Reform der Insolvenzanfechtung | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Der Bundestag hat am Donnerstag, den 16. Februar 2017 die Reform der Insolvenzanfechtung verabschiedet. Durch das nun verabschiedete Gesetz soll unter anderem vermieden werden, dass sich für einen Gläubiger Nachteile daraus ergeben, dass er einem Schuldner in der Vergangenheit Zahlungserleichterungen gewährt hat. Künftig können Rechtsgeschäfte nicht mehr ohne weiteres bis zu zehn Jahre allein …

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Der Bundestag hat am Donnerstag, den 16. Februar 2017 die Reform der Insolvenzanfechtung verabschiedet. Durch das nun verabschiedete Gesetz soll unter anderem vermieden werden, dass sich für einen Gläubiger Nachteile daraus ergeben, dass er einem Schuldner in der Vergangenheit Zahlungserleichterungen gewährt hat. Künftig können Rechtsgeschäfte nicht mehr ohne weiteres bis zu zehn Jahre allein deshalb angefochten werden, weil Schuldnern bei Liquiditätsengpässen Ratenzahlungen gewährt wurden. Hat ein Kunde Zahlungsschwierigkeiten und vereinbarte der Unternehmer mit ihm eine Ratenzahlung, konnte sich der Unternehmer, selbst wenn alle Raten bezahlt und die Arbeit erledigt wurde, bislang nicht darauf verlassen, sein Geld behalten zu dürfen. Geriet der Kunde nämlich in Insolvenz, konnte der Insolvenzverwalter das Geschäft nach bisheriger Rechtslage noch zehn Jahre lang anfechten. Dies wurde damit gerechtfertigt, der Unternehmer habe wegen der Ratenzahlung von der Zahlungsunfähigkeit des Kunden gewusst und somit andere Gläubiger vorsätzlich benachteiligt. Folge der Insolvenzanfechtung ist, dass der Unternehmer die an ihn geleistete Vergütung zurückzahlen muss. Der Gläubiger steht nun nicht mehr im generellen Verdacht, dass er bei Zahlungserleichterungen, wie etwa bei Ratenzahlungsvereinbarungen, die Insolvenzreife des Schuldners kannte. Der Insolvenzverwalter kann also die Zahlung mit diesem Argument nicht mehr anfechten. Außerdem wird die  Frist für die Anfechtung von zehn auf vier Jahre reduziert.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“schliebe“][vc_single_image image=“59512″][/vc_column][/vc_row]