Volle Öffnung des Arbeitsmarktes für Kroatien | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Außenwirtschaft Volle Öffnung des Arbeitsmarktes für Kroatien

Seit dem 1. Juli 2015 genießen kroatische Staatsangehörige freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Damit endete die 2-jährige Übergangsfrist, die Deutschland seit dem Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union im Juli 2013 genutzt hat. Kroaten haben damit das Recht, frei in einem anderen EU-Staat zu arbeiten und wirtschaftlich tätig zu sein. Ab dem 1. Juli 2015 dürfen also auch kroatische Bau-, Gebäudereinigungs- und Innendekorationsfirmen ihre Arbeitnehmer uneingeschränkt nach Deutschland entsenden.

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Seit dem 1. Juli 2015 genießen kroatische Staatsangehörige freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Damit endete die 2-jährige Übergangsfrist, die Deutschland seit dem Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union im Juli 2013 genutzt hat.

Kroaten haben damit das Recht, frei in einem anderen EU-Staat zu arbeiten und wirtschaftlich tätig zu sein. Ab dem 1. Juli 2015 dürfen also auch kroatische Bau-, Gebäudereinigungs- und Innendekorationsfirmen ihre Arbeitnehmer uneingeschränkt nach Deutschland entsenden.

Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums sind aktuell zirka 93.000 Kroaten sozialversicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt.

Quelle: Ost-West Contact 7/2015

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