Eintragung zulassungspflichtiger Handwerke in die Handwerksrolle | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Eintragung zulassungspflichtiger Handwerke in die Handwerksrolle

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Wer selbständig und gewerblich ein zulassungspflichtiges Handwerk aus der Anlage A zur Handwerksordnung betreiben möchte, muss die notwendigen Eintragungsvoraussetzungen für die Handwerksrolle erfüllen.

Folgende Unterlagen werden benötigt, damit eine Eintragung in die Handwerksrolle schnell und problemlos möglich ist:

I. Rechtsformen

A) Einzelunternehmen

  1. vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle
  2. beidseitige Kopie des Personalausweises
  3. Nachweis der Qualifikation siehe II. Qualifikation
  4. bei angestelltem fachtechnischen Betriebsleiter, dessen: beidseitige Ausweiskopie, Arbeitsvertrag, ausgefüllte Betriebsleitererklärung sowie Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung
  5. Handelsregisterauszug sofern vorhanden

B. Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)

  1. vollständig ausgefüllter und von allen Gesellschaftern unterschriebener Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle
  2. beidseitige Kopie der Personalausweise aller Gesellschafter
  3. Handelsregisterauszug oder Gesellschaftsvertrag (wenn ein Gesellschafter gleichzeitig fachtechnischer Betriebsleiter ist, muss dieser mit mind. 1ß% am Gewinn und Verlust beteiligt sein)
  4. Nachweis der Qualifikation siehe II. Qualifikation
  5. bei angestelltem fachtechnischen Betriebsleiter, dessen: beidseitige Ausweiskopie, Arbeitsvertrag sowie Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung
  6. Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung

C) juristische Personen (z. Bsp. GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG) sowie Personengesellschaften mit Beteiligung einer juristischen Person (z. Bsp. GmbH & Co. KG)

  1. vollständig ausgefüllter und vom Geschäftsführer unterschriebener Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle
  2. beidseitige Kopie der Personalausweise des Geschäftsführers sowie des fachtechnischen Betriebsleiters
  3. Handelsregisterauszug oder notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag mit Anmeldung der Firma durch den Notar beim zuständigen Amtsgericht sowie Kopie der Einzahlungsbelege des Stammkapitals
  4. Nachweis der Qualifikation des fachtechnischen Betriebsleiters siehe II. Qualifikation
  5. beidseitige Ausweiskopie des fachtechnischen Betriebsleiters, Arbeitsvertrag mit dem angestellten fachtechnischen Betriebsleiter sowie Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung
  6. Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung
  7. unterschriebene Hinweisende Belehrung zur Schwarzarbeit

II.    Qualifikation

  1. Meisterbrief in diesem oder einem verwandten Handwerk oder
  2. Ingenieur- bzw. Technikerzeugnis (inkl. Fächerübersicht) einer deutschen Hoch-, Fachhoch- bzw. Fachschule für Techniker der Fachrichtung für das jeweilige Handwerk oder
  3. ein der Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule gleichgestelltes Diplom aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz oder
  4. Abschluss als Meister der volkseigenen Industrie der jeweiligen Fachrichtung mit dem Nachweis über
    – eine dreijährige praktische Tätigkeit oder
    – fachpraktische und fachtheoretische Weiterbildungsmaßnahmen ode
    – die Ausbildung von Lehrlingen in dem zu betreibenden Handwerk oder
  5. Abschluss als Industriemeister oder staatlich geprüfter Polier der jeweiligen Fachrichtung und dem Nachweis über den Berufsabschluss oder
  6. Ausnahmebewilligung/Ausübungsberechtigung einer höheren Verwaltungs¬behörde für das beantragte oder einem damit verwandten Handwerk oder
  7. Vertriebene bzw. Spätaussiedler mit entsprechenden Unterlagen
  8. sonstige gleichwertige Abschlüsse

Wir bitten Sie, die Qualifikationsnachweise in beglaubigter Kopie oder im Original mit einfacher Kopie einzureichen.

Die Eintragung ist mit der Entrichtung der entsprechenden Gebühr gemäß Gebührenverzeichnis verbunden.

Die Mitarbeiter der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg sind gern bereit, in einem individuellen Beratungsgespräch die Vorraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle zu klären.

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