Neues BMWi-Förderprogramm “Energieberatung im Mittelstand” | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Informationen [Förderung bestehender Betriebe] Neues BMWi-Förderprogramm “Energieberatung im Mittelstand”

Die Beratung hilft Informationsdefizite abzubauen, Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen zu erkennen und damit Energieeinsparungen zu realisieren.

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Die Beratung hilft Informationsdefizite abzubauen, Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen zu erkennen und damit Energieeinsparungen zu realisieren.

Die Richtlinie hebt den Zuschusshöchstbetrag für die Energieberatungen auf 8.000 Euro an. Erstmals kann auch eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen durch den Energieberater und ein Konzept zur Nutzung von Abwärme gefördert werden. Kleine Unternehmen mit weniger als 10.000 Euro Energiekosten erhalten ein gefördertes Beratungsangebot mit einem Höchstbetrag von 800 Euro.

Um einen höheren Beratungsstandard sicherzustellen, werden zukünftig nur noch Energieberatungen gefördert, die den Anforderungen an “Audits” nach der EU-Energie­effizienz­richtlinie entsprechen. Die Durchführung wird künftig nicht mehr bei der KfW, sondern beim BAFA liegen, wo online ein Antrag gestellt werden kann.
Die Energieberatung beziehungsweise die Umsetzungsbegleitung ist nur zuwendungsfähig, wenn diese durch einen vom BAFA zugelassenen Energieberater erfolgt. Die Auswahl des Beraters obliegt dem antragstellenden Unternehmen. Derzeit findet man die Energieberater im Mittelstand in der KfW-Beraterbörse.

In den Jahren 2008-2013 wurden im Rahmen des Programms “Energieberatung im Mittelstand” bereits etwa 17.000 Unternehmen beraten. Aus der Beratung induzierte Investitionen belaufen sich auf 0,7 bis 1,4 Milliarden Euro und haben zu Energieeinsparungen von 1,5 bis 2,7 TWh geführt. Jeder Euro öffentliche Ausgaben führt zu 16 bis 29 Euro private Investitionen.

Informationen zur Förderung der Energieberatung durch das BMWi finden Sie hier sowie unter  bmwi-energiewende.de.

 

Quelle: ZDH, BWMi sowie BAFA

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