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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Matthias Kandula hat Nervenstärke bewiesen und auf seiner Kündigung bestanden. „Ich hatte eine Meisterausbildung abgeschlossen und wollte auch als Meister bezahlt werden. Ich hatte es mehrfach angesprochen, es führte kein Weg dorthin, dann habe ich mich nach etwas anderem umgesehen und gekündigt. Drei Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist kam der Chef dann zu mir und machte mir ein Angebot. Jetzt bin ich hier als Meister angestellt. Für die Instandhaltung“, berichtet er. Das war im November 2013. Wenige Monate vorher hatte er seinen Brief als Meister des Elektrohandwerks erhalten – nach einer zweijährigen Ausbildung. Heute ist er immer noch bei der Stahlbaufirma am Rande des Oderbruchs tätig. Dabei hält er sich alle Optionen offen. „Vielleicht studiere ich ja auch noch mal“, sagt der Jungmeister. „Das macht aber erst Sinn, wenn ich mich wirklich selbstständig machen will“, fügt er hinzu. Momentan will er das nicht. Denn ihm gefällt seine Arbeit. Als Elektromeister hat er jetzt eine ganze Instandsetzungstruppe unter sich. Der Maschinenpark ist alt – „wir haben hier noch richtige russische Drehmaschinen“ – da gibt es immer etwas zu reparieren. „Und das macht Spaß, weil man hier noch alles selbst machen kann. Bei den neuen Maschinen tauscht man nur eine Platine aus. Und das war es. Hier bei uns ist noch richtiges echtes Handwerk gefragt“, versichert er.

Schon als Kind habe er Elektriker werden wollen. „Mein Großvater war Elektroingenieur, mein Vater hatte auf der Werft gearbeitet. Ich habe zu meiner Mutter mal gesagt, wenn ich groß bin, werde ich Elektriker und Werftarbeiter. Und im Prinzip bin ich es ja auch geworden.“ Nur dass der Betrieb, in dem er arbeitet, nun keine Schiffe mehr produziert, sondern vor allem Stahlbrücken. Einige davon stehen in der Region herum und überspannen beispielsweise die Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße.

Die Zielstrebigkeit, die er brauchte, um eine Meisterausbildung durchzustehen, hatte er als Jugendlicher nicht. Das Gymnasium brach er ohne Abitur ab. „In dem Alter hatte ich jede Menge Flausen im Kopf. Außerdem wollte ich schnell Geld verdienen. Später habe ich das bedauert“, sagt er. Und korrigiert. Schließlich öffnet ein Meistertitel auch die Hochschultüren. Zwei Jahre dauerte die Meisterausbildung, „ich hatte Teil eins und zwei sowie Teil drei und vier parallel absolviert“, erklärt der Jungmeister. Das hieß für ihn, Mittwochs, Freitags und Samstags die Schulbank zu drücken. Eine große Belastung. „Mittendrin gab es schon mal Phasen, wo ich mir gesagt habe, wozu machst Du das eigentlich. Schmeiß es doch einfach hin. Aber nein, das wollte ich schaffen“, erinnert er sich. Und er hatte es geschafft. Der Betrieb hatte ihn damals unterstützt, Beispielsweise durfte er an den Schultagen früher Feierabend machen, ohne dass ihm ein finanzieller Nachteil dadurch entstanden wäre.

Ab und an hat er überlegt, die Region zu verlassen und ganz woanders neu anzufangen. „Doch wie gesagt, mir gefällt mein Job“, überlegt er. Und er hat neben der Elektrik noch eine andere große Leidenschaft, die ihn in der Region hält: Der Fußball. Er ist Fußballtrainer, hat den Trainer-Schein gemacht und trainiert die Kindermannschaft in Oderberg und die Männermannschaft in Britz. Das will er nicht so ohne weiteres aufgeben. Und so bleibt er erst einmal da. „Ich halte mir die Zukunft aber offen“, sagt er. Und die besten Voraussetzungen, sich neu zu orientieren, die hat er. Unter anderem mit einem Meisterbrief in der Tasche.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-newspaper-o“]

