Soforthilfe-Rückzahlung in der Kritik | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Der im Frühjahr 2020 verordnete Lockdown mit der Schließung zahlreicher Betriebe brachte auch viele Handwerksbetriebe in Existenznot. Mit der Soforthilfe des Landes Brandenburg konnten viele besonders betroffene Unternehmen unbürokratisch und schnell unterstützt werden. Nun fordert die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) auch alle Handwerksbetriebe auf, die Berechtigung der damals ausgereichten Hilfszahlungen zu prüfen. Die …

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Der im Frühjahr 2020 verordnete Lockdown mit der Schließung zahlreicher Betriebe brachte auch viele Handwerksbetriebe in Existenznot. Mit der Soforthilfe des Landes Brandenburg konnten viele besonders betroffene Unternehmen unbürokratisch und schnell unterstützt werden. Nun fordert die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) auch alle Handwerksbetriebe auf, die Berechtigung der damals ausgereichten Hilfszahlungen zu prüfen. Die Frist hierfür wurde zwischenzeitlich bis zum 18.03.2022 verlängert. Bis dahin müssen die Unternehmen selbst ermitteln, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Rückzahlung zu erfolgen hat.

Dazu sagt Kammerpräsident Wolf-Harald Krüger: „Auch wenn nach den Gesprächen des Handwerkskammertages mit dem Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg die Prüf- und Rückzahlungsfrist nun bis zum 18. März 2022 verlängert wurde, ist die Verunsicherung und der Ärger bei den Unternehmerinnen und Unternehmern weiterhin groß. Das zeigen insbesondere die Anfragen bei der Handwerkskammer. Wir unterstützen die betroffenen Unternehmen mit betriebswirtschaftlichen Beratungen zur Berechnung der Förderkriterien. Unverständlich bleibt für viele Betriebe, dass die Voraussetzungen der Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020 geändert wurden. Im Ergebnis hängt es nunmehr nicht davon ab, wann und zu welchen Bedingungen der Antrag gestellt wurde, sondern davon, wann der Zuwendungsbescheid erlassen wurde. Darauf hatten die Antragsteller allerdings keinen Einfluss. Auch der Zeitraum der Berechnung ist für einige Betriebe problematisch. Nach den Schließungszeiten gab es Nachholeffekte, die die tatsächliche Situation zu Ungunsten der Unternehmen beeinflussen, etwa im Friseur- und Kosmetikhandwerk. Gerade diese Betriebe, die aktuell ohnehin wegen der in Brandenburg geltenden Beschränkungen hohe Umsatzverluste beklagen, wären bei Rückzahlungen besonders betroffen. Auch die Vergleiche zu den Regelungen anderer Bundesländer bei der Ermittlung der Rückzahlungsforderungen haben die Aufmerksamkeit des Handwerks geweckt. Das Land Brandenburg sollte hier angemessen nachsteuern. Die Soforthilfe war eine wichtige Stütze in schwierigen Zeiten. Wir müssen nun erreichen, dass die Rückzahlung nicht zu einer weiteren Existenzbedrohung für die Betriebe wird.“[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message]Hilfe und Beratung zu Soforthilfe-Rückzahlungen[/vc_message][/vc_column][/vc_row]