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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine betriebsdienliche Tätigkeit verrichten. Spazierengehen in einer Arbeitspause stellt jedoch eine eigenwirtschaftliche Verrichtung dar. Verunglückt ein Versicherter hierbei, ist dies daher kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Sachverhalt

Im vorliegenden Fall konnte der 1962 geborene Versicherte seine Arbeitszeiten weitgehend frei bestimmen. Als er mittags das Firmengebäude für einen Spaziergang verließ, stolperte er über eine Steinplatte und verletzte sich an Handgelenken und Knie.

Die Berufsgenossenschaft anerkannte dies nicht als Arbeitsunfall. Der Versicherte sei während einer Pause verunglückt, die ein eigenwirtschaftliches Gepräge gehabt habe. Der Versicherte wandte hiergegen ein, dass aufgrund seiner Arbeitsbelastung die Pause zur Fortsetzung der Arbeit erforderlich gewesen sei.

Die Entscheidung

Das Landessozialgericht Darmstadt folgte im Ergebnis der Rechtsauffassung der Berufsgenossenschaft. Die Tätigkeit des Versicherten sei im Unfallzeitpunkt eine eigenwirtschaftliche Verrichtung gewesen, die nicht gesetzlich unfallversichert sei. Spazierengehen sei keine Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis des Versicherten.

Ferner bestehe eine arbeitsrechtliche Verpflichtung zu gesundheitsfördernden, der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit dienenden Handlungen prinzipiell nicht. Spazierengehen sei vielmehr eine privatnützige Verrichtung, vergleichbar mit Einkaufen, Essen, Trinken, Joggen und Fernsehen.

Der Versicherte sei auch keiner besonderen betrieblichen Belastung ausgesetzt gewesen, die ausnahmsweise einen Versicherungsschutz für den Spaziergang begründen könne.

Rechtsgrundlagen:
§ 2 SGB VII; § 8 SGB VII

Gericht:
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 14.06.2019 – L 9 U 208/17

LSG Darmstadt, PM 11/2019
Rechtsindex – Recht & Urteile[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Am 25. Mai fand der DVS-Landeswettbewerb „Jugend schweißt“ statt. Neun Nachwuchsschweißer traten bei der Entwicklungsgesellschaft Energiepark Lausitz GmbH (EEpL) in Massen/Finsterwalde gegeneinander an. Die Sieger der Bezirkswettbewerbe in den Bezirken Frankfurt (Oder), Cottbus und Potsdam zeigten ihr Können in den Kategorien „Metall-Aktivgasschweißen“, „Wolfram-Inertgasschweißen“, „Gasschweißen“ und „Lichtbogenhandschweißen (E-Hand)“.

Aus dem Kammerbezirk Frankfurt (Oder) nahmen teil: Eric Schoppe und Kai Lehmann, beide STAMA Stahl- und Maschinenbau Bad Saarow GmbH, und Hans Freudiger aus Erkner. Lehmann (rechts im Bild) und Freudiger konnten sich gegen die Kontrahenten aus Cottbus und Potsdam durchsetzen und nehmen am 26. September 2019 am 13. Bundeswettbewerb „Jugend schweißt“ in Gelsenkirchen teil. Eric Schoppe musste sich geschlagen geben.

Sieger Frankfurt (Oder)

Die Teilnehmer des Landeswettbewerbs verteilen sich wie folgt auf die Plätze:

Metall-Aktivgasschweißen (MAG)
1.Platz Paul Giebe – STR Tank-Container-Reinigung GmbH – BV Cottbus
2.Platz Paul Kubitza – Viessmann GmbH – BV Potsdam
3.Platz Eric Schoppe – STAMA Stahl- und Maschinenbau GmbH – BV Frankfurt (Oder)

Wolfram-Inertgasschweißen (WIG)
1.Platz Kai Lehmann – STAMA Stahl- und Maschinenbau GmbH – BV Frankfurt (Oder)
2.Platz William Reichenstein – KIS Kraftwerks- und Industrieservice GmbH – BV Cottbus
3.Platz Lukas Wunderlich – MB Windeck – BV Potsdam

