Neue Förderbedingungen für Heizungsanlagen ab 2018 | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Informationen [Förderung bestehender Betriebe] Neue Förderbedingungen für Heizungsanlagen ab 2018

Wer eine thermische Solaranlage, eine Wärmepumpenanlage oder beispielsweise eine Pelletheizung im bestehenden Gebäude installieren möchte, profitiert vom Marktanreizprogramm des Ministeriums für Wirtschaft und Energie. Hauseigentümer erhalten für die Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung einen Zuschuss von mindestens 500 Euro. Wärmepumpen mit Wärmequelle Erdwärme und Wasser werden sogar mit mindestens 4.000 Euro gefördert. Ab 2018 ändert sich das Antragsverfahren. Künftig erfolgt die Antragstellung für alle Förderbereiche immer vor Beginn der Maßnahme.

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Wer eine thermische Solaranlage, eine Wärmepumpenanlage oder beispielsweise eine Pelletheizung im bestehenden Gebäude installieren möchte, profitiert vom Marktanreizprogramm des Ministeriums für Wirtschaft und Energie. Hauseigentümer erhalten für die Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung einen Zuschuss von mindestens 500 Euro. Wärmepumpen mit Wärmequelle Erdwärme und Wasser werden sogar mit mindestens 4.000 Euro gefördert. Ab 2018 ändert sich das Antragsverfahren. Künftig erfolgt die Antragstellung für alle Förderbereiche immer vor Beginn der Maßnahme.

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