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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Manche WM-Spiele beginnen schon um zwölf Uhr, also mitten in der Arbeitszeit. Wie sollen Chefs damit umgehen? Verbote aussprechen, ein Auge zudrücken oder lieber gleich „Public Viewing“ in der Firma anbieten? Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber muss nicht dulden, dass die Mitarbeiter Fußballspiele verfolgen, egal auf welchem Medium – also auch nicht im Liveticker auf dem Handy. Klare Anweisungen ersparen spätere Diskussionen: Der Chef sollte eindeutig regeln, ob und wann die Spiele im Job geschaut werden oder seine Leute früher nach Hause gehen dürfen.

Echte Fans machen sich sogar schon vorher auf nach Russland, um die WM möglichst hautnah zu erleben. Das Bundesurlaubsgesetz sieht dafür keinen Sonderurlaub vor, also müssen Arbeitnehmer „normalen“ Urlaub dafür beantragen und im Betrieb abstimmen. Wer spontan zu einem Spiel reisen will, weil er etwa Karten gewonnen hat, muss sich die Auszeit vom Chef genehmigen lassen. „Hat der Arbeitgeber dringende betriebliche Gründe, die dagegen sprechen, darf er das jedoch verweigern“, weiß Dr. Nicolai Besgen, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn. Das gelte etwa bei Engpässen wegen eines hohen Krankenstandes, zusätzlichen Aufträgen oder Saisongeschäft. Wer damit droht „krank zu sein“, falls er keinen kurzfristigen Urlaub bekommt, kann fristlos gefeuert werden.

Radio ja, TV nein

Fußballbegeisterung hin oder her: Wenn der Chef es will, muss der Mitarbeiter auf darauf verzichten, der deutschen Elf beim Kampf um den Pokal zuzuschauen. „Der Arbeitgeber hat ein sogenanntes Direktionsrecht und kann die Arbeitszeit einseitig bestimmen – sofern nicht im Arbeitsvertrag ganz bestimmte feste Arbeitszeiten vereinbart sind“, erklärt Besgen. Überstunden kann er allerdings nicht einfach so anordnen. Das muss arbeitsvertraglich vereinbart sein oder sich aus kollektiven Regelungen, wie etwa Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag, ergeben.

Die gute Nachricht: Radio hören ist grundsätzlich erlaubt! Wenn aber Kollegen oder Kunden durch die Geräusche gestört werden, kann der Chef das Gerät ausschalten.

Fernsehen während der Arbeitszeit ist hingegen grundsätzlich nur mit Erlaubnis möglich. „Der Arbeitnehmer ist dadurch gehindert, sich seiner übertragenen Arbeit zu widmen und seine Arbeitspflicht zu erfüllen“, erläutert der Anwalt, „dasselbe gilt für die Verfolgung eines Live-Tickers am PC oder Handy“. Selbst wenn der Chef eine private Nutzung des Internets gestattet habe, umfasse diese Erlaubnis es jedoch nicht, ein komplettes Fußballspiel während der Arbeitszeit zu verfolgen. Das sei Grund für eine Abmahnung und in krassen Fällen (etwa mehrere Spiele hintereinander) sogar eine fristlose Kündigung. Schnell mal zwischendurch den Live-Ticker checken ist jedoch kein Problem.

Quelle:  Text: Anne Kieserling / handwerksblatt.de

https://www.handwerksblatt.de/recht-steuern/31-recht/5004507-rote-karte-fuers-wm-gucken.html[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Mautpflichtig sind Lkw ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Von dieser Maßnahme sind weitere rund 35.000 Unternehmen mit rund 140.000 Fahrzeugen betroffen. Das Mautnetz wird dadurch um weitere 36.000 Kilometer Bundesstraßen wachsen und insgesamt 51.000 Kilometer Fernstraßen in Deutschland umfassen. 600 Kontrollsäulen sollen die Mautstellen-Terminals ergänzen. Die Neuregelung soll jährlich Mehreinnahmen von bis zu zwei Milliarden Euro bringen.

Betroffen sind nicht nur Lkw von Transportunternehmen, sondern von allen Gewerbetreibenden – so etwa auch der Bauunternehmen oder Sanitärunternehmen. Die Mautpflicht gilt für Lkw ab 7,5 Tonnen und richtet sich derzeit nach Schadstoffklassen, Achszahl und Länge der mautpflichtigen Strecke. Die neue Bundesstraßen-Maut bedeutet für viele Verteiler und Nahverkehrsfahrzeuge, dass sie erstmals von Mautgebühren betroffen sind und mit Kosten zwischen 4.000 und 8.000 Euro pro Jahr rechnen müssen.

