Teilnahmebedingungen „Daumen hoch für das Handwerk“ | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]1. Ausrichter Diese allgemeinen Bedingungen gelten für die Teilnahme am „Daumen hoch für das Handwerk“- Gewinnspiel. Ausrichter des Gewinnspiels ist Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, Bahnhofstraße 12, 15230 Frankfurt (Oder). 2. Teilnahmeberechtigung 2.1. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die …

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]1. Ausrichter

Diese allgemeinen Bedingungen gelten für die Teilnahme am „Daumen hoch für das Handwerk“- Gewinnspiel. Ausrichter des Gewinnspiels ist Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, Bahnhofstraße 12, 15230 Frankfurt (Oder).

2. Teilnahmeberechtigung

2.1. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Teilnahme über Gewinnspiel-Bots oder Gewinnspiel-Services oder ähnliche Dienste ist nicht gestattet.

2.2. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfordert die Angabe der E-Mail-Adresse, Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Postleitzahl sowie im Fall des Gewinns zur Zusendung der Gewinne die Angabe einer inländischen Postanschrift. Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen.

3. Teilnahmezeitraum/Ablauf des Gewinnspiels

3.1. Ab dem 20.03.2017 werden in Werbebeilagen Daumen eingebunden/ gedruckt.

3.2. Die Anzahl dieser Daumen muss zur Teilnahme vom 20.03.2017 bis zum 31.03.2017 per eMail mitgeteilt werden. Auf der Webseite www.hwk-ff.de wird die gültige eMail-Adresse dargestellt.

4. Teilnahmeausschluss

Der Ausrichter behält sich das Recht vor, im Einzelfall solche Teilnehmer von der Auslosung auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder das System manipulieren bzw. entsprechendes versuchen und/oder gegen die Teilnahmebedingungen oder Rechtsvorschriften verstoßen.

5. Ermittlung der Gewinner

Die Gewinner werden am 31.03.2017 per Los ermittelt und innerhalb von 14 Tagen unter der angegebenen E-Mail-Adresse elektronisch benachrichtigt.

6. Gewinne

6.1
2 Freikarten für die Show THE ONE Grand Show im Friedrichstadtpalast in Berlin.

Der Gewinn ist nicht auf Dritte übertragbar. Eine Barauszahlung oder Tausch des Gewinns ist ausgeschlossen.
Sollte der Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Gewinnmitteilung die Annahme des Gewinns bestätigen, so verfällt der Gewinn.

6.2.
Der Gewinner willigt in die Veröffentlichung von der Übergabe an den Gewinner erstellten Fotos in der lokalen Presse Oder/und auf den Webseiten sowie den Facebookseiten der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg ein.
7. Modifikation und Beendigung des Gewinnspiels

Der Ausrichter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigen Gründen zu beenden bzw. abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere dann erfolgen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Bei einem Abbruch bestehen keinerlei Ansprüche gegen den Ausrichter.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Koeppen“][/vc_column][/vc_row]