Werklieferungen im Ausland: Was fällt unter die Handwerkerregelung? | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Außenwirtschaft Werklieferungen im Ausland: Was fällt unter die Handwerkerregelung?

Gelegentlich tangieren Handwerkerleistungen die Leistungen anderer Branchen. Wo etwa kann man die Grenze zwischen Handwerkern und Kraftfahrern ziehen?

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Gelegentlich tangieren Handwerkerleistungen die Leistungen anderer Branchen. Wo etwa kann man die Grenze zwischen Handwerkern und Kraftfahrern ziehen?

Nehmen wir folgenden Fall an: Als Handwerksbetrieb fertigen Sie Fenster und wollen diese dann nach Italien oder Frankreich liefern, um sie dort einzubauen. Dabei stellt sich nun die Frage, ob diese Transportleistung unter das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz oder unter die Handwerkerregelung fällt. Muss der Handwerker, der Material liefert, eine Weiterbildung im Bereich Berufskraftfahrer machen?

Wer fällt unter das BKrFQG?

Alle Fahrer, die ein Fahrzeug der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE im gewerblichen Verkehr auf öffentlichen Straßen einsetzen, fallen unter das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.

Ausnahmen:

*   Es handelt sich bei den beförderten Gütern um Materialien und Ausrüstung, die unabdingbar für die Arbeit des Handwerkers sind.
*   Der Handwerker transportiert Geräte und Waren, die im Handwerksbetrieb hergestellt oder repariert wurden.
*   Das Führen des Fahrzeugs ist nicht die Haupttätigkeit des Fahrers. Welches die Haupttätigkeit ist, ergibt sich daraus, wie viel Zeit der Transport von Gütern neben den anderen Aufgaben in Anspruch nimmt. Die Fahrtätigkeit darf im Rahmen des Arbeitsverhältnisses nur eine untergeordnete Rolle spielen.
*   Der Fahrer muss im Verlaufe des Arbeitsprozesses mit den Materialien und der Ausrüstung die er transportiert in Berührung kommen.

Bestimmte Nachweise, die erkennen lassen, dass eine Person unter die Handwerkerregelung fällt, sind zwar nicht notwendig, allerdings können sie bei Kontrollen sehr hilfreich sein. Es ist also ratsam, als Handwerker beim Führen des Kraftfahrzeugs eine Kopie des Arbeitsvertrages mit sich zu führen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat zu Nachweisen von Lenk- und Ruhezeiten eine Grafik erstellt.

Quelle: BHI Newsletter vom November 2015[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“gogowski“][/vc_column][/vc_row]