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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Annette Werner ist bereits seit über 40 Jahren Kosmetikerin und ihren Salon in der Hauptstraße von Gusow kennt im Ort jeder. Am 2. November 1990 öffnete Sie Tür und Tor für zahlreiche Kunden. 1975 begann die heutige Kosmetikerin in der PGH „Modischer Chic“ zu lernen. In den Außenstellen der PGH in Seelow, Gusow und Falkenhagen sammelte sie ihre Erfahrungen und blieb insgesamt 15 Jahre. „Betriebe wie der VEB Statron hatten Sozialräume eingerichtet, darunter auch für die Kosmetik“, erinnert sie sich. Zu DDR-Zeiten ging fast jede Frau zur Kosmetik, schätzt Annette Werner ein. Damals  kostete eine Behandlung höchstens 8,50 Mark. 3,60 Mark zahlte die Frau für die Fußpflege. Heute könne der Preis für eine kosmetische Behandlung schon einmal 29 Euro betragen. Die Fußpflege kostet noch einmal 14 Euro. „Das können sich in unserer strukturschwachen Gegend nicht mehr viele Frauen leisten“, meint sie. Schon fünf Jahre vor der Wende wollte sie sich selbstständig machen, Räume hätte sie kriegen können, doch der Vorsitzende der PGH war strikt dagegen. Im Februar 1990 fuhr sie mit einer Bekannten nach Berlin, um sich im Westteil einen modernen Kosmetiksalon anzusehen. „Meine Bekannte traute sich erst gar nicht reinzugehen. Ich musste sie überreden, wir überwanden uns schließlich und die Inhaberin erwies sich als ganz nett. Sie beantwortete all unsere Fragen und sagte uns auch, wo man welche Produkte erhalten kann.“ Nunmehr war sie fest entschlossen sich selbstständig zu machen. Ihre Eltern schenkten ihr den Blumengarten neben ihrem Haus, damit sie sich einen eigenen Salon anbauen konnte. Zum Jahresende wollte Annette Werner bei ihrer PGH kündigen. Doch ihr damaliger Chef kam ihr zuvor und sprach die Kündigung bereits für Ende Oktober aus. Doch er traf sie damit nur wenig, denn viele Kunden konnte sie in ihren neuen Salon übernehmen. „Mein Kundenbuch war rappelvoll“, sagt sie. Von Anfang an arbeitet sie allein. Seit über 20 Jahren ist die Kosmetikerin mehrmals in der Woche im AWO Seniorenzentrum „Anne Frank“ in Seelow tätig. „Viele ältere Damen legen noch Wert auf ihr Äußeres und sind dankbar für die Behandlung. Sie trägt zu ihrem Wohlbefinden bei“, so die Kosmetikerin. „In meinem Salon bin ich nur noch einmal in der Woche tätig“, sagt sie. „Meinen Beruf hat übrigens meine Mutter für mich ausgesucht“, verrät sie. Sie arbeitete im Büro der PGH „Modischer Chic“ und hatte erfahren, dass ein Lehrling gesucht wurde. Zur gleichen Zeit hatte ich auch eine Zusage für eine Ausbildung als Kindergärtnerin, weil ich Kinder sehr mag. Ich entschied mich letztlich doch für die Kosmetik und habe es nicht bereut.“ Im September 1990 nahm sie das Meisterstudium auf, absolvierte die allgemein-theoretischen Kurse. Doch dann traten die bundeseinheitlichen Vorschriften für das Handwerk in Kraft, die für die Kosmetikerin keinen Meister mehr vorsahen. „Das Studium war dennoch nicht umsonst. Ich habe viel gelernt und von den Teilnehmern aus anderen Gewerken viel erfahren“, sagt sie. Ihre praktische Ausbildung vor 1990 schätzt sie als recht umfassend und gründlich ein. „Da gab es z.B. das vierwöchige Hautpraktikum unter Anleitung von Hautärzten.“ Noch heute kann sie Krankheitsbilder der Haut bewerten und danach ihre Behandlung abstimmen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_column_text]

Werner A. Kosmetikstudio

Hauptstr. 54 15306 Gusow-Platkow – Gusow 03346/844544[/vc_column_text][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-newspaper-o“]

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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Der Elektromeister Ulrich Virkus aus dem Frankfurter Ortsteil Lossow gehört zu den selbstständigen Handwerkern, die ihr eigener Arbeitnehmer sind. Doch das war nicht immer so.

Von 1975 bis 1983 war er auf den Baustellen und in der Werkstatt der PGH Elan tätig.

In dieser Zeit machte er seinen Handwerksmeisterabschluss, der Voraussetzung für den späteren Schritt in die Selbständigkeit werden sollte.

Danach arbeitete er bis zur Wende im Spezialbau Potsdam. „ Wir erneuerten die Elektroinstallation in den Kasernen der Sowjetarmee. Wir sanierten auch komplette Gebäude. Die alten Installationen waren noch vom vorherigen Hausherren, der Wehrmacht . Bei den Übergaben der fertig gestellten Arbeiten hatten wir es oft mit einem äußerst genauen Inspektor der Ketsch zu tun, der jeden Dübel abzählte. Da war Mogeln nicht drin“, so der Handwerksmeister.

Von Januar bis Oktober 1990 nahm er eine neue Herausforderung in Baden-Würtemberg an. „Betrieb und Unterkunft lagen direkt an der Grenze zur Schweiz. Von unserem Fenster aus konnte man über den Rhein in die Schweiz sehen. Der Arbeitgeber wollte uns behalten und baute sogar zwei Mehrfamilienhäuser für uns“, denkt Virkus dankbar an diese Zeit zurück.