Gasschweißen
1.Platz Hans Freudiger – ohne Anstellung – BV Frankfurt (Oder)
2.Platz Markus Herfurth – Wärme + Wasser GmbH Schlieben – BV Cottbus

Lichtbogenhandschweißen (E-Hand)
1.Platz Jonas Lodig in Ausbildung bei EEpL BV Cottbus[/vc_column_text][vc_column_text]Mit freundlicher Unterstützung von:

 

dvs_landeswettbewerb[/vc_column_text][vc_column_text]

STAMA-Nachwuchs sichert sich den ersten Platz in zwei Kategorien

Am 30. März fand in unserem Kammerbezirk der Bezirkswettbewerb „Jugend schweißt“ statt. Elf Nachwuchsschweißer traten im Bildungszentrum in Hennickendorf gegeneinander an. Die Sieger der Kategorien „Metall-Aktivgasschweißen“, „Wolfram-Inertgasschweißen“ und „Gasschweißen“ müssen sich am 25. Mai in Finsterwalde in der DVS- Schweißkursstätte EEpL gegen die Sieger aus Berlin, Cottbus und Potsdam behaupten.

Jugend schweißt

Gleich zweimal gelang Wettbewerbsteilnehmern der Firma STAMA Stahl- und Maschinenbau Bad Saarow GmbH der Einzug in die nächste Runde. Eric Schoppe (links im Bild) und Kai Lehmann (rechts) gewannen gewannen das Metall-Aktivgasschweißen bzw. das Wolfram-Inertgasschweißen. Hans Freudiger (Mitte) aus Erkner konnte im Gasschweißen gegen einen Kontrahenten bestehen.

Die Teilnehmer des Bezirkswettbewerbs verteilen sich wie folgt auf die Plätze:

Metall-Aktivgasschweißen (MAG)
1.Platz Eric Schoppe – STAMA Stahl- und Maschinenbau Bad Saarow GmbH
2.Platz Phillip Prinz – Krüger Metallbau GmbH Tauche
3.Platz Lukas Mocker – Krüger Metallbau GmbH Tauche
4.Platz Marcus – Neumann Metallbau GmbH Tauche
5.Platz Maximilian Perko – STAMA Stahl- und Maschinenbau Bad Saarow GmbH

Wolfram-Inertgasschweißen (WIG)
1.Platz Kai Lehmann – STAMA Stahl- und Maschinenbau Bad Saarow GmbH
2.Platz Maurice Klauke – Siemens AG Berlin
3.Platz Philipp Voigt – Krüger Metallbau GmbH Tauche
4.Platz Philipp Krüger – Berufsbildungsverein Prenzlau e. V.

Gasschweißen
1.Platz Hans Freudiger ohne Anstellung Erkner
2.Platz Lucas Schülke – TGA Heinemann GmbH & Co. KG Strausberg[/vc_column_text][vc_column_text]Mit freundlicher Unterstützung von:

 

Jugend schweisst Sponsoren[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“sachse“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Tag der offenen Unternehmen in Müllrose am 10. Mai

Auch in diesem Jahr sind wieder viele Schüler dem Aufruf zum 13. Tag des offenen Unternehmens gefolgt. Zwar hatte die Sonne sich in diesem Jahr versteckt, doch die etwa 350 Schüler und fast 50 Betriebe waren gut drauf. Neben der Handwerkerstraße auf dem Hof von Initiator und Unternehmer Ulrich Zimmer (HTS GmbH) und dem Gewerbegebiet Müllrose brachten Shuttlebusse Schüler in teilnehmende Betriebe aus der näheren Umgebung. Viele Unternehmen öffneten ihre Türen für Schulklassen, ließen einen Blick hinter die Kulissen zu und einige gaben den Schülern die Möglichkeit ihre Fähig- und Fertigkeiten in typischen Tätigkeiten der Ausbildungsberufe auszuprobieren.

Ziel des Tages des offenen Unternehmens ist es, Kindern und Jugendlichen zu zeigen, welche tollen Ausbildungsangebote und Karrieremöglichkeiten es direkt vor der Haustür gibt. Hierbleiber sind gefragt, um die Region zu stärken und dem demografischen Wandel entgegen zu wirken. In der Vergangenheit haben sich an diesem Tag schon Erstgespräche für Praktika und Ausbildungsverträge ergeben.

