Neues Gesetz soll Abmahnmissbrauch verhindern | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_single_image image=“117268″ img_size=“large“][vc_column_text] Der Deutsche Bundestag hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, dass den massenhaften Missbrauch von Abmahnungen eindämmt. Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter sind zukünftig davor geschützt, bei Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet in finanzielle Nöte zu geraten. Betroffene können sich nun gegen missbräuchliche Abmahnungen …

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Der Deutsche Bundestag hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, dass den massenhaften Missbrauch von Abmahnungen eindämmt. Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter sind zukünftig davor geschützt, bei Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet in finanzielle Nöte zu geraten.

Betroffene können sich nun gegen missbräuchliche Abmahnungen einfacher wehren  und Abmahner dürfen sich das Gericht für ihr Klagen nicht mehr aussuchen. Klagen können nur am Gerichtsstand des Beklagten eingereicht werden.

Darüber hinaus wird es Betroffenen einfacher gemacht, einen Abmahnmissbrauch darzulegen. Für die entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung kann zudem eine Erstattung geltend gemacht werden. Zusätzlich wurden finanzielle Anreize für Abmahner verringert und Vertragsstrafen bei Bagatelldelikten auf 1000 € begrenzt.

Das Gesetz tritt voraussichtlich Anfang Oktober in Kraft.

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