Die SVG Bundes-Zentralgenossenschaft Straßenverkehr eG bietet Unterstützung bei der Registrierung von Fahrzeugen und stellt unter www.svg.de für Kunden einen Mautkalkulator bereit.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die Arbeitsgemeinschaft für Wirtschaftliche Verwaltung e.V. hat eine Muster-Verfahrensdokumentation zur geordneten und sicheren Belegablage vorgelegt. Sie steht allen Steuerpflichtigen als Orientierung und Arbeitsmittel zur Verfügung. Die Erstellung hat auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH begleitet. „Durch die vorliegende Muster-Verfahrensdokumentation bekommen auch kleine und mittelständische Handwerksunternehmen eine wertvolle Unterstützung. Sie können nun die von der Finanzverwaltung geforderten Verfahrensdokumentationen besser umsetzen“, erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Ein wichtiger Fortschritt, da bisher meist nur in größeren Unternehmen eine intensive Beschäftigung mit der Thematik stattgefunden hat.

Seit dem 1. Januar 2015 gelten die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD. Seitdem wird in den Unternehmen und in der Fachwelt diskutiert, ob und in welchem Ausmaß Maßnahmen für die Einhaltung der GoBD zu ergreifen sind. Das betrifft vor allem die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine geordnete und sichere Belegablage.

Je nach Komplexität, Belegvolumen und IT-Einsatz kann es sehr unterschiedliche Anforderungen an die Gestaltung der Belegablage und den Umfang ihrer Dokumentation geben. Hierauf müssen insbesondere viele kleine und mittelständische Unternehmen achten, die nicht täglich oder zumindest nicht sehr zeitnah buchen. Denn dann kommt es besonders darauf an, wie das Unternehmen die Vollständigkeit, Ordnung und Unveränderbarkeit der Belege sichert und sie gegen Verlust schützt.

Die Muster-Verfahrensdokumentation zur Belegablage finden Sie im Download auf diesen Seiten.

 

Quelle: ZDH[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_message]Weitere Informationen finden Sie hier.[/vc_message][cq_vc_employee name=“melchert“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Muster-Verfahrensdokumentation Belegablage

Belegablage Vorlage[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Sind Sie im Arbeitsfeld Restaurierung und Denkmalpflege tätig oder interessieren Sie sich dafür?

Dann möchten wir Sie auf eine Möglichkeit des Handwerks aufmerksam machen, wie Sie die Fachkompetenz Ihres Unternehmens noch besser bewerben können.

Restaurierung und Denkmalpflege sind ein attraktives Arbeitsfeld, mit dem allein im deutschen Handwerk 7,5 Mrd. Euro pro Jahr erwirtschaftet werden. Die Erhaltung von Kuturgütern ist oft durch Denkmal- und Kulturgutschutzgesetzgebung reguliert und erfordert auf handwerklicher Seite besondere Qualifikationen und Erfahrungen. Handwerksunternehmen arbeiten in diesem Tätigkeitsfeld eng mit Denkmalbehörden, Museen, Bibliotheken, Archiven und anderen Kulturinstitutionen zusammen und betätigen sich selbst als Kulturvermittler – für die Kulturgüter selbst wie für ihr Handwerk.

Weil von den Denkmalbehörden und öffentlichen Kultureinrichtungen immer wieder gefragt wird, welche Handwerksunternehmen für die Aufgaben in der Restaurierung und Denkmalpflege besonders geeignet sind, haben das Fraunhofer Informationszentrum für Raum und Bau (Fraunhofer IRB) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) im Jahr 2001 die online-Datenbank „Handwerksbetriebe für die Denkmalpflege“ für die Baudenkmalpflege entwickelt.

Seither ist die Zahl an qualifizierten Unternehmen, die für den Erhalt des Kulturerbes bereitstehen, spürbar zurückgegangen. Die Herausforderungen, die sich an Handwerksbetriebe in diesem Arbeitsfeld stellen, sind jedoch stetig gewachsen.