Der Tag des offenen Unternehmens in Müllrose findet jährlich in Zusammenarbeit mit der Grund- und Oberschule Müllrose und seit 2018 auch mit Schulen der Nachbarorte Fünfeichen und Groß Lindow statt. In seiner Begrüßung dankte Ulrich Zimmer den verantwortlichen Schulleitern, den Betrieben und Verantwortlichen aus Politik und Wirtschaft, die die Veranstaltung ermöglichen und zum Erfolg geführt haben. Für sein Engagement überreichte die Müllroser Schule dem Unternehmer ein weiteres Schild für seinen Gildebaum: den Schornsteinfeger.

HWK-Präsident Wolf-Harald Krüger nahm in seiner Rede Bezug auf die Schülerdemo „Fridays for Future“. Dieser Freitag, der 10. Mai 2019, Tag der 13ten Ausgabe des Events in Müllrose, sei erst recht ein Freitag für die Zukunft. Die Zukunft der Schüler werde durch die Berufsorientierung gesichert, die Zukunft der Region, indem die Schüler hier eine Ausbildung beginnen.[/vc_column_text][vc_column_text]

Impressionen vom Tag des offenen Unternehmens

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Lehrberufe des Handwerks in Frankfurt am 22. Mai

Mehr als 300 Schüler von 8. bis 10. Klassen aus Frankfurt, Letschin, Seelow, Beeskow, Eisenhüttenstadt lernten am Mittwochvormittag 25 Handwerksberufe im ÜAZ der Bauwirtschaft kennen. Dazu zählten u.a. Maurer, Metallbauer und Maler, Dachdecker, Zimmermann und Steinsetzer, Straßen- bzw. Tiefbauer, Elektrotechniker, Fliesenleger und Tischler, Landmaschinenmechatroniker und Orgelbauer sowie Zahntechniker, Hörgeräteakustiker und Kosmetikerin – 20 Firmen aus der Oderregion gestalteten einen Berufeparcours zum Anfassen. Die Vielfalt live durch Tests und Mitmachaktionen erleben, bereitete vielen Schüler Spaß und Erkenntnisgewinn.

Die Handwerksbetriebe nutzten die für sie kostenfreie Veranstaltung auch, um die Teenager auf Praktika- und Lehrstellenangebote hinzuweisen. Die Lehrberufeschau des Handwerks gibt es seit 2016. Organisiert wird diese jährlich durch die Beschäftigungsförderung der Stadt Frankfurt, das ÜAZ und die Handwerkskammer. Die Berufsorientierung für Schüler durch Handwerksfirmen, die Berufsnachwuchs suchen, bringt behutsam und stetig Erfolg. In Ostbrandenburg konnte die Zahl der Neulehrlinge in den letzten vier Jahren seit 2015 um 250 Azubis auf nunmehr 900 Lehrlinge im 1. Lehrjahr kontinuierlich gesteigert werden. „Im Handwerk geht was für Jungs und Mädchen“, weiß der Obermeister der Schornsteinfegerinnung Stephan Rost.

Akteure waren: Schornsteinfegerinnung, der Maler & Lackiererinnung Oderland, Fliesenleger Steffen Müller, BK Bau Neuzelle, Elektro Jahn GmbH & Co. KG, Hörpartner Fürstenwalde, Schönherr & Fritsch Bau, KDH – Sanitär – Heizung – Klima aus Frankfurt, Die Kosmetik-Eule, Brandenburger Landtechnik Verband und dem K&H Landmaschinenhandel aus Jacobsdorf, Heckmann Stahl aus Eisenhüttenstadt, der Amplifon Deutschland GmbH in Frankfurt, W. Sauer Orgelbau aus Müllrose, IDOMA Zahntechnik aus Eisenhüttenstadt, Oevermann Verkehrswegebau, Strabag aus Berlin.[/vc_column_text][vc_column_text]

Impressionen von der Lehrberufeschau

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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die neue Richtlinie des Ministeriums Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg für die Förderung von Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen im Handwerk im Land Brandenburg „Meistergründungsprämie Brandenburg“ ist zum 18. April 2019 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2020. Gleichzeitig tritt die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg für die Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Handwerk im Land Brandenburg (Meistergründungsprämie Brandenburg vom 19. Oktober 2015 (ABI. S. 955) außer Kraft.

