Mikromezzaninfonds unterstützt Klein- und Kleinstunternehmen | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Beratung Mikromezzaninfonds unterstützt Klein- und Kleinstunternehmen

Um die Nachfrage nach Mikrobeteiligungen zu bedienen und kleinen und jungen Unternehmen bessere Finanzierungschancen zu ermöglichen, startet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Mitteln aus den ESF und ERP nun den Mikromezzaninfonds-Deutschland über 35 Millionen Euro. Die Beteiligungen zwischen 10.000 bis zu 50.000 Euro werden über die Mittelständischen Beteiligungs­gesellschaften (MBG) der jeweiligen Bundesländer ausgereicht und so eine zügige Bearbeitung gewährleistet. Neben kleinen Betrieben und Existenzgründern richtet sich der Fonds auch an Unternehmen, die ausbilden, Gründungen aus der Arbeitslosigkeit, Unternehmen, die von Frauen geführt werden oder von Menschen mit Migrationshintergrund. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können den Fonds nutzen.

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]

Kleine Beträge, schnelle Bearbeitung

Um die Nachfrage nach Mikrobeteiligungen zu bedienen und kleinen und jungen Unternehmen bessere Finanzierungschancen zu ermöglichen, startet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Mitteln aus den ESF und ERP nun den Mikromezzaninfonds-Deutschland über 35 Millionen Euro. Die Beteiligungen zwischen 10.000 bis zu 50.000 Euro werden über die Mittelständischen Beteiligungs­gesellschaften (MBG) der jeweiligen Bundesländer ausgereicht und so eine zügige Bearbeitung gewährleistet.  Neben kleinen Betrieben und Existenzgründern richtet sich der Fonds auch an Unternehmen, die ausbilden, Gründungen aus der Arbeitslosigkeit, Unternehmen, die von Frauen geführt werden oder von Menschen mit Migrationshintergrund. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können den Fonds nutzen.

Warum Mikrobeteiligungen?

Sehr kleine und junge Unternehmen benötigen oft nur Beträge zwischen 10.000 und 50.000 Euro für die Finanzierung ihrer Vorhaben. Gerade in dieser Größenklasse ist es für sie bislang aber besonders schwer, an Kredite oder klassisches Beteiligungskapital zu kommen. Kreditinstitute und klassische Beteiligungsgesellschaften scheuen die aufwendigen Vorhabensprüfungen, denn selbst bei erfolgversprechenden unternehmerischen Ideen stehen bei diesen Beteiligungsbeträgen die Prüfungskosten in keinem positiven Verhältnis.

Unabhängig bei unternehmerischen Entscheidungen bleiben

Mit der Bereitstellung von Beteiligungskapital, die als stille Beteiligungen ausgereicht werden, erhalten die Kapitalgeber weder Stimm- noch Einflussnahmerechte wie sie Mitgesellschaftern zustehen würden. Der Unternehmer/die Unternehmerin bleibt also unabhängig in den unternehmerischen Entscheidungen. Die Laufzeit für die Beteiligung aus dem Fonds liegt bei bis zu 10 Jahren. Ein weiterer Vorteil: Es müssen keine Sachsicherheiten – z.B. Grundbesitz oder andere Vermögenswerte – zur Absicherung des Beteiligungsgebers gestellt werden.

Weitere Informationen unter: www.mbg-bb.de und www.mikromezzaninfonds-deutschland.de.

Quelle: MBG Berlin-Brandenburg

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]