit einer Erhöhung von Stresshormonen, Verengung der Blutgefäße und der Verringerung der Magen-Darm-Bewegung reagieren kann. Neben den körperlichen Beeinträchtigungen, geht ständige Lärmbelastung auch auf die Psyche des Menschen. 

Der durch Lärm ausgelöste Stress, kann Angstzustände, Anspannungen, Ärger und Nervosität auslösen. Dieses kann im Arbeitsalltag zur Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit führen. Langfristige Folgen neben der Schwerhörigkeit sind Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems oder des Verdauungssystems.

Wer ist für den Lärmschutz an meinem Arbeitsplatz zuständig?

Gunnar Ballschmieter: Alle Beteiligten! Häufig sieht man auf Baustellen Bauarbeiter lärmende Tätigkeiten verrichten, ohne ihr Gehör zu schützen. So ganz nach dem Motto: „Ist doch nur kurz.“ oder „Das wurde schon immer so gemacht.“ In Erster Linie ist der Beschäftigte für seine Gesundheit selbst verantwortlich und sollte auf das Verwenden eines entsprechenden Gehörschutzes achten.

Der Arbeitgeber ist natürlich in der Pflicht die notwendige Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen und seine Angestellten entsprechend zu unterweisen. Auch ist er gesetzlich verpflichtet anhand einer Gefährdungsbeurteilung, die Lärmemission und die Expositionszeit für die Arbeitsplätze zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Des Weiteren sollte es bei der Anschaffung von Geräten auf die Geräuschemissionen geachtet werden.

Neben der Kontrollfunktion berät die jeweilig Berufsgenossenschaft den Arbeitgeber, welche Maßnahmen es für seinen betrieblichen Lärmschutz organisieren kann und welche gesetzlich verpflichtend sind. Des Weiteren fördern einige Berufsgenossenschaften die Anschaffung von Otoplastiken (Gehörschutz) mit bis zu 50%.

Auch die zuständigen Betriebsärzte können in diese Beratung mit einbezogen werden. Sie führen bei den Beschäftigten die Angebotsvorsorge gegen Lärmbelastungen G20 durch. Ab einer Auslöseschwelle von 85 dB ist diese Untersuchung verpflichtend.

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Welchen Service bietet die Handwerkskammer, um Handwerker für den bestmöglichen Schutz zu beraten?

Gunnar Ballschmieter: Auch wir führen eine Erstberatung in puncto Arbeitsschutz für unsere Mitgliedsunternehmen durch. Wir unterstützen die Betriebe beim der Ausarbeitung von Unterweisungen und beim Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen, um ihnen und ihren Beschäftigten einen bestmöglichen Schutz zu ermöglichen. Sprechen Sie uns an!

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