Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen für „Dienstleistungsinnovationen durch Digitalisierung“ | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Informationen [Förderung bestehender Betriebe] Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen für „Dienstleistungsinnovationen durch Digitalisierung“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen für „Dienstleistungsinnovationen durch Digitalisierung“ veröffentlicht. Die Digitalisierung als Innovationsmotor verändert die Wertschöpfung, erlaubt den Aufbau von neuartigen Servicesystemen und fördert die Internationalisierung von Dienstleistungen.

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen für „Dienstleistungsinnovationen durch Digitalisierung“ veröffentlicht. Die Digitalisierung als Innovationsmotor verändert die Wertschöpfung, erlaubt den Aufbau von neuartigen Servicesystemen und fördert die Internationalisierung von Dienstleistungen. Das BMBF beabsichtigt, die Forschung in diesem Themenschwerpunkt gezielt auszubauen. Es sollen Vorhaben gefördert werden, die die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um die Entwicklung, Erbringung und den Vertrieb von Dienstleistungen nachhaltig zu verbessern.

Für kleine und mittelständische Unternehmen aus Handwerk, Handel und Industrie sind folgende Forschungs- und Entwicklungsbereiche interessant:

Prozessinnovation durch Digitalisierung

  • Maßnahmen zur Sicherstellung der Datendurchlässigkeit in Wertschöpfungsprozessen
  • Erforschung und Entwicklung von Ansätzen zur Automatisierung von Dienstleistungsprozessen (u.a.m.)

Vernetzung von Dienstleistung und Integration ins Internet

  • Identifizierung der Möglichkeiten der “Koproduktion” mit Kunden und Auswirkung auf Unternehmen
  • Gestaltung von Geschäftskonzepten für die kundeninduzierte Dienstleistungserstellung
  • Gestaltung von Geschäftskonzepten und Kontrolle und Sicherheit der Daten von Kunden und Anbietern (u.a.m.)

Zuwendungen können im Wege der Projektfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Zuwendungen an Unternehmen können bis zu 50% anteilsfinanziert werden. Hochschulen, Fachhochschulen und Wissenschaftseinrichtungen erhalten bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]