Neues Verpackungsgesetz 2019 | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Aktuelles [Teaser] Gefoe Neues Verpackungsgesetz 2019

Ab 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Dies ist für die Betriebe wichtig, die Waren verpacken, um diese an den Endverbraucher weiter zu geben.

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Ab 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Dies ist für die Betriebe wichtig, die Waren verpacken, um diese an den Endverbraucher weiter zu geben. Das neue Verpackungsgesetz sieht hierfür eine Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle www.verpackungsregister.org  vor. Des Weiteren müssen die Verpackungen bei einem dualen System gemeldet werden. Eine Vorregistrierung ist seit August möglich.

Eine Ausnahmereglung besteht für sog. Serviceverpackungen. Serviceverpackungen sind bspw. Brötchentüten oder Kunststofffolien zum Verpacken von Fleisch. Die Systembeteiligungspflicht geht in diesem Fall auf den Verkäufer der Serviceverpackungen über. Sie sollten jedoch sicherstellen, dass der Vertreiber der Serviceverpackungen sich an einem dualen System beteiligt und einen schriftlichen Nachweis verlangen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Ballschmieter“][/vc_column][/vc_row]