https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/meistergruendungspraemie-brandenburg/index.html

Die Richtlinie enthält folgende Neuerungen:
Für Handwerksmeisterinnen und bei Unternehmensübernahmen ist die Voraussetzung der erstmaligen Selbstständigkeit innerhalb von drei Jahren nach bestandener deutscher Meisterprüfung bzw. Gleichwertigkeitsfeststellung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation entfallen.
Der Nachweis über die Schaffung und Besetzung eines Arbeits-/Ausbildungsplatzes als Voraussetzung für die Bewilligung der zweiten Stufe (Arbeits-/Ausbildungsplatzförderung) kann jetzt bereits ein Jahr (bisher: drei Jahre) nach Aufnahme der Selbstständigkeit erbracht werden. Die Neuregelung gilt auch bei Maßnahmen, für die nach der bisherigen Richtlinie ein Bescheid erteilt wurde und die noch nicht abgeschlossenen sind.
Die Schufa-Auskunft und der Sachbericht als Voraussetzung für die Bewilligung der 2. Stufe sind entfallen.
Bei Bewilligungen ab dem 18. April 2019 sind alle geförderten Ausgaben in einer Belegübersicht zu erfassen. Die Belegübersicht sowie die Originalrechnungen mit Zahlungsnachweisen sind mit dem Mittelabruf bzw. dem Nachweis der Verwendung bei der ILB einzureichen.[/vc_column_text][vc_column_text]Ausführlichere Informationen zur Meistergründungsprämie finden Sie unter: http://dev.hwksystem.de/blog/meistergruendungspraemie/[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“köbsch“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Energieeffizienz im Betrieb

Gunnar Ballschmieter, Umwelt- und Technischer Berater bei der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg im Interview mit dem Deutschen Handwerksblatt (DHB):

DHB: Herr Ballschmieter, Sie wollen die Energieeffizienz in Handwerksbetrieben verbessern. Wie genau  soll das klappen?

Ballschmieter: Durch Energieeffizienz-Netzwerke. Vor vier Jahren haben Vertreter der Bundesregierung und von Wirtschaftsverbänden die Vereinbarung über die Einführung von Energieeffizienz-Netzwerken unterzeichnet.

DHB: Wie haben sich die Netzwerke in den letzten vier Jahren entwickelt?

Ballschmieter: In den letzten Jahren haben sich mehr als 1.800 Unternehmen zu 205 registrierten Energieeffizienznetzwerken zusammengeschlossen. Nach ersten Auswertungen von 21 Netzwerken mit 253 Unternehmen und 1.051 umgesetzten Energieeffizienz-Maßnahmen konnten Einsparungen von insgesamt 249 GWh/a Endenergie bzw. 358 GWh/a Primärenergie bzw. 106 ktCO2/a festgestellt werden.

DHB: Wie werden die Netzwerke in Brandenburg angenommen?

Ballschmieter: Von den 205 Netzwerken kommen nur vier aus Brandenburg.

DHB: Und das wollen Sie ändern. Welche Rolle übernimmt hier die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg?

Ballschmieter: Die Kammer unterstützt die Mitglieder beim Gründen eines Energieeffizienz-Netzwerkes oder dient als Vermittler. Wir übernehmen die Moderation, vermitteln Kontakte und übernehmen eine Vorberatung für gründungswillige Netzwerker.

DHB: Wie funktionieren diese Netzwerke?

Ballschmieter: Mindestens fünf Betriebe, die ihren Energieverbrauch senken wollen, schließen sich zusammen oder wenden sich an mich und ich bringe diese dann zusammen. Die Arbeit im Netzwerk ist dann auf ungefähr drei Jahre ausgelegt. Im ersten tragen die Mitglieder Ideen zusammen, wie sie ihre Energieeffizienz verbessern können, im zweiten setzen sie die Ideen dann in die Tat um und im dritten Jahr werten wir gemeinsam aus, was die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen gebracht hat.

DHB: Wie messen Sie, ob die Maßnahmen erfolgreich waren?

