Start des Bundesprogramms Ladeinfrastruktur für E-Ladesäulen | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Informationen [Förderung bestehender Betriebe] Start des Bundesprogramms Ladeinfrastruktur für E-Ladesäulen

Neues Bundesförderprogramm für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektromobilität für private, öffentliche und gewerbliche Investoren ab 1. März 2017.

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Neues Bundesförderprogramm für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektromobilität für private, öffentliche und gewerbliche Investoren ab 1. März 2017.

Am 1. März 2017 wurde ein neues Förderprogramm für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität gestartet. Mit dem „Bundesprogramm Ladeinfrastruktur“ unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Aufbau von 5.000 Schnellladestationen (S-LIS) mit 200 Millionen Euro und den Aufbau von 10.000 Normalladestationen (N-LIS) mit 100 Millionen Euro. Die Förderung umfasst neben der  Errichtung der Ladesäulen auch den Netzanschluss und die Montage.

Anträge auf Förderung können ab dem 1. März 2017 auf der Homepage der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) gestellt werden.

Den ersten Aufruf zur Antragseinreichung finden Sie als Download auf diesen Seiten.

Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem,

  • dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind  (24 Stunden, um volle Förderung zu erhalten. Die Zuwendungshöhe reduziert sich mit der Verringerung der Dauer der öffentlichen Zugänglichkeit bis zur Mindestzugänglichkeit von 12 Stunden.)
  • und die Ladesäulen mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. (Aus eigenerzeugtem regenerativem Strom z. B. aus Photovoltaik-Anlagen oder durch Nutzung eines zertifizierten Grünstrom-Liefervertrages.)

Einzelheiten zu den Förderbedingungen finden Sie hier:

  • in der Förderrichtlinie, die wir Ihnen als Download gern  auf diesen Seiten zur Verfügung stellen
  • sowie in den FAQ

Die Vergabe der Gelder erfolgt im sogenannten Windhundverfahren: Für die Berücksichtigung der Anträge ist die Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs maßgeblich. Die Fördersätze für Ladepunkte und Netzanschluss liegen bei bis zu 60 % (siehe Punkt 5 der Richtlinie).

Auch Handwerksorganisationen können prüfen, ob für sie die Nutzung dieser Förderung in Frage kommt, z.B. zur Installation von öffentlich zugänglichen Ladesäulen auf ihren Grundstücken zur Flankierung eigener Aktivitäten zur Etablierung von Elektromobilität.

Soweit auch Handwerksbetriebe über ausreichend große und öffentlich zugängliche Grundstücke (z.B. Kundenparkplätzen oder Abstellflächen) verfügen, kommt auch für sie die Nutzung der Förderung in Frage. (Die Ladesäulen können auch von eigenen E-Fahrzeugen zum Laden benutzt werden, solange sieöffentlich zugänglich bleiben.)

Für die Beratung und Errichtung der passenden Ladeinfrastruktur können sich Unternehmen und Organisationen des Handwerks an speziell geschulte Elektrohandwerksbetriebe in ihrer Region wenden. Eine Suchmöglichkeit nach solchen E-Mobilitäts-Fachbetrieben findet sich unter dem Stichwort „Fachbetrieb finden“ auf den Seiten der Fachorganisation des E-Handwerks.

Für an Ladeinfrastruktur interessierte Betriebe und Organisationen finden sich im „Technischen Leitfaden Ladeinfrastruktur“ (siehe Download) weitere spezialisierte Erläuterungen und eine Checkliste für Planung, Genehmigung, Aufbau und Betrieb.

Quelle: ZDH im März 2017[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Erster Aufruf zur Antragseinreichung

Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur

Technischer Leitfaden[/vc_message][/vc_column][/vc_row]