Testen von Beschäftigten | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Allgemein Testen von Beschäftigten

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text] Unternehmen müssen Tests anbieten Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten künftig Corona-Tests anbieten. Mit einer Änderung der Arbeitsschutzverordnung werden Arbeitgeber nun jedoch verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, zweimal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden nicht verpflichtet, das Testangebot anzunehmen. Mit der Änderung wird die Arbeitsschutzverordnung bis zum 10. …

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Unternehmen müssen Tests anbieten

Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten künftig Corona-Tests anbieten. Mit einer Änderung der Arbeitsschutzverordnung werden Arbeitgeber nun jedoch verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, zweimal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden nicht verpflichtet, das Testangebot anzunehmen.

Mit der Änderung wird die Arbeitsschutzverordnung bis zum 10. September 2021 verlängert.[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]Natürlich fordert das Handwerk, dass auch in allen Teilen und im ländlichen Raum Ostbrandenburgs Tests vorhanden sind. Die entsprechenden Kapazitäten und Mengen müssen auch organisiert werden. Das gilt für die Schnelltests wie auch die Eigen- bzw. Laientests.

Hinweise/Tipps und Anbieter zum Thema Selbsttest

Muster für ein betriebliches Testkonzept[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]

Besteht eine Testpflicht seitens der Mitarbeiter?

Eine grundsätzliche Verpflichtung eines Mitarbeiters gibt es nicht, da diese ein unzulässiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und in das Persönlichkeitsrecht ist. Ohne konkreten Anlass wie Symptome könnten Betriebe daher ihre Mitarbeiter nicht ohne Weiteres dazu verpflichten, sich testen zu lassen. Eine Ausnahme gilt bei körpernahen Dienstleistungen, wenn Schutzmaßnahmen wie Abstandhalten nicht eingehalten werden können. Dann könnten Arbeitgeber von ihren Beschäftigten verlangen, dass sie sich testen lassen. Liegen Symptome einer Corona-Infektion vor. oder sind die Arbeitnehmer etwa aus einem Risikogebiet zurückgekehrt (Urlaub), kann ein Test verlangt werden. Wer in diesem Fall einen Test verweigert, kann den Betriebsräumen verwiesen werden und hat dann grundsätzlich auch keinen Anspruch auf Entgeltzahlung für diesen Tag.[/vc_column_text][vc_column_text]

Welchen Zweck haben Schnelltests?

Schnelltests werden eingesetzt, um beispielsweise Mitarbeiter bei Bedarf regelmäßig zu testen. Sie sollen in bestimmten Situationen zusätzliche Sicherheit bieten. Von Schnelltests sind die sogenannten Selbsttests zu unterscheiden, die im Gegensatz zu Schnell- und PCR-Test selbst durchgeführt werden können.[/vc_column_text][vc_column_text]

Wer trägt die Kosten eines Schnelltests?

Die Kosten eines Schnelltests für Mitarbeiter oder Kunden trägt das Unternehmen.[/vc_column_text][vc_column_text]

Sind Corona-Schnelltests sinnvoll?

Schnelltests müssen von medizinischen Personal durchgeführt werden. Die testende Person muss die dafür notwendige Schutzbekleidung tragen. Für Betriebe sind Schnelltests nur begrenzt sinnvoll, da die Tests zu einem erheblichen Teil zu falschen positiven bzw. falschen negativen Ergebnissen führen. Positive Testergebnisse müssen dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet und durch einen PCR-Test verifiziert werden. Die getesteten Personen müssen sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne begeben. Für den Einsatz von Schnelltests muss ein Testkonzept erarbeitet werden, in dem festgelegt wird, wer wann getestet wird. Eine regelmäßige Testung aller Mitarbeiter führt zu einem erheblichen organisatorischen Aufwand und sollte daher sehr genau überlegt werden.[/vc_column_text][vc_column_text]

1 x wöchentlich kostenfrei testen lassen – wo geht das?

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie darf sich jede Person ohne COVID-19-Symptome im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche mittels PoC-Antigen-Schnelltests kostenfrei auf das Coronavirus testen lassen. Grundlage für dieses Angebot ist § 4a der Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Anspruch auf einen Corona-Test haben alle Versicherten, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind.

https://brandenburg-testet.de

Zur Erbringung der Leistungen sind laut Testverordnung berechtigt:

  • die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und die von ihnen betriebenen Testzentren,
  • die von den zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes als weitere Leistungserbringer oder als Testzentrum beauftragten Dritten und
  • Arztpraxen und die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren.
  • Als weitere Leistungserbringer können Ärzte, Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen und weitere Anbieter, die eine ordnungsgemäße Durchführung, insbesondere nach einer Schulung, garantieren, beauftragt werden.

Helfen Sie bitte auch Sie mit, die Liste mit Covid-Teststationen in Ostbrandenburg zu vervollständigen. Noch ist die Übersicht überschaubar, wo sich Bürger und Beschäftigte (Belegschaften) wohnortnah bzw. in der Nähe ihrer Arbeitsstelle bzw. auf dem Weg dorthin testen lassen können.[/vc_column_text][vc_column_text]Hier eine unvollständige Zusammenstellung aus den vier Landkreisen Ostbrandenburgs und der Stadt Frankfurt (Oder).

Landkreis Barnim

Übersicht der Testzentren im Landkreis Barnim:
https://covid19.barnim.de/schnelltests-im-landkreis-barnim

Stadt Frankfurt (Oder)

Übersicht der Testzentren in Frankfurt (Oder):
https://www.frankfurt-oder.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Aktuelles/Informationen-zum-Corona-Virus-Sars-CoV-02-/COVID-19-Testzentrum-Teststationen-in-Frankfurt-Oder-/

Landkreis Märkisch-Oderland

Übersicht der Testzentren im Landkreis Märkisch-Oderland:
https://www.maerkisch-oderland.de/de/corona-buergertestungen.html

Landkreis Oder-Spree

Übersicht der Testzentren im Landkreis Oder-Spree:
https://www.landkreis-oder-spree.de/Bildung-Soziales/Gesundheit/Corona-Teststellen/

Landkreis Uckermark

Übersicht der Testzentren in der Uckermark:
https://t1p.de/7o3a[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]

Welche verschiedenen Testverfahren gibt es?

  • PCR-Test: Dieser wird von medizinischen Personal durchgeführt und in einem Labor ausgewertet.
  • Antigen-Schnelltest: Dieser wird durch medizinisches Personal in einem Testzentrum durchgeführt. Die Auswertung erfolgt sehr zeitnah direkt vor Ort.
  • Selbsttest: Bei diesem Testverfahren führt man den Test selbst durch, ebenso wie die Auswertung.

Schnelltests und Selbsttests haben gegenüber PCR-Tests eine deutlich höhere Fehlerquote. Positive Testergebnisse mit diesem beiden Testverfahren sollten daher immer mit einem PCR-Test abgeglichen werden.[/vc_column_text][vc_column_text]

Welche Selbsttests gibt es?

Hier finden Sie eine Übersicht: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Corona-Praxisseminar #WirtschaftTestet[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Bescheinigung-Antigen-Selbsttests-Covid19[/vc_message][vc_column_text]Handwerk_16zu9_Testen[/vc_column_text][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-youtube-play“]ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer appelliert an Betriebe zum Thema Testen[/vc_message][/vc_column][/vc_row]