Ballschmieter: Zu Beginn steht die Berechnung des Energieverbrauchs. Wir haben dafür mehrere Mittel zur Verfügung. Im Energiebuch notieren die Betriebe ihren Stromverbrauch, die Wärmenutzung sowie den Kraftstoff- und Wasserverbrauch. Diese Daten können nach Abschluss des Projekts als Referenz dienen. Die Daten geben aber auch einen Überblick an welcher Stelle der Verbrauch besonders hoch ist und wo Sparpotenzial besteht.

Im nächsten Schritt besuche ich Betriebe mit unserem Werkzeugkoffer. Dieser besteht aus drei Geräten: einem Leistungs- und Energierecorder, der die Verbrauchsdaten eines Betriebs aber auch einzelner Geräte sammelt, einer Infrarotkamera, um Temperaturverluste zu entdecken und einem Ultraschallgerät zur Leckageortung.

DHB: Für welche Gewerke bringen diese Maßnahmen am meisten?

Ballschmieter: Grundsätzlich sind alle Mitgliedsbetriebe willkommen, aber Betriebe mit einem geringen Stromverbrauch ziehen aus dem Netzwerk weniger Nutzen. Gewerke mit höherem Stromverbrauch u. a. im Back-, Kfz- und Metallhandwerk können aber große Einsparpotenziale entdecken.

DHB: Und wenn ich mich keinem Netzwerk anschließen möchte?

Ballschmieter: Dann können Sie trotzdem von der Beratung profitieren. Das Energiebuch und der Werkzeugkoffer stehen allen Kammermitgliedern zur Verfügung.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Ab einer Betriebsgröße von 20 Arbeitsplätzen sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen zu besetzen. Tun sie dies nicht, fällt eine sogenannte Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe an.

160.000 Betriebe waren 2016 insgesamt von dieser gesetzlichen Regelung betroffen. 41.000 von ihnen hatten keinen einzigen Pflichtarbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt und zahlten die volle Ausgleichsabgabe.
Insgesamt mussten 97.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine monatliche Ausgleichsabgabe zwischen 125 und 320 € pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz bezahlen. Um die Unternehmen bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und der Reduzierung der Ausgleichsabgabe zu unterstützen, informiert das neue Portal rehadat-ausgleichsabgabe.de online.

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, Personalabteilungen, Schwerbehindertenvertretungen und Steuerbüros können sich im neuen Portal über die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB IX informieren.

Nutzer und Nutzerinnen finden im Portal Antworten auf folgende Fragen:
•  Wie wird die Abgabe berechnet und entrichtet?
•  Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es?
•  Wie kann die Ausgleichsabgabe reduziert werden?
•  Welche Sonderregelungen gelten für kleine Betriebe und welche schwerbehinderten Beschäftigten zählen doppelt?
•  Welche Rolle spielen Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen?
•  Wofür wird das Geld verwendet, das in den Topf der Ausgleichsabgabe fließt?

Nutzerinnen und Nutzer gelangen mit wenigen Klicks zu allen Informationen, die sich in den REHADAT-Portalen zur Ausgleichsabgabe finden, wie etwa zur Ersparnisrechner-App, zu den Kontaktdaten der Integrationsämter und Agenturen für Arbeit, zu Urteilen zum Thema Anzeigeverfahren und  vielem mehr.

Unternehmen, die gut informiert sind, tun sich mit der Beschäftigung behinderter Menschen wesentlich leichter. Die Ausgleichsabgabe muss bis zum 31. März 2019 für das abgelaufene Kalenderjahr gezahlt werden. Unternehmen können die Ausgleichsabgabe am einfachsten mit der Software IW-Elan berechnen und auch elektronisch anzeigen (www.iw-elan.de).

