Meister-BAföG wird attraktiver | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Ende Februar hat der Bundestag in dritter Lesung die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) beschlossen. Damit werden die Leistungen für angehende Meister, Techniker, Fachwirte oder Erzieher deutlich verbessert. Zusätzlich können künftig auch Bachelorabsolventen und Studienaussteiger das so genannte Meister-BAföG beantragen. Mit der Novelle wird für Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) vor allem ein „klares familienfreundliches Zeichen“ …

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Ende Februar hat der Bundestag in dritter Lesung die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) beschlossen. Damit werden die Leistungen für angehende Meister, Techniker, Fachwirte oder Erzieher deutlich verbessert. Zusätzlich können künftig auch Bachelorabsolventen und Studienaussteiger das so genannte Meister-BAföG beantragen. Mit der Novelle wird für Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) vor allem ein „klares familienfreundliches Zeichen“ gesetzt. Man habe besonders die Leistungen für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger mit Familie ausgebaut sowie die zeitliche Flexibilität während der Förderung erhöht.

Ab dem 1. August steigt für die Teilnehmer von Vollzeitkursen laut dem Bundesbildungsministerium der Zuschussbetrag für den Unterhalt von 238 auf 333 Euro. Der restliche Förderbetrag bis zum monatlichen Budget von zukünftig 768 Euro stehe als zinsgünstiges KfW-Darlehen zur Verfügung. Bei einem verheirateten Geförderten mit zwei Kindern sei der Schritt beim maximalen Zuschussbetrag von 448 Euro auf 711 Euro bei einem Budget von zukünftig 1.473 Euro noch größer. Zudem wird der Zuschussanteil zu den Kosten der Fortbildung von 30,5 auf 40 Prozent und der „Erfolgsbonus“ für eine bestandene Abschlussprüfung von 25 auf 40 Prozent des Restdarlehens erhöht. Eine weitere Neuerung: Die Meister-BAföG-Anträge sollen künftig auch online gestellt werden können.

Ansprechpartnerin:
Kathrin Gottlob

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