„Ich entschied mich jedoch, in die Heimat zurückzukehren, denn ich hatte Anfang der 80er Jahre in Lossow ein Haus gebaut, das ich nicht aufgeben wollte.“ Er hatte es zu 70 Prozent selbst gebaut, darunter auch viele Maurerarbeiten, nur mit der Heizung z.B. hatte er einen früheren Kollegen betraut. Am 1. Oktober 1990 begann er sein Gewerbe. Er richtete im Keller seines Hauses die Werkstatt ein und wandelte die Garage in ein Handlager um. In einem ehemaligen Kollegen vom früheren Spezialbau fand er den Arbeitnehmer, der bis 2006 an seiner Seite blieb.

Was sich junge Handwerksmeister heute sicher nur schwer vorstellen können: Der Existenzgründer startete ohne Telefon- und Faxanschluss, von Internet gar nicht zu reden.

„Immer wenn ich telefonieren oder eine Materialbestellung aufgeben musste, war ich gezwungen in ein Telekommunikationshaus zu fahren, das für Selbstständige rechts neben dem Gebäude der Hauptpost im Stadtzentrum eingerichtet wurde. Hier ging es nicht ohne lange Wartezeiten ab.“ Der Elektromeister schrieb eine Petition an den Deutschen Bundestag über diesen Zustand. „Bald wurden behelfsmäßige Leitungsmasten in Lossow aufgestellt und ich bekam einen Telefonanschluss“, so Ulrich Virkus.

Nie hat der Meister den Arbeitgeber hervorgekehrt. „Ich habe immer mitgearbeitet“, sagt er. An sehr vielen Eigenheimen, die seit 1990 entstanden sind, hat er seinen Anteil. „Es waren auch Mehrfamilienhäuser dabei mit bis zu 38 Wohnungen, die komplett installiert werden mussten. Dafür habe ich befristet drei Mitarbeiter eingestellt“, sagt er.

Eine feste Partnerschaft mit Bauträgerfirmen lehnt er ab. „Das schafft Abhängigkeit. Einzelne Aufträge sind mir lieber“, sagt er. Hauptsächlich ist er in Frankfurt (Oder) und in der Region unterwegs. Für einzelne Aufträge fuhr er auch bis nach Berlin.

Seit 2006 ist er als Alleinkämpfer unterwegs und betreut einen kleinen Kundenstamm. Auch Auftraggeber aus Handelseinrichtungen gehören dazu. Der einzige Lehrling, den er ausgebildet hat, war sein Sohn Frank. Nach diversen Erfahrungen in der Arbeitswelt beschloss dieser, nicht in die Fußstapfen des Vaters zu treten sondern stattdessen einen leichteren und lukrativeren Job anzunehmen.

Wenn der knapp 60-jährige Elektromeister auf seine Selbstständigkeit zurückblickt, ist er im Großen und Ganzen zufrieden. „Nur in den ersten Jahren habe ich mir kaum Urlaub gegönnt, höchstens mal eine Woche“, sagt er. „Gerade für die Kinder war das nicht so schön.“[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_column_text]

Elektroinstallation Virkus Ulrich Lossow

Burgwallstr. 9B
15236 Frankfurt (Oder) – Lossow
0335/545769

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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Klaus Kulicke, den Hausfleischer aus Wuschewier, können die neuen Hiobsbotschaften aus dem Lager der Fleischanalysten nicht beeindrucken. Seine Kunden werden weiterhin seine Wurst und sein Fleisch essen, das er traditionell jede Woche frisch herstellt, davon ist er überzeugt.

„Das ist typische Hausmannskost mit Meersalz und natürlichen Gewürzen. Und alles ist ohne Konservierungsstoffe und Geschmacksverstärker hergestellt. Daher sollte es im Gegensatz zu mit Chemie behandelten Industrieprodukten auch bald verzehrt werden“, sagt der über 60-Jährige Unternehmer, der am 1. November 1990 sein Geschäft zusammen mit seiner Frau Edeltraud auf seinem eigenen Grundstück eröffnet hat.

Sein Handwerk hat Klaus Kulicke in der Fleischerei Göldner im nahen Letschin erlernt. Die letzten Jahre vor der Wende arbeitete er in der LPG als Maurer. Aber als Hausschlachter war er schon lange Zeit neben seiner Arbeit unterwegs. Suchte er bis dahin die Leute mit seinem Handwerkzeug auf, so kommen sie schon lange mit ihren Schweinen zu ihm.

Dass die Wurst von Fleischer Kulicke hervorragend schmeckt, hat sich bis nach Berlin, Bernau und Strausberg herumgesprochen. Jeden Donnerstag beliefert er in Frankfurt (Oder) und Umgebung 15 Bäckergeschäfte mit seiner frischen aber auch mit konservierter Wurst, wo sie von den Kunden dankbar zu Brot und Brötchen gekauft werden.

Klaus Kulicke folgt diszipliniert einem festen Programm. Von Montag bis Mittwoch stellt er die Wurst her, wobei ihm sein Sohn Mathias, der wie der Vater Maurer und Fleischer gelernt hat, zur Seite steht. Oft verarbeitet der Fleischer auch Wildfleisch aus den heimischen Wäldern. Für die Vorweihnachtszeit bietet er küchenfertige Weihnachtsgänse und Enten aus Freilandhaltung sowie Flugenten zum bevorstehenden Fest an. Er lässt sein Geschäft nur einmal im Jahr für einen dreitägigen Urlaub allein. „Dann werde ich kribbelig und muss zurück“, sagt er.

