Unternehmen profitieren, wenn sie ihre Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung unterstützen | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Informationen [Familie und Beruf] Unternehmen profitieren, wenn sie ihre Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung unterstützen

Der steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung (§ 3 Nr. 33 EStG, R.3.33 LStR 2011) ist für Unternehmen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, ihre Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen.

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Der steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung (§ 3 Nr. 33 EStG, R.3.33 LStR 2011) ist für Unternehmen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, ihre Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen.
Er wird zweckgebunden für die Kosten der Betreuung und Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern in Einrichtungen oder bei Tagesmüttern eingesetzt und muss zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt werden.
Für Arbeitnehmer ist dieser Zuschuss oft günstiger als beispielsweise eine Gehaltserhöhung.
Unternehmen, die keine eigenen Einrichtungen oder Belegplätze anbieten können, entlasten mit diesem Zuschuss ihre Beschäftigten und erreichen dadurch unter anderem, dass diese nach der Elternzeit früh wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Quelle: www.mittelstand-und-familie.de

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