Wandergesellen | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Wandergesellen

Auf Walz gehen

Die älteste Zunft der reisenden Gesellen des Bauhandwerks wirbt um neue Mitglieder

Die Gesellschaft der rechtschaffenen fremden und einheimischen Maurer- und Steinhauergesellen pflegt Riten und Gebräuche als älteste Zunft und als einzige Zunft der Maurer- und Steinhauer (alle anderen Brüderschaften und Zünfte vereinen alle oder mehrere holz- und steinverarbeitende Gewerke in ihrer Zunft).

Ihre Wandergesellen begeben sich nach altem Brauch für drei Jahre und einen Tag  auf die Wanderschaft, um sich mit den Lebensgewohnheiten und Arbeitspraktiken in anderen Regionen, Ländern und sogar auf fernen Kontinenten vertraut zu machen sowie handwerkliche Tradition aufrecht zu erhalten.

Normalerweise reisten in der Zunft Maurer und Steinhauer, Steinmetze und Steinbildhauer. Die Brüderschaft bietet jedoch mittlerweile auch anderen Handwerkern die Möglichkeit, in ihrer Zunft auf Wanderschaft zu gehen. So können bei ihr auch Bauklempner/-spengler, Bauschlosser, Fliesenleger, Steinsetzer, Stuckateure, Schmiede, Garten- und Landschaftsbauer auf Wanderschaft gehen. Voraussetzung ist allerdings immer ein Gesellenbrief.

Wie wird man rechtschaffener fremder Geselle?

Jeder junge Bauhandwerker, der die Absicht hat in die Fremde zu ziehen, wendet sich zunächst an die seinem Aufenthaltsort am nächsten gelegene Gesellschaft und lässt sich vom dortigen Altgesellen und den anderen Kameraden ausführlich über das Leben und Treiben der rechtschaffenen fremden Gesellen aufklären. Ist er von der Idee und den Zielen des Fremdentums überzeugt, so kauft er sich eine Kluft und nimmt an den Gesellenabenden – auch schon als Lehrling – teil, um alles noch näher kennen zu lernen. Steht sein Entschluss, in die Fremde zu gehen endgültig fest, so bindet er auf einem Gesellenabend ein.

Die Ehrbarkeit wird ihm während der Einführung in das Zunftzeremoniell eingebunden und er ist somit rechtschaffener Fremder mit allen Rechten und Pflichten gemäß den alt überlieferten Zunftgebräuchen. Er sollte noch ca. sechs Wochen in seiner Einwanderungsstadt bleiben, um sich mit den Riten der rechtschaffenen fremden Gesellen auf dem ehrbaren Handwerkssaal ausführlich vertraut zu machen, um sodann gut gewappnet frisch und frei in die Welt hinauszuziehen.

Die Wanderjahre sind die schönste und erlebnisreichste Zeit im Leben eines jeden Bauhandwerkers.