Von Donnerstag bis Freitag von 9-18 Uhr und sonnabends von 8 bis 11 Uhr steht Edeltraud Kulicke im Hofladen und bedient die zahlreichen Kunden. „Es gibt nicht mehr viele Fleischereien, die alles selbst machen“, sagt sie. Entsprechend groß ist der Andrang.

Wer meint, nach der anstrengenden Arbeitswoche käme für die Fleischerfamilie ein geruhsames Wochenende, der hat sich getäuscht. Jedes Wochenende steht der Partyservice auf dem Programm. „Über einen Mangel an Arbeit können wir uns nicht beklagen“, resümiert die Ehefrau Edeltraud Kulicke, die in ihrer Rolle aufgeht und allen ihren Kunden in nah und fern für ihr Vertrauen und ihre Treue dankt.

Zweimal im Jahr lädt die Hausfleischerei zum Schlachtefest ein. Dann wird auf ihrem großen Parkplatz ein Festzelt aufgestellt, für die Kinder gibt es Ponyreiten und eine Hüpfburg. Beim Fest Anfang Oktober 2015 wurden mehr als 1000 Besucher gezählt. „Die Organisation der Schlachtefeste wäre ohne die Hilfe unserer Kinder, Geschwister und unserer Bekannten nicht denkbar“, sagt Edeltraud Kulicke.

Ihr Sohn Mathias hat sich indessen einen eigenen Veranstaltungsservice aufgebaut und sich vor Jahren ebenfalls selbstständig gemacht. Er organisiert  Hochzeiten, Dorf- und Stadtfeste. In wenigen Jahren wird er sich entscheiden müssen: Für die Fleischerei seines Vaters oder für den eigenen Veranstaltungsservice.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_column_text]

Fleischerei Klaus Kulicke

Dorfstraße 6
15320 Neutrebbin OT Wuschewier
033474-4573

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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Mateusz Krzyzanowski ist seit 1. Juli Projektmitarbeiter im Projekt Mobilitätsberatung und wird künftig Betriebe und deren Lehrlinge dabei unterstützen, Praktika im Ausland durchzuführen. Ziel des Projektes ist es, die grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden und Fachkräften sowie Ausbildern aus den Handwerksunternehmen zu entwickeln und zu befördern. Die Teilnehmer erwerben interkulturelle Kompetenzen, spezielles Fachwissen sowie berufliche Fertigkeiten. Dabei hilft Mateusz Krzyzanowski, ausländische Partner zu suchen und in die Aktionen einzubinden. „Ich werde interessierte Betriebe und deren Lehrlinge bei den Fragen rund um das Thema Auslandspraktikum beraten, helfe bei der Organisation dieser Praktika und bereite die Teilnehmer gezielt auf den Auslandsaufenthalt vor. Ein Praktikum im Ausland können dabei nicht nur die Lehrlinge, sondern auch Arbeitnehmer bzw. Ausbilder absolvieren. Die meisten Praktika dauern zwischen zwei oder drei Wochen.“

Er betont auch den Nutzen für die Handwerksbetriebe durch den Erwerb von fachlichen, sozialen wie auch sprachlichen Kompetenzen von Teilnehmern. „Ich wünsche, dass sich Handwerker offen und neugierig zeigen für das Fremde, das Neue, das Unbekannte. Interessierte Facharbeiter lassen sich durch einen Aufenthalt im Ausland vielleicht zusätzlich motivieren. Potenzielle Lehrstellenbewerber entscheiden sich eventuell gerade deshalb für den Ausbildungsbetrieb.“  Ein Auslandsaufenthalt kann auch eine Art der Anerkennung für den Mitarbeiter bzw. Lehrling sein.

Herr Krzyzanowski, was ist Ihre Aufgabe als Mobilitätsberater der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg?

Herr Krzyzanowski: Ich werde alle interessierten Betriebe und deren Lehrlinge bei den Fragen rund um das Thema Auslandspraktikum beraten, helfe bei der Organisation dieser Praktika und bereite die Teilnehmer gezielt auf den Auslandsaufenthalt vor. Ein Praktikum im Ausland können dabei nicht nur die Lehrlinge, sondern auch Arbeitsnehmer bzw. Ausbilder absolvieren. Die meisten Praktika dauern zwischen zwei oder drei Wochen.

Worin sehen Sie die Notwendigkeit einer grenzüberschreitenden Mobilität?

Herr Krzyzanowski: Im Handwerk nimmt die Bedeutung des Themas internationale Zusammenarbeit einen wichtigen Stellenwert ein. Interkulturelle Kompetenzen sind dabei wichtig für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit den ausländischen Partnern. Außerdem erweitert ein Auslandsaufenthalt den Horizont, stärkt die Persönlichkeit und bringt vor allem neue Fachkenntnisse. Ein Konditor  in Frankreich kann  neue Backwaren und Techniken zu deren Herstellung kennen lernen, ein Maurer in Polen Kenntnisse über alte Restaurierungsbauweisen. Was eignet sich dazu besser, als ein Aufenthalt im Ausland?

