Spielregeln müssen auch Chef und Mitarbeiter einhalten | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Allgemein Spielregeln müssen auch Chef und Mitarbeiter einhalten

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Manche WM-Spiele beginnen schon um zwölf Uhr, also mitten in der Arbeitszeit. Wie sollen Chefs damit umgehen? Verbote aussprechen, ein Auge zudrücken oder lieber gleich „Public Viewing“ in der Firma anbieten? Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber muss nicht dulden, dass die Mitarbeiter Fußballspiele verfolgen, egal auf welchem Medium – also auch nicht im Liveticker auf …

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Manche WM-Spiele beginnen schon um zwölf Uhr, also mitten in der Arbeitszeit. Wie sollen Chefs damit umgehen? Verbote aussprechen, ein Auge zudrücken oder lieber gleich „Public Viewing“ in der Firma anbieten? Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber muss nicht dulden, dass die Mitarbeiter Fußballspiele verfolgen, egal auf welchem Medium – also auch nicht im Liveticker auf dem Handy. Klare Anweisungen ersparen spätere Diskussionen: Der Chef sollte eindeutig regeln, ob und wann die Spiele im Job geschaut werden oder seine Leute früher nach Hause gehen dürfen.

Echte Fans machen sich sogar schon vorher auf nach Russland, um die WM möglichst hautnah zu erleben. Das Bundesurlaubsgesetz sieht dafür keinen Sonderurlaub vor, also müssen Arbeitnehmer „normalen“ Urlaub dafür beantragen und im Betrieb abstimmen. Wer spontan zu einem Spiel reisen will, weil er etwa Karten gewonnen hat, muss sich die Auszeit vom Chef genehmigen lassen. „Hat der Arbeitgeber dringende betriebliche Gründe, die dagegen sprechen, darf er das jedoch verweigern“, weiß Dr. Nicolai Besgen, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn. Das gelte etwa bei Engpässen wegen eines hohen Krankenstandes, zusätzlichen Aufträgen oder Saisongeschäft. Wer damit droht „krank zu sein“, falls er keinen kurzfristigen Urlaub bekommt, kann fristlos gefeuert werden.

Radio ja, TV nein

Fußballbegeisterung hin oder her: Wenn der Chef es will, muss der Mitarbeiter auf darauf verzichten, der deutschen Elf beim Kampf um den Pokal zuzuschauen. „Der Arbeitgeber hat ein sogenanntes Direktionsrecht und kann die Arbeitszeit einseitig bestimmen – sofern nicht im Arbeitsvertrag ganz bestimmte feste Arbeitszeiten vereinbart sind“, erklärt Besgen. Überstunden kann er allerdings nicht einfach so anordnen. Das muss arbeitsvertraglich vereinbart sein oder sich aus kollektiven Regelungen, wie etwa Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag, ergeben.

Die gute Nachricht: Radio hören ist grundsätzlich erlaubt! Wenn aber Kollegen oder Kunden durch die Geräusche gestört werden, kann der Chef das Gerät ausschalten.

Fernsehen während der Arbeitszeit ist hingegen grundsätzlich nur mit Erlaubnis möglich. „Der Arbeitnehmer ist dadurch gehindert, sich seiner übertragenen Arbeit zu widmen und seine Arbeitspflicht zu erfüllen“, erläutert der Anwalt, „dasselbe gilt für die Verfolgung eines Live-Tickers am PC oder Handy“. Selbst wenn der Chef eine private Nutzung des Internets gestattet habe, umfasse diese Erlaubnis es jedoch nicht, ein komplettes Fußballspiel während der Arbeitszeit zu verfolgen. Das sei Grund für eine Abmahnung und in krassen Fällen (etwa mehrere Spiele hintereinander) sogar eine fristlose Kündigung. Schnell mal zwischendurch den Live-Ticker checken ist jedoch kein Problem.

Quelle:  Text: Anne Kieserling / handwerksblatt.de

https://www.handwerksblatt.de/recht-steuern/31-recht/5004507-rote-karte-fuers-wm-gucken.html[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]