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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Frauen sind als Unternehmensnachfolgerinnen nach wie vor unterrepräsentiert. Unter dem Motto „Nachfolge ist weiblich!“ möchte die Handwerkskammer den bundesweiten Aktionstag daher nutzen und die Unternehmensnachfolge durch Frauen bekannter machen und voranbringen.

Der Nationale Aktionstag zur Unternehmensnachfolge durch Frauen findet jedes Jahr am 21. Juni statt. In allen Regionen Deutschlands steht nachfolgeinteressierten Frauen an diesem Tag ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm zur Verfügung. Seit dem 1. Nationalen Aktionstag 2008 haben über 700 Veranstaltungen und Aktionen bundesweit stattgefunden, die die vielfältigen Chancen, die eine stärkere Einbeziehung von Frauen in der Unternehmensnachfolge mit sich bringen, zeigen.

Der nationale Aktionstag richtet sich an:

Die Betriebsberatung der Handwerkskammer unterstützt interessierte Gründerinnen und Unternehmerinnen im Handwerk in diesem Jahr mit aufschlussreichen Aktionen:

Anmeldungen für den 17.06. sind erforderlich unter http://ihk-obb.de/unternehmerinnen.

 [/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“melchert“][cq_vc_employee name=“rehse“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die neue Richtlinie des Ministeriums Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg für die Förderung von Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen im Handwerk im Land Brandenburg „Meistergründungsprämie Brandenburg“ ist zum 18. April 2019 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2020. Gleichzeitig tritt die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg für die Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Handwerk im Land Brandenburg (Meistergründungsprämie Brandenburg vom 19. Oktober 2015 (ABI. S. 955) außer Kraft.

https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/meistergruendungspraemie-brandenburg/index.html

Die Richtlinie enthält folgende Neuerungen:
Für Handwerksmeisterinnen und bei Unternehmensübernahmen ist die Voraussetzung der erstmaligen Selbstständigkeit innerhalb von drei Jahren nach bestandener deutscher Meisterprüfung bzw. Gleichwertigkeitsfeststellung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation entfallen.
Der Nachweis über die Schaffung und Besetzung eines Arbeits-/Ausbildungsplatzes als Voraussetzung für die Bewilligung der zweiten Stufe (Arbeits-/Ausbildungsplatzförderung) kann jetzt bereits ein Jahr (bisher: drei Jahre) nach Aufnahme der Selbstständigkeit erbracht werden. Die Neuregelung gilt auch bei Maßnahmen, für die nach der bisherigen Richtlinie ein Bescheid erteilt wurde und die noch nicht abgeschlossenen sind.
Die Schufa-Auskunft und der Sachbericht als Voraussetzung für die Bewilligung der 2. Stufe sind entfallen.
Bei Bewilligungen ab dem 18. April 2019 sind alle geförderten Ausgaben in einer Belegübersicht zu erfassen. Die Belegübersicht sowie die Originalrechnungen mit Zahlungsnachweisen sind mit dem Mittelabruf bzw. dem Nachweis der Verwendung bei der ILB einzureichen.[/vc_column_text][vc_column_text]Ausführlichere Informationen zur Meistergründungsprämie finden Sie unter: http://dev.hwksystem.de/blog/meistergruendungspraemie/[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“köbsch“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Berufe zum Anfassen – bietet das bereits zum 4. Mal durchgeführte Format der Lehrberufeschau am 22. Mai 2019 von 9 bis 13 Uhr. Angesprochen sind Handwerker und Schüler.

Schulen können sich mit Ihren 8. bis 10. Klassen anmelden. An diesem Tag haben Schüler die Gelegenheit sich auszuprobieren, Betriebe und das Handwerk kennen zu lernen und so vielleicht den passenden Ausbildungsberuf zu finden. Vor Ort stehen Ihnen gestandene Meister aber auch Gesellen für Fragen rund um eine Karriere im Handwerk zur Verfügung. Auch interessierte Eltern und Großeltern sind herzlich willkommen. Anmeldungen nehmen wir gern über wirtschaftsmacht@hwk-ff.de entgegen.

Handwerksbetrieben bietet sich die Möglichkeit kostenfrei Werbung für ihr Gewerk zu machen und junge Leute für eine Lehre  im Handwerk zu gewinnen. Gewünscht sind Angebote zum Anfassen und Ausprobieren. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass viele Jugendliche keine oder falsche Vorstellungen von modernen Handwerksberufen haben. Bringen Sie ihre Gesellen mit und zeigen Sie den jungen Leuten welche Aufgaben und Perspektiven sie in Ihrem Unternehmen erwarten. Im letzten Jahr waren 300 Schüler vor Ort. Weitere Infos unter: Tel. 0335 5619 109 oder wirtschaftsmacht@hwk-ff.de. Eine Teilnahme ist für eingetragene Handwerksbetriebe kostenfrei.

