Neue Gewerbeabfallverordnung | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Aktuelles [Teaser] Gefoe Neue Gewerbeabfallverordnung

Mülltrennung ist sei 1. August 2017 noch viel detaillierter vorgeschrieben. Umfangreiche Dokumentationspflichten gehen damit einher. Diese entfallen nur, wenn bei Bau- und Abbruchmaßnahmen weniger als zehn Kubikmeter an Abfällen entstehen. Entscheiden sich Betriebe gegen eine getrennte Sammlung, müssen sie dokumentieren, warum die getrennte Sammlung technisch nicht möglich ist oder warum die getrennte Sammlung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Mülltrennung ist sei 1. August 2017 noch viel detaillierter vorgeschrieben. Umfangreiche Dokumentationspflichten gehen damit einher. Diese entfallen nur, wenn bei Bau- und Abbruchmaßnahmen weniger als zehn Kubikmeter an Abfällen entstehen. Entscheiden sich Betriebe gegen eine getrennte Sammlung, müssen sie dokumentieren, warum die getrennte Sammlung technisch nicht möglich ist oder warum die getrennte Sammlung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

Die bislang geltende 15 Jahre alte Gewerbeabfallverordnung wird jetzt modernisiert. Sie regelt die Entsorgung der so genannten gewerblichen Siedlungsabfälle, die eine ähnliche Zusammensetzung wie Hausmüll haben, also keine typischen Produktionsabfälle sind. Notwendig geworden war eine Neufassung aufgrund der EU-weit geltenden 5-stufigen „Abfallhierarchie“. Waren bisher die stoffliche und die energetische Verwertung von Abfällen auf gleicher Ebene, muss nun der stofflichen Verwertung grundsätzlich der Vorrang eingeräumt werden. Damit gibt es die neue Pflicht, Abfälle getrennt nach zehn verschiedenen Materialien zu sammeln, zu befördern und der Wiederverwertung zuzuführen.

Glas, Kunststoff, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemisch, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel und Fliesen beziehungsweise Keramik müssen einzeln sortiert und verwertet werden. Zudem muss diese Trennung auch noch ganz genau dokumentiert – etwa fotografiert – und Lagepläne der Abfallbehälter gezeichnet werden. Derjenige, der den Abfall zur Wiederverwertung oder zum Recycling übernimmt, muss das bestätigen. Diese Dokumentationspflichten entfallen nur, wenn insgesamt weniger als zehn Kubikmeter an Bau- und Abbruchabfällen anfallen.
Für kleine Handwerker ist das absolut nicht praktikabel. Verbände des Handwerks hatten bereits im Vorfeld die zusätzliche Bürokratie beklagt. Nach Schätzungen könnten schon bei kleinsten Baumaßnahmen Kosten von 100 Euro für die Dokumentation anfallen. Die Anforderungen an die Getrennthaltung von Abfällen müssen die praktischen Gegebenheiten an – zumeist kleinen – handwerklichen Betriebsstandorten und auf Baustellen angemessen berücksichtigen, ist aus dem Zentralverband des Deutschen Handwerks zu hören. Das Gesetz gehe in weiten Teilen an der Praxis vorbei.

Die wichtigsten Fakten

Glas, Kunststoff, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemisch, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel und Fliesen beziehungsweise Keramik müssen einzeln sortiert und verwertet werden. Zudem muss diese Trennung auch noch ganz genau dokumentiert – etwa fotografiert – und Lagepläne der Abfallbehälter gezeichnet werden.

Diese Dokumentationspflichten entfallen nur, wenn insgesamt weniger als zehn Kubikmeter an Bau- und Abbruchabfällen anfallen. Nach Schätzungen könnten schon bei kleinsten Baumaßnahmen Kosten von 100 Euro für die Dokumentation anfallen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]