In der Folge hat das Interesse der Denkmalbehörden und Kultureinrichtungen deutlich zugenommen, und auch die Partner des Handwerks – Architekten, Ingenieure, Restaurierungswissenschaftler und andere Planer – sowie die Privatkunden suchen immer dringender nach fachlich versierten Handwerksunternehmen. Auch im Bereich der Objektrestaurierung wird handwerkliche Kompetenz immer mehr nachgesucht.

Aus diesem Grund hat der ZDH im vergangenen Jahr die Datenbank inhaltlich zur Datenbank „Handwerksbetriebe für Restaurierung und Denkmalpflege“ weiterentwickelt. Jetzt bildet sie über 80 Handwerkszweige ab, die im Bereich Restaurierung/Denkmalpflege tätig sind. Sie wurde organisatorisch durch Einbindung der Handwerkskammern auf eine breite Grundlage gestellt und technisch modernisiert. Eine besondere Neuerung stellt die Möglichkeit dar, jährlich neue Referenzen und Dokumentationen hochzuladen. So können die Handwerksbetriebe ihren Partnern und Kunden die konkreten Erfahrungen im ihrem jeweiligem Spezialgebiet veranschaulichen. Damit bietet die Datenbank jetzt den Partnern und Kunden des Handwerks einen geeigneten Empfehlungsrahmen, der die unterschiedlichen Qualifikationswege und –niveaus, die in den restaurierenden Handwerkszweigen existieren, zusammenfasst.

Gleichzeitig wurden und werden von den Handwerkskammern regionale Arbeitskreise für handwerkliche Restaurierung und Denkmalpflege mit den regional aktiven Handwerksbetrieben gebildet, in die auch die Denkmal- und Kulturbehörden und -einrichtungen, sowie Architekten- und Ingenieurkammern eingebunden sind, um einen persönlichen Kontakt zu ermöglichen und den fachlichen Austausch zwischen den Handwerksbetrieben und ihren Partnern beim Kulturerbeerhalt zu verbessern.

Mit diesem breiten inhaltlichen, organisatorischen und technischen Relaunch ist die Datenbank „Handwerksbetriebe für Restaurierung und Denkmalpflege“ heute das Referenzwerkzeug des deutschen Handwerks für qualifizierte Handwerksunternehmen im Kulturerbeerhalt.

Handwerksbetriebe können in die Datenbank aufgenommen werden, wenn sie über mindestens eine der folgenden Qualifikationen verfügen und diese mittels Urkunde belegen können:

Aufgenommen werden darüber hinaus auch Betriebe, die ihre Erfahrung in der praktischen Denkmalpflege anhand von mindestens zehn erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekten belegen können.

Die Jahresgebühr für Bearbeitung und Bewerbung der Datenbank beträgt derzeit 50,00 €

Bitte beachten Sie auch den Flyer zur Datenbank (siehe Download).

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für eine Aufnahme in die Datenbank interessieren können. Falls Sie Fragen hierzu haben: Rufen Sie uns gerne an.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“jacob“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Flyer-Handwerksbetriebe für Restaurierung & Denkmalpflege[/vc_message][vc_message]Informationen zum Thema restaurierendes Handwerk finden Sie hier.[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die drei IHK‘s und drei Handwerkskammern im Land vergeben den „Zukunftspreis Brandenburg“ gemeinsam. Noch bis zum 3. Juni sind Bewerbungen im Internet unter www.zukunftspreis-brandenburg.de möglich. Der Festakt mit Bekanntgabe der Preisträger findet am 9. November im Schloss Neuhardenberg statt. Die Preisträger erhalten neben einem hochwertigen Imagefilm eine breite Berichterstattung in den Regionalzeitungen und Kammerzeitschriften, eine Stele und eine Urkunde sowie das Recht, mit dem Label „Zukunftspreisträger Brandenburg 2018“ für sich zu werben.

Mehr zum Zukunftspreis und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier: www.zukunftspreis-brandenburg.de[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]„In Kürze werden uns spannende Projekte vorgestellt, die mit viel Engagement starten sollen, für deren Umsetzung es bislang jedoch an finanziellen Mitteln, Tatkraft, Fachwissen oder Zeit fehlte. Ich bin schon gespannt – allein die Projekttitel sind vielversprechend.“ Mit diesen Worten eröffnete Uwe Hoppe, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und Schirmherr des diesjährigen Lokalen Aktionstages „WIRtschaft in Aktion“, die Projektbörse in der Handwerkskammer. Mitarbeiter aus Unternehmen, Organisationen und Verwaltung kamen mit Vertretern gemeinnütziger Vorhaben ins Gespräch.