Die Teilnehmer an einem Auslandspraktikum fallen für eine Zeit im Betrieb aus. Welchen Nutzen haben die Betriebe davon?

Herr Krzyzanowski: Die Teilnehmer werden durch den Aufenthalt im Ausland motiviert, potentielle Lehrstellenbewerber entscheiden sich vielleicht gerade deshalb für den Ausbildungsbetrieb. Die persönliche Entwicklung, welche der Teilnehmer erfährt kann in das Arbeitsleben mit eingebracht werden. Betriebe haben uns berichtet, dass die Lehrlinge aus dem Ausland begeistert zurückgekehrt sind und sich danach besser in den Arbeitsalltag integriert haben. Und der Auslandsaufenthalt kann auch als eine Art der Anerkennung für den Mitarbeiter bzw. Lehrling.

Wer betreut die Teilnehmer während des Praktikumsaufenthaltes und in welche Länder geht es?

Herr Krzyzanowski: Es wird eine sehr intensive Begleitung im Vorfeld geben z.B. auch durch Vorbereitungstreffen. Während des Aufenthaltes bleiben wir im e-mail  und Telefonkontakt mit den Teilnehmern.  Ich werde mich auch bemühen, eine Betreuung vor Ort durch eine Partnerorganisation sicher zu stellen. Praktikamöglichkeiten wird es in Frankreich und Polen geben. Wir werden uns aber auch bemühen, Kontakte in englischsprachige Länder zu schaffen, da die Aneignung von Englischkenntnissen neben praktischen Erfahrungen eine wichtige Rolle spielt. Da wir erst dabei sind, ein Netzwerk von Partnern im Ausland zu schaffen, wird es auch die Möglichkeit von Einzelpraktika in weiteren Länder geben.

Wir bieten Ihnen:

[/vc_column_text][vc_video link=“https://youtu.be/zuwtzfpqIJM“ title=“HWK – Potsdam“][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_single_image image=“51971″][cq_vc_employee name=“Krzyzanowski“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-camera“]

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2[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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Auszeichnung für Spitzenunternehmen

 

Brandenburgische IHKs und Handwerkskammern vergeben den „Zukunftspreis Brandenburg 2016“ – jetzt bewerben!

Die Wirtschaftskammern des Landes Brandenburg schreiben auch in diesem Jahr den begehrten „Zukunftspreis Brandenburg“ aus. Ab dem 1. März können sich Unternehmen mit besonderen Leistungen aus dem ganzen Land bewerben.

„Unternehmer sind eine wichtige Stütze der Gesellschaft“, sagt Wolf-Harald Krüger, Präsident der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg.
„Der Zukunftspreis bietet auch Handwerkern die Gelegenheit, im Licht der Öffentlichkeit zu stehen – unabhängig von der Branche, der Mitarbeiterzahl oder der Betriebstradition.“

Bewerbungen sind bis zum 5. Juni im Internet unter www.zukunftspreis-brandenburg.de möglich.

Der Festakt mit Bekanntgabe der Preisträger findet am 4. November im Schloss Neuhardenberg statt.

Nach Bewerbungsschluss werden die aussichtsreichsten Bewerber als potenzielle Preisträger nominiert.

Am Ende werden maximal neun märkische Unternehmen prämiert. Darüber hinaus kann die Jury einen Sonderpreis an eine herausragende Persönlichkeit des Wirtschaftslebens verleihen. Bereits alle Nominierten erhalten einen hochwertigen Imagefilm. Die Preisträger erhalten zudem neben der  Berichterstattung in den Regionalzeitungen und Kammerzeitschriften eine Stele, eine Urkunde sowie das Recht, mit dem Label „Zukunftspreisträger Brandenburg 2016“ für sich zu werben.

Zu den Unterstützern und Förderern des wichtigsten Wirtschaftspreises in Brandenburg zählen neben den Wirtschaftskammern und den drei großen brandenburgischen Regional- und Heimatzeitungen weitere namhafte Institutionen und Unternehmen. Ausführliche Informationen zum Zukunftspreis gibt es auf der Homepage www.zukunftspreis-brandenburg.de.

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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]KfW-Förderprogramm wird zum 1. April ausgeweitet

Die Kriminalstatistiken der Polizei belegen für 2015 einen Anstieg der Wohnungs- und Hauseinbrüche um rund 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Fachbetriebe des Handwerks unterstützen Eigentümer oder Mieter beim Schutz vor Dieben. Sie beraten über Investitionen in Sicherheitstechnik und den fachgerechten Einbau einbruchshemmender Maßnahmen. Zusätzlich klären sie über Fördermöglichkeiten auf: So wird die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen (Nr. 159, 455)“ zum 1. April 2016 erweitert.

