Unternehmen erhalten Aufwandsentschädigung für polnische Pendler über die Kammern | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Informationen [Betriebsberatung] Unternehmen erhalten Aufwandsentschädigung für polnische Pendler über die Kammern

Potsdam. „Die Aufwandsentschädigung für polnische Berufspendler trägt entscheidend dazu bei, das Wirtschaftsleben in Brandenburg aufrecht zu halten. Uns kommt es darauf an, den Unternehmen mit polnischen Grenzpendlern die nötige Unterstützung in einem möglichst unkomplizierten Verfahren zukommen lassen.“ Das erklärte Wirtschafts- und Arbeitsminister Jörg Steinbach. „Ich möchte nochmals an die polnischen Pendler appellieren, in Brandenburg zu …

Potsdam. „Die Aufwandsentschädigung für polnische Berufspendler trägt entscheidend dazu bei, das Wirtschaftsleben in Brandenburg aufrecht zu halten. Uns kommt es darauf an, den Unternehmen mit polnischen Grenzpendlern die nötige Unterstützung in einem möglichst unkomplizierten Verfahren zukommen lassen.“ Das erklärte Wirtschafts- und Arbeitsminister Jörg Steinbach. „Ich möchte nochmals an die polnischen Pendler appellieren, in Brandenburg zu bleiben. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren unserer Wirtschaft.“

Nach den gestern abgestimmten Regelungen bekommen Unternehmen, die polnische Grenzpendler beschäftigen ab sofort eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 65 Euro pro Tag. Hinzu kommen 20 Euro täglich für jedes sich im Land Brandenburg aufhaltende Familienmitglied der Beschäftigten. Damit soll der durch den Aufenthalt entstehende Mehraufwand zum Beispiel für Unterbringung in Hotels oder Pensionen, Verpflegung oder sonstige Mehrkosten pauschal ausgeglichen werden. Berufspendler unterliegen ab heute einer 14-tägigen Quarantäne in Polen. Sie könnten dann nicht mehr in Brandenburg arbeiten.

„Die Auszahlung der Unterstützung wird durch die am Betriebssitz zuständigen Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern an die Unternehmen erfolgen“, erklärte Wirtschafts- und Arbeitsminister Jörg Steinbach. Nicht kammerangehörige Unternehmen wie insbesondere Einrichtungen des Gesundheitswesens und landwirtschaftliche Betriebe erhalten die Unterstützung durch die regional zuständigen Industrie- und Handelskammern. Formulare, mit denen die Unternehmen bei der jeweiligen Kammer ihren Unterstützungsbedarf anzeigen, stehen in Kürze zur Verfügung.

 

Zum Procedere: Die Kostenübernahme seitens des Landes erfolgt rückwirkend ab dem heutigen 27. März und so lange, wie die ursächlichen Quarantäne-Maßnahmen der polnischen Seite für die Betroffenen in Kraft sind; längstens aber für (zunächst) drei Monate.

 

Die Erstattung für die Mehraufwendungen für die polnischen Beschäftigten (und ggf. ihrer Familienangehörigen), die ansonsten ihren Wohnsitz in Polen haben und täglich gependelt wären, erfolgt nachträglich. Die Arbeitgeber der Pendler bekommen die Mehraufwendungen dann erstattet.

 

Minister Steinbach appellierte an alle betroffenen Unternehmen: „Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld, wir werden schnellstmöglich informieren, sobald die Anzeige bei den Kammern möglich ist und alle erforderlichen Informationen über unsere Website zugänglich machen.“