[/vc_column_text][vc_gallery type=“image_grid“ images=“78705,78706,78707,78708,78709,78710,78711,78712,78713,78714,78715,78716,78717″][vc_column_text]Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit dem ÜAZ der Bauwirtschaft in Frankfurt (Oder) durchgeführt. Der Veranstaltungsort ÜAZ am Erlengrund (Seefichten) bietet ideale Voraussetzungen mit seinen Lehrkabinetten und dem großen Freigelände. In 2018 nutzten 300 Schüler die Gelegenheit sich zu Handwerksberufen zu informieren.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_column_text]Logo_RWK_kleiner[/vc_column_text][vc_column_text]Anmeldeformular_Lehrberufeschau_des_Handwerks_2019[/vc_column_text][vc_video link=“https://youtu.be/w1md89qER8Y“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Antragstellerinnen und Antragstellern mit einer bestandenen deutschen Meisterprüfung oder einer vollen Gleichwertigkeitsfeststellung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit der deutschen Meisterprüfung einen Zuschuss für die Gründung oder Übernahme einer selbstständigen Existenz im Haupterwerb in einem Handwerk (Meistergründungsprämie Brandenburg).

Ziel ist es, im Bereich des Handwerks für hochqualifizierte Fachkräfte einen Anreiz für Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen zu setzen, um hierdurch den Bestand von Handwerksunternehmen in Brandenburg abzusichern oder zu steigern sowie hieraus resultierend durch den Erhalt und die Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze die Wirtschaftskraft des Landes zu stärken und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Förderfähige Maßnahmen

Fördervoraussetzungen

Voraussetzung für den Antrag der Basisförderung ist, dass die Antragstellerin/der Antragsteller beabsichtigt, eine Existenzgründung oder eine Übernahme eines Unternehmens im Handwerk im Land Brandenburg vorzunehmen.

Fördervoraussetzung ist außerdem, dass der Antragsteller/-in Staatsangehörige/-r der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz ist. Andere Antragstellerinnen/Antragsteller müssen einen Aufenthaltstitel nachweisen, der die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erlaubt.

Voraussetzung für den Antrag der Basisförderung ist u.a.auch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller sich innerhalb von drei Jahren nach bestandener deutscher Meisterprüfung oder innerhalb von drei Jahren nach Feststellung einer entsprechenden vollen Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation in dem von ihr bzw. ihm ausgeübten Handwerk erstmalig selbstständig macht und nach der Existenzgründung bzw. Unternehmensübernahme im Handwerk keine Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit erzielt.

Weiterhin ist es erforderlich, sich bei der für den beabsichtigten Unternehmenssitz zuständigen Handwerkskammer zu ihrem/seinem Existenzgründungs- bzw. Unternehmensübernahmekonzept, in dem die Voraussetzungen einer tragfähigen Existenzgründung nachvollziehbar dargelegt sind, beraten lässt.

Das Vorhaben darf zudem nicht vor Antragstellung und grundsätzlich nicht vor Bewilligung mittels eines rechtskräftigen Zuwendungsbescheides begonnen worden sein.

Als Vorhabenbeginn ist regelmäßig der Abschluss eines der Existenzgründung oder der Übernahme eines Handwerksbetriebes zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten. Vertragsabschlüsse im Vorfeld der Gründung wie z. B. für in Anspruch genommene Beratungsleistungen, für die Erstellung eines Businessplanes, für die Gewerbeanmeldung oder für den Rechteerwerb an einem Handwerksbetrieb (Übernahme oder tätige Beteiligung) gelten nicht als Beginn des Vorhabens; damit verbundene Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig.

Sofern mit dem Vorhaben unmittelbar nach der Antragstellung begonnen werden soll, ist der vorzeitige Maßnahmebeginn bei der Bewilligungsbehörde (ILB) zu beantragen und die Genehmigung abzuwarten. Bei einer Übernahme eines Handwerksbetriebes oder einer tätigen Beteiligung gilt mit dem Eingang des Antrages auf vorzeitigen Maßnahmebeginn bei der Bewilligungsbehörde der vorzeitige Maßnahmebeginn ausnahmsweise als genehmigt.