Bislang gibt es Zuschüsse bis maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Daneben können Eigentümer und Mieter nun auch zinsgünstige Kredite für die Förderung von einzelnen Einbruchschutzmaßnahmen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen. Diese Kredite können bequem bei der Hausbank beantragt werden. Auch der Katalog der förderfähigen Maßnahmen wurde erweitert. Förderfähig ist etwa der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, der Einbau und die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren sowie der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder Bewegungsmeldern.

Bereits seit Herbst 2014 kann über die Förderprogramme der KfW-Bankengruppe (KfW) „Altersgerecht Umbauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ (Nr. 151, 430) in Maßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch investiert werden, wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit barrierereduzierenden Maßnahmen oder energieeffizienter Sanierung stehen. Das nun erweiterte Förderprogramm wird seit November 2015 gezielt für Maßnahmen des Einbruchschutzes angeboten. Damit kann bundesweit als Einzelmaßnahme in Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Wohnungseinbruch investiert werden.

Alternativ kann unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. nach § 35a EStG, der Anteil der Arbeitskosten handwerklicher Leistungen bei Investitionen in Sicherheitstechnik steuermindernd berücksichtigt werden – allerdings nur, wenn diese nicht bereits über ein KfW-Programm gefördert wurden.

Fachbetriebe des Handwerks können sich als Errichter von mechanischen Sicherungssystemen, für Einbruchs-, Überfallmelde- und Videotechnik in Adressennachweise der polizeilichen Beratungsstellen aufnehmen lassen, sofern sie die erforderlichen Qualitätsmerkmale der von der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention erstellten bundeseinheitlichen Pflichtenkataloge erfüllen. Die Handwerksorganisationen bieten in vielen Regionen Deutschlands entsprechende Schulungen zur Qualifizierung in Zusammenarbeit mit der Polizei an.

Für Handwerksbetriebe und Kunden des Handwerks hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gemeinsam mit dem Deutschen Forum für Kriminalprävention den Flyer „Effektiver Einbruchschutz – der Staat fördert“ herausgegeben. Die Publikation informiert über Schutzmaßnahmen und staatliche Fördermöglichkeiten. Den Flyer stellen wir Ihnen als Download gern zur Verfügung.

Quelle: ZDH im April 2016[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]Download

Flyer_Einbruchschutz[/vc_column_text][cq_vc_employee name=“Jördis Kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Wir warnen vor der Europe REG Services Ltd., Gerichtsweg 2, 04103 Leipzig. Dieses Unternehmen verschickt zurzeit an Gewerbetreibende die „Eilige Mitteilung“ zur „Zentralisierung gewerblicher Daten“.

Eilige Leser können das Schreiben nebst Formular leicht mit einem behördlichen Schreiben verwechseln. Im Briefkopf wird groß die regionale Amtsgemeinde mit der entsprechenden web-Adresse genannt, um den Anschein zu erwecken, es handele sich um eine behördliche Mitteilung des Gewerbeamts, z.B. Muellrose.Gewerbe-Meldung.de. Darüber erscheint ein schlecht nachgebildeter Bundesadler und als Mitteilung die annähernd amtlich klingende Textpassage „die Zweigstelle in Leipzig übernimmt seit der internen Auflösung dezentraler Gewerbeverzeichnisse die Abwicklung der Gewerbeverzeichnisse in der Bundesrepublik Deutschland“ usw.

Durch die Gestaltung des Schreibens und des beigefügten Formulars kann man schnell den Eindruck gewinnen, es handle sich um eine behördliche Anfrage. Tatsächlich handelt es sich jedoch um ein privates Vertragsangebot. Füllt der Empfänger das beiliegende Formular aus und sendet es unterschrieben an den Absender zurück, dann hat er gemäß dem Kleingedruckten ein kostenpflichtiges, behörden- und kammerunabhängiges Angebot angenommen, mit dem er einen „Standardeintrag“ seiner Unternehmensdaten im Internet verbindlich für drei Jahre für jährlich 348 € netto zzgl. Umsatzsteuer bestellt. Wenn Sie also das Wort „Eilig“ lesen, sollten Sie immer erst die Notbremse ziehen und sich das Schreiben in Ruhe durchlesen.

Wir empfehlen Ihnen dringend, jede schriftliche Aufforderung, ein Dokument an den Absender unterschrieben zurückzusenden, zuvor genau, vor allem das Kleingedruckte zu lesen und sich über die Herkunft des Schreibens bzw. die Identität des Absenders zu informieren. Suchmaschinen im Internet können hierbei aufschlussreiche Informationen liefern.

Sie können sich aber auch gern an die Rechtsberater der Handwerkskammer wenden.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_column_text][/vc_column_text][cq_vc_employee name=“Schliebe“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Für den Handwerkskammertag Land Brandenburg nahm Präsident Wolf-Harald Krüger am 3. März 2016 an der öffentlichen Anhörung im Landtag teil und trug die Stellungnahme des Handwerks zum Gesetz zur Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung vor. Auch in Brandenburg soll es nach Vorstellung des Handwerkskammertages für einen eng begrenzten Bereich von Gewerken und genehmigungspflichtigen Bauvorhaben eine Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister geben.

