Überschreiten der Minijob-Verdienstgrenzen vom 1. März bis 31. Oktober möglich | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Aktuelle Informationen [Rechtsberatung] Überschreiten der Minijob-Verdienstgrenzen vom 1. März bis 31. Oktober möglich

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Infolge Mehrarbeit aufgrund der Corona-Krise darf die 450-Euro-Verdienstgrenze im Minijob unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden. Betriebe beschäftigen aufgrund der Corona-Krise ihre 450-Euro-Minijobber manchmal in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart. Dies kann zum Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze von 450 Euro führen. Für eine Übergangszeit vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 ist nun ein …

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Infolge Mehrarbeit aufgrund der Corona-Krise darf die 450-Euro-Verdienstgrenze im Minijob unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden.

Betriebe beschäftigen aufgrund der Corona-Krise ihre 450-Euro-Minijobber manchmal in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart. Dies kann zum Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze von 450 Euro führen. Für eine Übergangszeit vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 ist nun ein fünfmaliges Überschreiten der Verdienstgrenze möglich.

Weitere Informationen können auf der Internetseite der Minijobzentrale abgerufen werden.

https://blog.minijob-zentrale.de/2020/03/30/mehrarbeit-wegen-corona-450-euro-grenze-darf-im-minijob-ueberschritten-werden/

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“schliebe“][/vc_column][/vc_row]