Studentisches Wissen nutzen – betriebliches Wissen vermitteln – Innovationen realisieren | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Informationen [Förderung bestehender Betriebe] Studentisches Wissen nutzen – betriebliches Wissen vermitteln – Innovationen realisieren

Sie wollen in Ihrem Unternehmen innovative Ideen verwirklichen und dabei jungen Menschen die Chance geben, berufliche Erfahrungen zu sammeln? Die ILB unterstützt Sie bei der Realisierung Ihrer Pläne. Es besteht die Möglichkeit, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Brandenburg zu fördern, die Werkstudierende oder Hochschulabsolventinnen und –absolventen für innovative Aufgaben einstellen.

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Sie wollen in Ihrem Unternehmen innovative Ideen verwirklichen und dabei jungen Menschen die Chance geben, berufliche Erfahrungen zu sammeln? Die ILB unterstützt Sie bei der Realisierung Ihrer Pläne.

Es besteht die Möglichkeit, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Brandenburg zu fördern, die Werkstudierende oder Hochschulabsolventinnen und –absolventen für innovative Aufgaben einstellen.

Die Art der Förderung gestaltet sich wie folgt:

  • Stipendien für die Erstellung von Abschlussarbeiten im Rahmen eines Hochschulstudiums, die sich an betrieblichen und innovativen Aufgaben eines KMU orientieren
  • Teilzeitbeschäftigung von Werkstudierenden in KMU für betriebliche innovative Aufgaben
  • Einstellung von Hochschulabsolveninnen und -absolventen für betriebliche innovative Aufgaben

Umfang der Förderung

Stipendium

  • bis zu 75 Prozent des monatlichen Stipendiums in Höhe von mindestens 500,00 Euro
  • Dauer der Förderung: sechs Monate

Werkstudierende

  • 75 Prozent des Bruttogehaltes in Höhe von bis zu 840,00 Euro monatlich bezhogen auf eine Arbeitszeit von bis zu 20 Wochenstunden
  • Bei Verringerung der Wochenstunden gleichzeitige Verringerung des förderfähigen Bruttogehaltes
  • Dauer der Förderung: mindestens sechs und maximal zwölf Monate

Innovationsassistentinnen und -assistenten

  • Stufe 1: 1.320,00 Euro bei einem monatlichen Bruttogehalt zwischen 2.200,00 Euro und 2.599,99 Euro und einer Arbeitszeit von 40 Wochenstunden
  • Stufe 2: 1.560,00 Euro bei einem monatlichen Bruttogehalt ab 2.600,00 Euro und einer Arbeitszeit von 40 Wochenstunden
  • Dauer der Förderung: zwölf Monate

Ausführliche Informationen zum Förderprogramm, Merkblätter und Anträge finden Sie auf den Webseiten der ILB.

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