Gesetz zur Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung
Öffentliche Anhörung am 03.03.2016

Sehr geehrter Herr Eichelbaum,
sehr geehrte Damen und Herren Ausschussmitglieder,

zunächst möchten wir uns für die kurzfristig eingeräumte Möglichkeit bedanken, im Rahmen der öffentlichen Anhörung zur Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung Stellung nehmen zu können. Der Handwerkskammertag des Landes Brandenburg hatte sich bereits in der Frühen Anhörung der Verbände mit der Stellungnahme vom 16.07.2015 zu dem damaligen Gesetzentwurf geäußert. Die Stellungnahme haben wir diesem Schreiben nochmals als Anlage beigefügt.

Der Handwerkskammertag des Landes Brandenburg vertritt ca. 40.000 Mitgliedsbetriebe, von denen ca. 40 % den Baugewerken zuzuordnen sind. Daher spielt die Bauordnung im geschäftlichen Alltag der Betriebe eine erhebliche Rolle. In Anbetracht der geografischen Lage von Berlin in der Mitte von Brandenburg und der damit verbundenen engen wirtschaftlichen Verflechtung sind viele der Unternehmen sowohl für Auftraggeber in Brandenburg als auch zu einem großen Teil in Berlin tätig. Damit ergibt sich häufig die Situation, die Regelungen unterschiedlicher Landesbauordnungen beachten zu müssen. Insofern wäre es eine erhebliche Erleichterung für die ausführenden Betriebe, wenn die Landesbauordnungen von Berlin und Brandenburg möglichst grundsätzlich vergleichbare Regelungen enthalten würden.

In der öffentlichen Anhörung möchten wir jedoch im Besonderen noch auf eine für das Handwerk in Brandenburg besonders relevante Frage vertieft eingehen.

Dabei handelt es sich um die „kleine“ Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, deren Einführung in die Bauordnung bereits seit vielen Jahren vom Handwerkskammertag des Landes Brandenburg wiederholt gefordert wird.

Leider versäumt aber auch der derzeitige Entwurf, eine entsprechende Regelung in § 65 BbgBO-RegE aufzunehmen.

Die Forderung des Brandenburger Handwerks beinhaltet für einen eng begrenzten Bereich von Gewerken und genehmigungspflichtigen Bauvorhaben eine Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister einzuführen. Dabei sollte es sich um den Bereich folgender Bauvorhaben handeln:

Von dieser Bauvorlageberechtigung betroffen wären ausschließlich Meisterinnen und Meister des Maurer- und Betonbauerhandwerks, des Zimmererhandwerks sowie des Metallbauerhandwerks mit dem Schwerpunkt Konstruktionstechnik. Die aktuelle Musterbauordnung schließt eine Bauvorlageberechtigung für diesen Personenkreis ausdrücklich nicht aus und eröffnet so vielmehr die Möglichkeit, den Personenkreis der Vorlageberechtigten über Architekten und Ingenieure hinaus zu erweitern. Diese Öffnungsklausel für Fachkräfte mit einer anderen Ausbildung und für einfache Bauvorhaben erfasst Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister der genannten Handwerke und Bauvorhaben.

Die Meisterabschlüsse in den einschlägigen Handwerken erfolgen bundesweit anhand einheitlicher Rahmenlehrpläne. Durch die Meisterprüfungsverfahrensverordnung und die Meisterprüfungsverordnungen der jeweiligen Handwerke sind Prüfungsstandards festgelegt, die einen hohen Ausbildungsstandard auf Hochschulniveau rechtfertigen. Die Ausbildung im Bereich des Maurer- und Betonbauerhandwerk umfasst dabei insbesondere die Prüfungsfächer Baukonstruktion, Baustoffe und Bauphysik. Im Zimmererhandwerk liegt der Schwerpunkt auf der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für Holzkonstruktionen unter Berücksichtigung bauphysikalischer, konstruktiver und statischer Anforderungen im Sinne des Entwurfs, der Planung sowie der Berechnung von Bauvorhaben. Gleiches gilt für Metallkonstruktionen entsprechend für das Metallbauerhandwerk mit dem Schwerpunkt Konstruktionstechnik.

Mit den erworbenen Kenntnissen sind Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister aus diesen Gewerken bestens befähigt, die genannten „kleineren“ Bauvorhaben zu planen. Dieses Wissen wird in der täglichen Praxis bei der Ausführung derartiger Bauvorhaben regelmäßig angewendet.

Die bauausführenden Handwerkerinnen und Handwerker sind zudem verpflichtet, die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren vor der tatsächlichen Ausführung eingehend und gewissenhaft zu prüfen. Baumängel, die auf Planungsfehler zurückgehen, sind von den ausführenden Unternehmen unverzüglich anzuzeigen. Ein Verstoß gegen diese umfassende Prüf- und Anzeigepflicht soll regelmäßig zur Mithaftung des Handwerkers führen. Es ist gerade auch die dafür notwendige und unterstellte Fachkenntnis zum Erkennen von Planungsfehlern, die im Umkehrschluss eine beschränkte Bauvorlageberechtigung rechtfertigen muss.