15 Projekte machten auf der Börse am 25.04.2018 mit Titeln wie z.B. „Ab in die Sonne – Senioren chillen unterm Pavillon“ oder „Ruhe und Bewegung im Dschungel“, mit selbst gebauten Modellen und kreativen Präsentationen auf die Aktionen neugierig. Unterstützer konnten sich über die vielfältigen Projektansätze und ein mögliches Engagement informieren. Insgesamt wurden 18 Kooperationen gleich vor Ort vereinbart: Stadtverwaltung und Wohnungswirtschaft, Versicherer und Kammern, Dachdecker, Elektrofirmen und Fliesenleger sagten ihre Unterstützung zu. Gesucht werden noch Maler, Tischler und Schweißer. Das Organisationsteam vermittelt gern. Interessierte melden sich bitte beim Freiwilligenzentrum Frankfurt (Oder) unter 0335  5654141 oder per Mail an  freiwilligenzentrum-frankfurt-oder@caritas-brandenburg.de .

„WIRtschaft in Aktion – Für Frankfurt (Oder)“ hat sich zu einer bewährten Möglichkeit entwickelt, gesellschaftliches Engagement in unserer Stadt zu leben und sichtbar zu machen. Am 27. Juni 2018 findet der Lokale Aktionstag in Frankfurt (Oder) bereits zum 6. Mal statt.

Gefördert wird das Gesamtprojekt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.

Quelle: WIRtschaft in Aktion im Mai 2018[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“melchert“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message]Pressemitteilung WIA[/vc_message][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_gallery type=“image_grid“ images=“75729,75730,75731″][vc_column_text]Fotos: © – Copyright Winfried Mausolf[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Ab 1. April 2018 gilt für Handwerker, die ihren Meistertitel erst nachträglich erworben haben, eine neue Meldepflicht gegenüber der Rentenversicherung.

Im Zuge des EM-Leistungsverbesserungsgesetzes* sind neue Meldepflichten an die Rentenversicherungsträger in Kraft getreten. So gilt sind ab dem 1. April 2018, dass selbstständige Handwerker, die ihren Meistertitel erst nachträglich erworben haben, verpflichtet sind, diesen bei ihrem Rentenversicherungsträger zu melden (§ 190 a SGB VI neu).

Da vorher eine solche Meldeverpflichtung nicht vorgesehen war, wurden pflichtversicherte Handwerker nicht oder nicht immer rechtzeitig von der gesetzlichen Rentenversicherung erfasst. Dies hatte für die betroffenen Personen zur Folge, dass es zu Beitragsnachforderungen kam. Dies soll die neue Meldepflicht verhindern.

Die  neue Meldepflicht gilt jedoch nur dann, wenn der selbstständige Handwerker den Meistertitel nachträglich erwirbt und zugleich der Handwerkerrentenversicherungspflicht unterliegt. Zur Handwerkerentenversicherungspflicht steht Ihnen der ZDH-Flyer als Download zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie auch hier von der gesetzlichen Rentenversicherung.

Eine Erstinformation der Deutschen Rentenversicherung Bund ist als Anlage (siehe Download) beigefügt.

* Das EM-Leistungsverbesserungsgesetz sieht eine schrittweise Anhebung der Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten um drei Jahre von 62 auf 65 Jahre – beginnend 2018 und endend 2024 – vor. Trotz der hohen Kosten für die Gemeinschaft der Beitragszahler ist die Leistungsverbesserung aus Sicht des Handwerks gerechtfertigt. Die Regelungen treten überwiegend am Tag nach der Gesetzesverkündung in Kraft. Mit dem EM-Leistungsverbesserungsgesetz wurden auch für die Handwerkskammern relevante Änderungen zur Meldung der Daten über die rentenversicherungspflichtigen Handwerker an die Rentenversicherungsträger beschlossen. Betriebsinhaber müssen ihren nachträglichen Erwerb eines Befähigungsnachweises selbst dem zuständigen Rentenversicherungsträger melden, denn die Handwerksverordnung sieht keine Verpflichtung, den nachträglichen Erwerb des Meistertitels in die Handwerksrolle einzutragen. Diese Regelung tritt zum 1. April 2018 in Kraft.

 

Quelle: ZDH im April 2018[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Handwerkerrentenversicherung Anlage1[/vc_message][/vc_column][/vc_row]



Berufsausbildung in Deutschland für EU-Bürger. Seht, wie es unseren Teilnehmern im Berufsalltag geht.