REHADAT ist das zentrale unabhängige Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Die Informationen richten sich an Betroffene und alle, die sich für ihre berufliche Teilhabe einsetzen. Alle Angebote sind barrierefrei und kostenlos zugänglich.[/vc_column_text][vc_single_image image=“78819″ img_size=“large“][vc_single_image image=“78818″ img_size=“large“][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Am 16. Januar 2019 wird das Digitalwerk in Werder an der Havel feierlich eröffnet. Für Handwerksbetriebe bietet sich die Gelegenheit, sich über das neue Unterstützungsangebot auf dem Weg ins digitale Zeitalter für die eigene Firma zu informieren. „Anschauen, Anfassen, Ausprobieren“ ist das Motto des Eröffnungsabends, bei dem interessierte Handwerker neue Technologien an Erlebnisstationen selbst ausprobieren, mit Experten zu eigenen Möglichkeiten ins Gespräch kommen und sich über neue Lösungen herstellerunabhängig informieren können. Im Digitalwerk werden digitale Lösungen und konkrete Beispiele präsentiert, angefangen beim virtuellen Fliesenlegen bis hin zur mobilen Arbeitszeiterfassung.

Mit dem Digitalwerk ist für brandenburgische Handwerksbetriebe eine Anlauf- und Beratungsstelle entstanden, um die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung besser nutzen und die individuellen Digitalisierungsschritte planen zu können. Das neue Zentrum für die Digitalisierung im Handwerk wurde von der Technischen Hochschule Brandenburg (THB) aufgebaut. Das Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit den brandenburgischen Kammern, Verbänden und der Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg (WFBB) umgesetzt.

Die Anmeldung erfolgt unter www.digital-werk.org

Wann: 16. Januar 2019
Wo: Digitalwerk, Eisenbahnstraße 109, 14542 Werder/ Havel (im Bahnhofsgebäude)
Beginn: 16 Uhr mit anschließendem Empfang und Netzwerken am Buffet.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Fehlende Fachkräfte schmerzen. Aber es tut auch weh, wenn sich Jugendliche nicht auf offene Lehrstellen und Arbeitslose nicht auf freie Stellen bewerben. Die beiden Stadtoberhäupter von Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder) wollen mit Handwerksbetrieben auf der Veranstaltung am 17. Januar zur Situation, zu den Herausforderungen und zu Problemlösungen ins Gespräch kommen.

Das direkte, ehrlich Handwerkerwort ist gewünscht.

Fragestellungen sind u. a.:

Wie geht es dem Handwerk im Regionalen Wachstumskern, in LOS und der Oderregion?
Vor welchen Herausforderungen stehen die Handwerksbetriebe?
Was kann für das Handwerk unterstützend zur Verbesserung der Fachkräftesituation getan werden?
Welche Förderungen gibt es?
Wo wird Hilfe und welche Hilfe wird benötigt?

Wann: Donnerstag, dem  17. Januar 2019 von 17 – 19 Uhr

Wo: Kleine Bühne, Lindenallee 23, 15890 Eisenhüttenstadt

Die Veranstaltung ist kostenfrei und endet mit einem kleinen Imbiss.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Was beabsichtigt das Qualifizierungschancengesetz?

Unternehmen und Beschäftigte bleiben weiterhin selbst verantwortlich für die Weiterqualifizierung. Durch das im Dezember 2018 verabschiedete Qualifizierungschancengesetz übernimmt nunmehr die Bundesagentur für Arbeit einen Teil der Kosten für die Weiterbildung der Mitarbeiter. Die Weiterbildung muss dazu dienen, Beschäftigte für die sich wandelnde Arbeitswelt fit zu machen.

Dazu wird das bisherige Programm der Bundesagentur „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAu) auf alle Arbeitnehmer ausgeweitet. Die Bundesregierung hat im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit dafür jährlich zusätzlich bis zu 6,2 Milliarden Euro bereitgestellt. Sprich: es geht um Beschäftigte, nicht mehr nur um die Förderung von Weiterbildungen für Arbeitssuchende, gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer. Das ändert sich mit dem neuen Qualifizierungschancengesetz (QuaChaG)
Weitere Gesetzesänderungen 2019 finden Sie hier

Wer kann Gelder aus dem WeGeBau-Topf nutzen?

Wie viel Zuschuss erhalten Arbeitgeber?

Die Bundesagentur für Arbeit bezahlt einen Teil der Weiterbildungskosten. Stellen Unternehmen ihre Arbeitnehmer während der Weiterbildung bei vollem Gehalt frei, gewährt die Bundesagentur zusätzlich auch Lohnkostenzuschüsse. Wie hoch die Zuschüsse sind, hängt von der Größe des Unternehmens ab:

Welche Kriterien gibt es für die Förderung?

