Wiedereinführung der Meisterpflicht | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Allgemein Wiedereinführung der Meisterpflicht

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die Große Koalition hat sich auf eine Rückkehr zur Meisterpflicht in zwölf Gewerken des Handwerks geeinigt.  Sören Bartol, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion und Carsten Linnemann, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, melden heute (9. September 2019) in einem gemeinsamen Pressestatement: „Die Reform der Handwerksordnung kommt“. Die Koalition wird jetzt einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Meisterpflicht ins parlamentarische Verfahren einbringen. Damit würde …

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die Große Koalition hat sich auf eine Rückkehr zur Meisterpflicht in zwölf Gewerken des Handwerks geeinigt.  Sören Bartol, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion und Carsten Linnemann, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, melden heute (9. September 2019) in einem gemeinsamen Pressestatement: „Die Reform der Handwerksordnung kommt“. Die Koalition wird jetzt einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Meisterpflicht ins parlamentarische Verfahren einbringen.

Damit würde ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt. „Wir legen bei der Entscheidung, bei welchen Gewerken die Meisterpflicht wieder eingeführt wird, klare, objektive und eindeutige Kriterien an“, heißt es da.

„Das ist ein starkes Signal für Qualität und Qualifikation im Handwerk“, reagierte Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). „Zukunftssicherung und nachhaltige Unternehmensentwicklung im Handwerk werden so auf einer breiteren Basis möglich.“

Fehlende Meisterpflicht führte zu Fehlentwicklungen

Seit der Novelle der Handwerksordnung im Jahr 2004 sei es zwar nicht in allen Gewerken, aber in einigen besonders augenfällig zu Fehlentwicklungen gekommen: weniger Auszubildende, weniger Fachkräfte, weniger Qualität, schneller vom Markt verschwindende Betriebe und infolge dessen ein geringerer Gewährleistungs- und Verbraucherschutz. Daher sei es gut, sagt Wollseifer, dass diese jetzt korrigiert werden sollen. Für mehr Ausbildung, mehr Qualifikation, mehr Qualität, mehr Gewährleistungs- und Verbraucherschutz.

Gesetzentwurf zur Wiedereinführung zügig im Parlament verabschieden

„Auch in Zukunft sollen Verbraucher ein qualitativ hochwertiges, ausbildungs- und betriebsnachhaltiges Handwerk vorfinden. Der Meisterbrief ist der Garant, um das Ausbildungs- und Qualifizierungssystem und damit auch Fachkräfte im Handwerk für die Zukunft zu gewährleisten“, betont Wollseifer.

Der ZDH hofft, dass der Gesetzentwurf zügig im Parlament verabschiedet wird. „Die nunmehr verbleibenden zulassungsfreien Handwerke müssen unabhängig davon die gleichen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung haben wie Handwerke mit Meisterpflicht. Hierzu gehört nicht zuletzt die verstärkte Förderung von Aus- und Weiterbildung sowie die Option einer zukünftigen Einstufung als zulassungspflichtiges Handwerk.“

Meisterpflicht bietet Qualitätsarbeit und Verbraucherschutz

Man wolle natürlich die Vorgaben des deutschen Verfassungsrechts und des Europarechts einhalten, versichern Linnemann und Bartol. Auch sie sind überzeugt, „dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft liefert“. Die Meisterpflicht trage außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung auch maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei, schreiben Linnemann und Bartol.

Ziel sei es, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung. Entscheidend für die Einführung der Meisterpflicht sei, ob es sich um gefahrgeneigte Handwerke handelt, deren unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet. Außerdem sollen solche Handwerke berücksichtigt werden, die vom Kulturgüterschutz erfasst werden oder als immaterielles Kulturgut anzusehen sind.

Der Entscheidung war ein intensiven Dialog- und Anhörungsprozess durch das Bundeswirtschaftsministerium im Sommer vorangegangen, bei dem alle Gewerke und Sozialpartner, darunter auch der ZDH, angehört worden sind. Auch im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages gab es eine umfassende Anhörung.

Das sind die zwölf Gewerke:

In den folgenden zwölf Gewerken soll die Meisterpflicht wieder eingeführt werden. Das wird übrigens nicht alle Berufsverbände freuen, denn es hatten sich ungefähr doppelt so viele für die Rückkehr zur Meisterpflicht eingesetzt:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer

Bestandsschutz soll es für Betriebe geben, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen.

Das Bundeswirtschaftsministerium werde nun gebeten, zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Nach dem Beschluss der Bundesregierung folgen die Beratungen im Bundesrat und Bundestag. „Unser Ziel ist es, dass die Änderung der Handwerksordnung Anfang 2020 in Kraft tritt.“

Sicherheit und Verbraucherschutz durch Meisterpflicht

Auch der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, ist hoch erfreut darüber, „dass das Bundeswirtschaftsministerium nach gründlicher Prüfung der verfassungs- und europapolitischen Aspekte auch und gerade in den Bauberufen – Fliesenleger, Estrichleger, Beton- und Terrazzohersteller sowie Parkettleger –  die Notwendigkeit anerkannt hat, diese in die Anlage A zurückzuführen.“

Gerade im Baubereich komme es auf die Verlässlichkeit der ausführenden Unternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Verbraucherschutz an. Pakleppa weiter: „Das war bei den meisterfreien Gewerken in großen Teilen nicht mehr der Fall. Nur Meisterbetriebe stehen für Qualität in der Ausführung, erlernt durch eine gute Ausbildung.“

Das Baugewerbe hofft auf eine schnelle Umsetzung des Gesetzentwurfes, damit die Wiedereinführung der Meisterpflicht auch tatsächlich Anfang 2020 in Kraft treten kann.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_single_image image=“81370″ img_size=“medium“][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_separator][vc_message]Machen Sie jetzt Ihren Meister in den Bildungseinrichtungen der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg.[/vc_message][vc_column_text]Text: Kirsten Freund / handwerksblatt.de[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]