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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Das Deutsche Handwerksblatt sucht wieder gemeinsam mit seinen Partnern, der SIGNAL IDUNA GRUPPE und der IKK classic, attraktive Handwerkerinnen und Handwerker, die sich und ihren Beruf vor der Kamera präsentieren möchten. Jeder, der mitmachen will, kann sein Profil auf germanyspowerpeople.de hochladen. Die Online-Abstimmung ist bereits in vollem Gange und läuft noch bis zum 30. August (Bewerbungsschluss ist am 23. August).

Danach lädt die Jury je 18 Kandidatinnen und Kandidaten zum großen Fotoshooting für den Handwerkskalender „Germany’s Power People 2019“ ein. Vom 13. bis 16. September werden die Teilnehmer in Düsseldorf von einem professionellen Fotografen ins Rampenlicht gerückt.

Je zwölf weibliche und männliche Teilnehmer werden zum Kalenderstar fürs nächste Jahr. Von ihnen schickt eine Jury jeweils sechs in das Rennen um die begehrten Titel Miss und Mister Handwerk. Im Dezember stellen das Deutsche Handwerksblatt, die SIGNAL IDUNA GRUPPE und die IKK classic die Kandidaten vor. Bevor es auf der Internationalen Handwerksmesse in München ernst wird, können Fans, Freunde und Familie wieder per Online-Abstimmung ihre Favoriten unterstützen. Die endgültige Entscheidung fällt dann im März in München.

Im Pressebereich halten wir alle Informationen, Bilder und Werbe-Banner zum Wettbewerb als Download bereit.

Mehr Informationen:

germanyspowerpeople.de[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_video link=“https://www.youtube.com/watch?v=1fjIfUIJnOI“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Bewerbungsstart

Ab sofort können sich Unternehmen im Land Brandenburg für den „Brandenburgischen Ausbildungspreis 2018“ bewerben.

Arbeitsministerin Diana Golze ruft alle engagierten Ausbildungsbetriebe auf, ihre Bewerbung bis zum 15. Juli 2018 einzureichen. Der Wettbewerb wird bereits zum 14. Mal ausgeschrieben. In diesem Jahr werden zehn Preise vergeben. Das Preisgeld beträgt jeweils 1.000 Euro. Die Verleihung findet am 29. November 2018 im Brandenburg-Saal der Staatskanzlei des Landes Brandenburg in der Zeit von 10:00 bis 13:00 Uhr statt.

Arbeitsministerin Diana Golze: „Es gibt viele Unternehmen in Brandenburg, die mit großem Einsatz und viel Kreativität junge Menschen für einen Beruf qualifizieren. Mit dem Ausbildungspreis würdigen wir diesen wichtigen Einsatz und wollen damit gleichzeitig noch mehr Betriebe motivieren, selbst in die Ausbildung junger Menschen zu investieren. Denn gerade in Zeiten des steigenden Fachkräftebedarfes gilt für alle Betriebe: Den eigenen Nachwuchs selbst auszubilden ist der beste Weg, gut qualifizierte Fachkräfte für die Zukunft zu sichern.“

Gesucht werden Betriebe, die sich zum Beispiel durch Qualität und Kontinuität in der Ausbildung auszeichnen, innovative Ausbildungselemente nutzen, sich ehrenamtlich engagieren oder benachteiligten Jugendlichen mit entsprechender Unterstützung eine Ausbildung ermöglichen.

Der Ausbildungspreis 2018 wird in zehn Kategorien verliehen, darunter für das Engagement in der Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung und für besonderes interkulturelles Engagement. Der Bewerbungsbogen ist im Internet unter www.ausbildungskonsens-brandenburg.de eingestellt oder als Download.

Der Brandenburgische Ausbildungspreis steht unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Dietmar Woidke und ist eine Initiative des Brandenburgischen Ausbildungskonsenses – einem Bündnis von Wirtschaft, Industrie und Handelskammern, Handwerkskammern, Gewerkschaften, der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und der Landesregierung.

Der Preis wird mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert. Im vergangenen Jahr haben sich rund 80 Unternehmen am Wettbewerb beteiligt.

Eine Übersicht der Förderer und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Jörg Wiesniewski“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Flyer[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Bewerbungsbogen[/vc_message][/vc_column][/vc_row]