Zuwendungsfähige Ausgaben (betriebliche Investitionen und Betriebsausgaben) müssen mindestens in der Höhe des beantragten zweckgebundenen Zuschusses nachgewiesen werden.

Voraussetzung für den Antrag der ergänzenden zweiten Stufe der Arbeits-/Ausbildungsplatzförderung ist, dass die Antragstellerin/der Antragsteller nach Ablauf von drei Jahren nach der Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge im Handwerk innerhalb der nachfolgenden sechs Monate den Nachweis erbringt

oder

 

Die Voraussetzung ist auch gegeben, wenn die juristische Person des privaten Rechts, die die Antragstellerin/der Antragsteller gegründet oder übernommen hat bzw. an der die Antragstellerin/der Antragsteller beteiligt ist, die Anforderungen des Satzes 1 erfüllt.

Machen sich mehrere Antragstellerinnen/Antragsteller in Form einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft gemeinsam selbstständig oder übernehmen ein Unternehmen im Handwerk bzw. beteiligen sich an einem solchen, kann die juristische Person oder die Personengesellschaft entsprechend der Anzahl der Gründerinnen/Gründer oder Übernehmerinnen/Übernehmer bzw. der die Beteiligung eingehenden Personen – maximal jedoch 3 – die Förderung nach Stufe 1 und 2 erhalten.

Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfänger kann sein,

Art und Umfang, Höhe der Förderung

Die Höhe der einmaligen Basisförderung beträgt bis zu 8.700 EUR.
Die Höhe der einmaligen Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung beträgt bis zu 3.300 EUR.

Für den Förderantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

Für die Basisförderung:

Für die zweite Stufe der Förderung:

Verfahren

Die vollständigen Antragsunterlagen sind zu richten an:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Steinstraße 104 – 106
14480 Potsdam

Die Antragsformulare und weiterführende Informationen zur Meistergründungsprämie sind auf dem Kundenportal der  ILB  verfügbar und können ab sofort von dort bezogen werden.

Vor der Einreichung des Antrages bei der ILB auf Gewährung der Basisförderung hat die Antragstellerin/der Antragsteller die fachliche Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer einzuholen und dazu eine Beratung zum geplanten Existenzgründungsverfahren bzw. zur Unternehmensübernahme in Anspruch zu nehmen.

 Bewilligungsverfahren

Über den Antrag entscheidet die ILB (Bewilligungsbehörde) auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen.

Quelle:  Amtsblatt für Brandenburg  vom 28.10.2015 Nr. 42  (als Download auf diesen Seiten)
[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“köbsch“][vc_column_text]Ansprechpartner[/vc_column_text][cq_vc_employee name=“Melchert“][cq_vc_employee name=“rüdiger schulz“][cq_vc_employee name=“Stadie“][cq_vc_employee name=“rehse“][cq_vc_employee name=“dirsat“][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_column_text]Sind Sie an einer Beratung zur Meistergründungsprämie Brandenburg interessiert, dann kontaktieren Sie uns bitte.

[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_column_text]Download

Amtsblatt 42_15

Flyer Meistergründungsprämie[/vc_column_text][vc_raw_html]JTNDaWZyYW1lJTIwZnJhbWVib3JkZXIlM0QlMjIwJTIyJTIwc2Nyb2xsaW5nJTNEJTIybm8lMjIlMjB3aWR0aCUzRCUyMjAlMjIlMjBoZWlnaHQlM0QlMjIwJTIyJTIwc3JjJTNEJTIyJTJGJTJGd3d3LnJlbWludHJleC5jb20lMkZjZW5nJTJGcHViJTJGY2VuZy10ci5odG1sJTNGcCUzRGNmYmFlYTcxODEyZmY0NDUwZGI1YTZlMmM3NWJkMzY2JTI2b3AlM0RhNWQxZjNjMmQyMWQ4OTFlN2JlMjRiMjM4N2YxYWJiZCUyMiUzRSUzQyUyRmlmcmFtZSUzRQ==[/vc_raw_html][/vc_column][/vc_row]

Berufsorientierung mit dem erlebbaren Unterschied

https://www.youtube.com/watch?v=E3ZCfbMDxMM (Youtube)

Zum 2. Handwerkermarkt kamen am 17. März 2019 etwa 1.900 Besucher in die Marienkirche in Frankfurt (Oder). 38 Aussteller aus dem Handwerk präsentierten ihr Gewerk.

