Telefonische Krankschreibung bis Ende September verlängert | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Allgemein Telefonische Krankschreibung bis Ende September verlängert

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich Versicherte auch weiterhin telefonisch krankschreiben lassen. Die Sonderregelung wurde um drei Monate bis 30. September verlängert.[/vc_column_text][vc_single_image image=“124824″ img_size=“large“][vc_column_text]Versicherte können sich auch weiterhin telefonisch krankschreiben lassen, wenn sie eine leichte Atemwegserkrankung haben. Die dafür notwendige Sonderregelung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) um drei Monate bis zum 30. September 2021 verlängert. …

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich Versicherte auch weiterhin telefonisch krankschreiben lassen. Die Sonderregelung wurde um drei Monate bis 30. September verlängert.[/vc_column_text][vc_single_image image=“124824″ img_size=“large“][vc_column_text]Versicherte können sich auch weiterhin telefonisch krankschreiben lassen, wenn sie eine leichte Atemwegserkrankung haben. Die dafür notwendige Sonderregelung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) um drei Monate bis zum 30. September 2021 verlängert.

Die Patienten erhalten die Krankmeldung für zunächst bis zu einer Woche dann per Post. Sie müssen auch nicht ihre Versichertenkarte in der Praxis vorbeibringen, sondern geben ihre Versichertennummer und den Namen der Krankenkasse am Telefon durch.

Auch wenn die Infektionszahlen deutlich zurückgehen, sei noch immer ein bundesweit relevantes Covid-19-Infektionsgeschehen zu verzeichnen, heißt es zur Begründung. Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung seien daher nach wie vor notwendig.

Auch eine Folgebescheinigung kann telefonisch gestellt werden

Mit der Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Für weitere sieben Kalendertage kann eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ebenfalls telefonisch gestellt werden.

Die Ärzte müssen sich weiterhin durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten oder des Versicherten überzeugen und prüfen, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist, heißt es.

Falls das Bundesgesundheitsministerium keine Einwände hat, tritt die Verlängerung zum 1. Juli in Kraft. Die Sonderregelung gilt bereits seit März 2020.

Alle vom G-BA beschlossenen befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gibt es hier: www.g-ba.de/sonderregelungen-corona

Text: Kirsten Freund / handwerksblatt.de[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]