Zertifizierungsstelle für das Gesundheitshandwerk | Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

Beratung Zertifizierungsstelle für das Gesundheitshandwerk

Neben den 16 bereits aktiven Zertifizierungsstellen für die Präqualifizierung von Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich nimmt nun auch die ZDH-ZERT Gruppe als 17. vom GKV-Spitzenverband benannte Präqualifizierungsstelle ihre Arbeit in diesem Bereich auf. Gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V können Vertragspartner der Krankenkassen i. S. v. § 127 SGB V nur die Leistungserbringer sein, …

Neben den 16 bereits aktiven Zertifizierungsstellen für die Präqualifizierung von Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich nimmt nun auch die ZDH-ZERT Gruppe als 17. vom GKV-Spitzenverband benannte Präqualifizierungsstelle ihre Arbeit in diesem Bereich auf.

Gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V können Vertragspartner der Krankenkassen i. S. v. § 127 SGB V nur die Leistungserbringer sein, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen. Die Leistungserbringer von Hilfsmitteln müssen daher zur ordnungsgemäßen, fachgerechten Ausübung ihres Berufes befähigt und räumlich sowie sachlich angemessen ausgestattet sein. Dies gilt entsprechend auch für Leistungserbringer von Pflegehilfsmitteln (vgl. § 78 Abs. 1 Satz 3 SGB XI).
Die Kranken- bzw. Pflegekassen haben die Einhaltung der Anforderungen nach § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V vor Vertragsabschluss festzustellen. Eine Eignungsprüfung in jedem konkreten Vergabeverfahren bzw. Vertragsverfahren wird durch eine erfolgreiche Präqualifizierung entbehrlich.
Die Präqualifizierungsbestätigung ist grundsätzlich auf fünf Jahre befristet und von allen Kranken- bzw. Pflegekassen anzuerkennen. Sie ersetzt jedoch nicht die in den Verträgen der Kassen geregelte Zertifizierung.

Gemäß den veröffentlichten Empfehlungen des GKV-Sptzenverbandes werden allgemeine unternehmensbezogenen Aspekte im Rahmen der Präqualifizierung betrachtet, die je nach Versorgungsart variieren. So ist zur Erfüllung der Anforderungen für jede Betriebsstätte (Hauptbetrieb, Filiale, Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen), sofern dort eine Versorgung mit Hilfsmitteln erfolgt, und für jeden Vertriebsweg, der regelmäßig in Anspruch genommen wird, die Präqualifizierung zu erwerben. Ebenso ist für den jeweiligen Versorgungsbereich bzw. -teilbereich ein fachlicher Leiter nachzuweisen. In einzelnen Versorgungsbereichen bzw. -teilbereichen sind zur erstmaligen Feststellung, ob die sachlichen und räumlichen Anforderungen erfüllt werden, Betriebsbegehungen mit Inventarprüfung erforderlich. Diese Vorgehensweise gilt auch beim Bezug neuer Räumlichkeiten.

Für die ZDH-ZERT GmbH als die Zertifizierungsgesellschaft des Handwerks und des Mittelstands sind die im Rahmen der Präqualifizierung durchzuführenden Aufgaben kein Neuland. Die Bearbeitung von Anträgen durch Überprüfung von Nachweisdokumenten und Audits bzw. Begehungen vor Ort spiegeln seit vielen Jahren unsere tägliche Arbeit wider. Ein Großteil der von ZDH-ZERT zertifizierten Betriebe kommt aus dem Gesundheitshandwerk und dem Sanitätsfachhandel.
Von uns können Leistungserbringer in der Hilfsmittelversorgung die Zertifizierung und die Präqualifizierung aus einer Hand erhalten. Kunden können durch einen zeitlichen Zusammenhang der Auditierung und der Begehung durch qualifizierte Auditoren profitieren.

Zur Erlangung der Präqualifizierung haben wir nachfolgende Vorgehensweise in unserem Hause etabliert. Im Rahmen des Erstkontaktes werden die Versorgungsbereiche zur Angebotserstellung geklärt. Nach Antragstellung wird innerhalb von 10 Tagen die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen formal geprüft und ggf. fehlende Nachweise von uns angefordert. Parallel zur Prüfung der Unterlagen, kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen eine Betriebsbegehung notwendig werden. Spätestens 8 Wochen, nach Vorlage der vollständigen und widerspruchsfreien Unterlagen, erfolgt die Entscheidung zur Präqualifikation. Damit einhergehend ist die Meldung an den GKV-Spitzenverband sowie der Bereitstellung der PQ-Bescheinigung an den Kunden. Die Ausstellung der PQ-Bescheinigung erfolgt durch unser Schwesterunternehmen, die mdc GmbH.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle in Berlin.

ZDH-ZERT GmbH
Geschäftsstelle bei der Handwerkskammer Berlin
Andreas Weise
Blücherstr. 68
10961 Berlin
Email: zdh-zert@hwk-berlin.de
Tel./FAX: 030 / 259 03 465 / -468