Darunter u. a. Fleischer, Stuckateure, Zweiradmechaniker, Orgelbauer, Ofensetzer, Schmiede, ein Metallschärfservice, Elektroinstallateur, Kosmetiker, Uhrmacher, Keramiker, Graveur, Schneider, Buchbinder, Holzkünstler, Treppenbauer, Maurer, Fliesenleger, Baukeramiker, Kürschner, Kunstmaler, Sattler, Raumausstatter, Fotografen, Steinmetze, Metallbauer, Maler und Lackierer sowie Bäcker.

Zum Beitrag inkl. Bildergalerie:
http://dev.hwksystem.de/blog/handwerkermarkt-2019-frankfurt-oder/

https://www.youtube.com/watch?v=LEg15fJJHm0 (Youtube)

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Nach der frostigen Premiere im Vorjahr zog der diesjährige Handwerkermarkt etwa 1.900 Personen an.

Mehr als 250 Frankfurter nahmen am Sonntagvormittag am Gottesdienst zum jährlichen Gedenktag des Heiligen Joseph teil. Joseph von Nazareth war Zimmermann und der Schutzpatron der christlichen Handwerker. HWK-Präsident Wolf-Harald Krüger eröffnete den Markt und empfahl den Besuchern, sich ein Bild von der Wirtschaftsmacht von nebenan zu machen.

38 Aussteller aus dem Handwerk – 15 mehr als im letzten Jahr – gaben den Besuchern einen Einblick in ihr Gewerk, darunter u. a. Fleischer, Stuckateur, Zweiradmechaniker, Orgelbauer, Ofensetzer, Schmied, ein Metallschärfservice, Elektroinstallateur, Kosmetiker, Uhrmacher, Keramiker, Graveur, Schneider, Buchbinder, Holzkünstler, Treppenbauer, Maurer, Fliesenleger, Baukeramiker, Kürschner, Kunstmaler, Sattler, Raumausstatter, Fotograf, Steinmetz, Metallbauer, Maler und Lackierer sowie Bäcker. Sie führten Gespräche über zukünftige Geschäfte, Ausbildungsmöglichkeiten und boten – teilweise unter Mitarbeit der Besucher – Handwerkserzeugnisse zum Kauf an.

Für die musikalische Untermalung sorgte der Handwerkermännerchor aus Bad Freienwalde, der Posaunenchor Frankfurt (Oder) sowie das Orgelspiel am Gemeinschaftsstand der Orgelbaufirmen W. Sauer Orgelbau Frankfurt (Oder) GmbH und der Orgelwerkstatt Christian Scheffler GmbH.

Der dritte Handwerkermarkt wird am 22. März 2020 stattfinden. Bei Interesse melden Sie sich frühzeitig als Aussteller an!

 

Impressionen vom Handwerkermarkt

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Handwerksberufe zum Anfassen und Ausprobieren für Schüler ab der 8. Klasse. Finde dein Talent!

https://www.youtube.com/watch?v=w1md89qER8Y (Youtube)

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Energieeffizienz im Betrieb

Gunnar Ballschmieter, Umwelt- und Technischer Berater bei der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg im Interview mit dem Deutschen Handwerksblatt (DHB):

DHB: Herr Ballschmieter, Sie wollen die Energieeffizienz in Handwerksbetrieben verbessern. Wie genau  soll das klappen?

Ballschmieter: Durch Energieeffizienz-Netzwerke. Vor vier Jahren haben Vertreter der Bundesregierung und von Wirtschaftsverbänden die Vereinbarung über die Einführung von Energieeffizienz-Netzwerken unterzeichnet.

DHB: Wie haben sich die Netzwerke in den letzten vier Jahren entwickelt?

Ballschmieter: In den letzten Jahren haben sich mehr als 1.800 Unternehmen zu 205 registrierten Energieeffizienznetzwerken zusammengeschlossen. Nach ersten Auswertungen von 21 Netzwerken mit 253 Unternehmen und 1.051 umgesetzten Energieeffizienz-Maßnahmen konnten Einsparungen von insgesamt 249 GWh/a Endenergie bzw. 358 GWh/a Primärenergie bzw. 106 ktCO2/a festgestellt werden.

DHB: Wie werden die Netzwerke in Brandenburg angenommen?

Ballschmieter: Von den 205 Netzwerken kommen nur vier aus Brandenburg.

DHB: Und das wollen Sie ändern. Welche Rolle übernimmt hier die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg?