Nicht jede Weiterbildung kann vom Staat bezuschusst werden. Der neue Paragraf 82 SGB III nennt fünf Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit die Bundesagentur eine Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz fördert:

  1. Es werden nur Mitarbeiter gefördert, deren Berufsausbildung mindestens vier Jahre zurückliegt.
  2. Der Abstand zwischen zwei Weiterbildungen muss mindestens vier Jahre betragen.
  3. Weiterbildungen, in denen Fähigkeiten für die aktuelle Position des Arbeitnehmers vermittelt werden, können nicht gefördert werden. Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die in dem Weiterbildungsangebot vermittelt werden, müssen über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen; es geht schließlich darum, den Arbeitnehmer fit für Aufgaben der Zukunft zu machen.
  4. Die Weiterbildung muss extern von einem dafür zugelassenen Bildungsträger durchgeführt werden oder im Unternehmen selbst, sofern sie von einem externen Dienstleister angeboten wird.
  5. Die Weiterbildungsmaßnahme muss mehr als 160 Stunden (das entspricht vier Wochen) dauern.

Die Agentur für Arbeit muss jede Weiterbildung genehmigen. Sie gibt dann einen Bildungsgutschein aus, der bei einem zertifizierten Bildungsträger eingelöst werden kann.

Müssen Arbeitgeber der Weiterbildung zustimmen?

Weiterbildungen sind eine Ermessensleistung des Arbeitgebers; Arbeitnehmer haben also keinen Rechtsanspruch auf Weiterbildung. Daher können Angestellte Weiterbildungen nach dem Qualifizierungschancengesetz nur in Absprache mit ihrem Arbeitgeber absolvieren – zumal er einen Teil der Kosten tragen muss.

Wo können sich Arbeitgeber informieren und Zuschüsse beantragen?

Der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit ist der richtige Ansprechpartner, wenn sich Arbeitgeber über Weiterbildungsmöglichkeiten für ihre Mitarbeiter informieren wollen. Er ist telefonisch erreichbar unter der bundesweiten, gebührenfreien Hotline 0800 4 55 55. Dort gibt es auch Informationen darüber, wie man die Zuschüsse beantragen kann und wo man zertifizierte Weiterbildungsanbieter findet.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Traditionsgemäß wurden auch in diesem Jahr zum „Tag der Berufsausbildung“ die „Besten“ des Jahres 2018 geehrt.

Dazu gehören neben unseren besten Junggesellen des Jahres 2018 auch gute Ausbildungsbetriebe. Mit dieser Veranstaltung wurde auch denen gedankt, die zu den guten Ergebnissen beigetragen haben, wie Prüfungsausschussmitglieder und Angehörige der Junggesellen.[/vc_column_text][vc_column_text]Auszeichnung der Landes- und Kammersieger im praktischen Leistungswettbewerb der Handwerksjugend mit ihren Ausbildungsbetrieben

[/vc_column_text][vc_column_text]Auszeichnung der Junggesellen, die in die Begabtenförderung aufgenommen werden können

[/vc_column_text][vc_column_text]Auszeichnung von Ausbildungsbetrieben

[/vc_column_text][vc_column_text]Auszeichnung von engagierten Prüfungsausschussmitgliedern

[/vc_column_text][vc_column_text]Hier einige Impressionen. (Fotos: Leif Kuhnert)[/vc_column_text][vc_gallery type=“image_grid“ images=“78081,78082,78083,78084,78085,78086,78087,78088,78089,78090,78091,78092,78093,78094,78096,78097,78098,78099,78100,78101,78102,78103,78104,78105,78106,78107,78108,78109,78110,78111,78112,78113,78114,78115,78116,78117,78118,78119,78120,78121,78122,78123,78124,78125,78126,78127,78128,78129,78130,78131,78132,78133,78134,78135,78136,78137,78138,78139,78140,78141,78142,78143,78144,78145,78146,78147,78148,78149,78150,78151,78152,78153,78154,78155,78156″][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“michaela schmidt“][cq_vc_employee name=“jörg wiesniewski“][/vc_column][/vc_row]