Zahlreiche Bundesländer gehen auf diese fachlichen Argumente seit Jahren ein und haben in ihren Bauordnungen die „kleine“ Bauvorlageberechtigung für Handwerkerinnen und Handwerker verankert. Dazu zählt neben Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg vor allem auch Berlin. Die dortige Rechtslage hat sich in der Praxis sehr gut bewährt. In diesen Bundesländern können Verbraucher somit sowohl die Planungs- als auch die ausführenden Bauleistungen aus einer Hand von ihrem Meisterbetrieb beziehen. Diese Beispiele zeigen, dass auch etwa vorhandene Fragen nach betrieblichen Versicherungen durch entsprechende verpflichtende gesetzliche Vorgaben im Sinne des Verbraucherschutzes gelöst werden können.

Durch die Regelung der „kleinen“ Bauvorlageberechtigung in der Landesbauordnung von Berlin werden Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister im Gegensatz dazu in Brandenburg erheblich benachteiligt. Es ist kaum nachzuvollziehen, dass dieser Personenkreis in Berlin kleinere Bauvorhaben planen kann, während dies im Heimatbundesland der Betriebe, welches mit Berlin gerade in der Bauwirtschaft einen einheitlichen Wirtschaftsraum bildet aber nicht möglich sein soll.

Nach nunmehr 26 Jahren der deutschen Einheit wäre es an der Zeit, dass Brandenburg ein deutliches Zeichen setzt und den ostdeutschen Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern die gleichen Rechte ermöglicht, die ihren westdeutschen Berufskollegen schon seit vielen Jahrzehnten zustehen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ralph Bührig
Geschäftsführer[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Michael Thieme“][vc_column_text]Download

BbgBO-Stellungnahmen – Juli 2015

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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Im Dezember 2015 hat die ECHA fünf weitere als mutagen, persistent oder toxisch eingestufte Stoffe in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen. Die Aufnahme in die Kandidatenliste ist der erste Schritt des Beschränkungsverfahrens, das mit der Aufnahme der Stoffe in Anhang XIV der REACH-Verordnung endet.

Rechtsfolge der Aufnahme in Anhang XIV ist, dass jede weitere Verwendung des Stoffs einer Zulassung bedarf. Die Stoffe werden mit einem Ablauftermin versehen. Dieser Ablauftermin liegt 3,5 bis 4 Jahre nach Aufnahme des Stoffes in den Anhang XIV. Nach Ablauf der Frist darf der betreffende Stoff ohne eine Zulassung weder in Verkehr gebracht noch verwendet werden.

Außerdem wird ein Termin mindestens 18 Monate vor dem Ablauftermin festgelegt, bis zu dem ein entsprechender Antrag auf Zulassung eingereicht werden muss. Nur dann besteht für Unternehmen die Möglichkeit, den zulassungspflichtigen Stoff auch nach Ablauf der Frist weiterhin zu verwenden oder in Verkehr zu bringen. Der Zulassungsantrag ist bei der ECHA einzureichen. Die Entscheidung über die Zulassungsanträge trifft die Europäische Kommission.

In die Kandidatenliste wurden nunmehr die nachfolgend genannten Stoffe (aufgeführt sind die jeweiligen englischen Bezeichnungen) aufgenommen:

(Zwischenprodukt bei der Herstellung verschiedener Chemikalien; geringfügig auch als Lösungsmittel, Schmierölbestandteil, chemisches Reagenz und als Zusatz bei Sprengstoffen. sowie als Zündbeschleuniger für Dieselkraftstoffe verwendbar)

 

(UV-Schutzmittel in Beschichtungen, Plastik, Gummi und Kosmetik)

 

(UV-Schutzmittel in Beschichtungen, Plastik, Gummi und Kosmetik

 

(in Elektrolytflüssigkeit von Lithium-Ionen)

 

(Prozesschemikalie zur Herstellung von Fluoropolymeren/Schmieröladditiven; bewuchsverhinderndes Mittel für Textilien; Reinigungsmittel; Poliermittel; wasserabweisendes Mittel für Kristalldisplays).

Für Hersteller und Importeure gehen bereits mit der Aufnahme von Stoffen in die Kandidatenliste – unter bestimmten Umständen – Informationspflichten einher. Diese betreffen Erzeugnisse, die mehr als 0,1 Massenprozent eines Kandidatenstoffs enthalten. Außerdem sind Produzenten und Importeure informationspflichtig, die in einem Erzeugnis pro Jahr mehr als eine Tonne eines solchen Stoffes verwenden.

 

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“pilz“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_column_text]Die vollständige Kandidatenliste finden Sie unter folgendem Link: http://echa.europa.eu/de/candidate-list-table.

Sollten Sie eine Betroffenheit in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Branche feststellen, geben Sie uns bitte Bescheid.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]