Ballschmieter: Die Kammer unterstützt die Mitglieder beim Gründen eines Energieeffizienz-Netzwerkes oder dient als Vermittler. Wir übernehmen die Moderation, vermitteln Kontakte und übernehmen eine Vorberatung für gründungswillige Netzwerker.

DHB: Wie funktionieren diese Netzwerke?

Ballschmieter: Mindestens fünf Betriebe, die ihren Energieverbrauch senken wollen, schließen sich zusammen oder wenden sich an mich und ich bringe diese dann zusammen. Die Arbeit im Netzwerk ist dann auf ungefähr drei Jahre ausgelegt. Im ersten tragen die Mitglieder Ideen zusammen, wie sie ihre Energieeffizienz verbessern können, im zweiten setzen sie die Ideen dann in die Tat um und im dritten Jahr werten wir gemeinsam aus, was die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen gebracht hat.

DHB: Wie messen Sie, ob die Maßnahmen erfolgreich waren?

Ballschmieter: Zu Beginn steht die Berechnung des Energieverbrauchs. Wir haben dafür mehrere Mittel zur Verfügung. Im Energiebuch notieren die Betriebe ihren Stromverbrauch, die Wärmenutzung sowie den Kraftstoff- und Wasserverbrauch. Diese Daten können nach Abschluss des Projekts als Referenz dienen. Die Daten geben aber auch einen Überblick an welcher Stelle der Verbrauch besonders hoch ist und wo Sparpotenzial besteht.

Im nächsten Schritt besuche ich Betriebe mit unserem Werkzeugkoffer. Dieser besteht aus drei Geräten: einem Leistungs- und Energierecorder, der die Verbrauchsdaten eines Betriebs aber auch einzelner Geräte sammelt, einer Infrarotkamera, um Temperaturverluste zu entdecken und einem Ultraschallgerät zur Leckageortung.

DHB: Für welche Gewerke bringen diese Maßnahmen am meisten?

Ballschmieter: Grundsätzlich sind alle Mitgliedsbetriebe willkommen, aber Betriebe mit einem geringen Stromverbrauch ziehen aus dem Netzwerk weniger Nutzen. Gewerke mit höherem Stromverbrauch u. a. im Back-, Kfz- und Metallhandwerk können aber große Einsparpotenziale entdecken.

DHB: Und wenn ich mich keinem Netzwerk anschließen möchte?

Ballschmieter: Dann können Sie trotzdem von der Beratung profitieren. Das Energiebuch und der Werkzeugkoffer stehen allen Kammermitgliedern zur Verfügung.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Frauen sind als Unternehmensnachfolgerinnen nach wie vor unterrepräsentiert. Unter dem Motto „Nachfolge ist weiblich!“ möchten die Akteurinnen und Akteure des Aktionstages daher die Unternehmensnachfolge durch Frauen deutschlandweit bekannt machen und voranbringen.
Der Nationale Aktionstag zur Unternehmensnachfolge durch Frauen findet jedes Jahr am 21. Juni statt.

In allen Regionen Deutschlands steht nachfolgeinteressierten Frauen an diesem Tag ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm zur Verfügung: von Beratungsgesprächen, (Telefon-)Sprechtagen, Meet-Ups, Workshops und Seminaren für potenzielle Nachfolgerinnen und Expertinnen und Experten, Ausstellungen und Podiumsdiskussionen mit erfolgreichen Nachfolgerinnen bis hin zu Pressegesprächen und Medienkooperationen u.v.m.. Darüber hinaus steht ein überregionales bga-Expertinnen-/Expertentelefon zur Verfügung.

Die Federführung für die Nationalen Aktionstage liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und beim Bundesministerium Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Akteurinnen und Akteure des Nationalen Aktionstages sind die Mitglieder der Task Force sowie zahlreiche Expertinnen/Experten aus dem Bereich Unternehmensnachfolge. Dazu gehören das Institut für Freie Berufe, der DEHOGA, die Kammern und kommunalen Wirtschaftsförderungen, die Kontaktstellen Frau und Beruf, Technologiezentren, bga-Regionalverantwortliche sowie Banken und Unternehmensberatungen. Seit dem 1. Nationalen Aktionstag 2008 haben über 700 Veranstaltungen und Aktionen stattgefunden, die die vielfältigen Chancen, die eine stärkere Einbeziehung von Frauen in der Unternehmensnachfolge mit sich bringen, zeigen.

Der Nationale Aktionstag spricht insbesondere drei Zielgruppen an:

 

Quelle: https://www.existenzgruenderinnen.de[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_single_image image=“78831″][/vc_column][/vc_row]